Hallo zusammen, der Fehler trat bei einer Mandantin eben wieder auf. Der Thread ist jetzt 2 Jahre alt. Es gibt zwischenzeitlich weder ein Hilfedokument zu der Fehlernummer, noch wurde die Fehlermeldung inhaltlich geändert. Der Mandant (und auch der Steuerberater) weiß anhand der Fehlermeldung nicht, was in diesem Fall konkret zum Fehler führt. Hier sollte aus folgenden Gründen auch ohne weitere Nennungen Abhilfe geschaffen werden: Der Fehler entsteht allein durch das unvollständige Auslesen des Belegs. Die Felder werden automatisiert bestückt, aber eben so, dass der Fehler entstehen kann. Entweder darf das IBAN-Feld bei ausländischer IBAN und fehlender BIC nicht befüllt werden oder das die Felder BIC und IBAN dürfen in die initiale Prüfung beim Öffnen des Dialogs "Anlegen eines Geschäftspartners" nicht mit einbezogen werden. Die Fehlerquelle wird aufgrund der Arbeitsabfolge beim Bearbeiten des Belegs vom Anwender nicht vorher behoben. Da der Geschäftspartner in der Erfassungsmaske oben steht und vom Anwender zuerst bearbeitet wird und die anderen Angaben erst unten folgen - also wenn der erste Schritt bereits bearbeitet ist. Somit wird jeder Anwender, der diese Fehlerquelle nicht kennt, mit dem Fehler konfrontiert, da er sich aus der Bearbeitungslogik und dem UI-Design bei der Belegerfassung ergibt.
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