Hallo, ich kann die geäußerten positiven Erfahrungen so nicht bestätigen. Teilweise sind es auch programmspezifische Eigenheiten, die einem korrekten DATEV-Export entgegenstehen. Avista - Bedingt durch die Verbindung zur Fakturierung tritt häufig dieses Problem auf: Bruttorechnungsbetrag 334,05 €, ausgewiesener Nettorechnungsbetrag 280,72 € zzgl. 53,33 €. Da aber rechnerisch die USt 53,34 € betragen müsste und somit der ausgewiesene Bruttobetrag nicht 334,05 sondern 334,06 € sein müsste, wird beim Export der Nettobetrag (280,72) und eine Buchung mit 0,01 € exportiert. Je nachdem, ob die Centabweichung nach unten oder nach oben verläuft, mit BU-Schlüssel "20x" oder ohne. - Ausgangsrechnungen mit 7 % und 19 % werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Nettoerlös exportiert. Lexware - Es wird bei zwei Buchhaltungen grundsätzlich der Buchungsschlüssel "80" für 7 % VSt verschluckt, also nicht exportiert. SAGE - Bietet Sammelverbuchungen an, sprich die Eingangsrechnung wird als Gesamtbetrag gebucht, danach auch die entsprechenden Aufwandskonten verteilt. Dafür wird in unserem Fall das Konto 3000 und der Kreditor angesprochen. Bei den folgenden Aufteilungsbuchungen wird falls notwendig mit entsprechendem BU-Schlüssel umgebucht: Die Folge sind Cent-Differenzen in den BWA, SuSen und in der USt-Verprobung. Buhl (Mein Büro) - Es wird bei einer EÜR das Konto 8405 beim Export angesprochen, was sich in der Software auch nicht umstellen lässt. Dieses Konto hat bei Buhl die Bezeichnung "Erlöse 19 % USt, USt noch nicht fällig" und läuft bei deren BWA nicht in die Ermittlung der Erlöse ein. In KARE wird dafür eine Umschlüsselung der BWA notwendig, denn standardmäßig wird das Konto 8405 als Erlöskonto abgefragt. Grundsätzlich werden bei Buchungen mit dem BU-Schlüssel"94x" Nacharbeiten fällig. Aufgrund dieser beispielhaften, keineswegs vollständigen Aufzählung verschiedener Probleme kann ich zumindestens nicht von völlig unproblematischen DATEV-Exporten sprechen. Nicht jedem Mandanten kann "DATEV Mittelstand ..." (oder wie das Dingen möglichweise jetzt heißen mag) und zusätzlich noch eine zertifizierte Fakturierung auf Auge gedrückt werden. Und auch der eigentliche Idealfall, dass ein Mandant zu Beginn seiner Selbständigkeit auf den Steuerberater zugeht und um eine Softwareberatung bittet, ist in der Realität nicht vorhanden. Der Berater macht in erster Linie seinen Hauptjob und nur derjenige, der bereits mehrere Fremdbuchhaltungen in seinem Portfolio hat, hat auch die entsprechenden Erfahrungen, um als "IT-Berater" tätig zu werden. Viele Grüße
... Mehr anzeigen