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eRechnung (EO comfort) - Leistungsnachweis

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letzte Antwort am 26.04.2024 21:12:54 von quantenjoe
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j_stobbe
Einsteiger
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Wir haben die eRechnung aus dem EO comfort heraus getestet. Solange der Leistungsnachweis nicht Teil der eRechnung ist, muss der Mandant den Anhang der Mail/die Mail gesondert aufbewahren.

 

Das halte ich für gefährlich und auch unpraktisch. Stellen wir uns nur vor, dass die Betriebsprüfung die Rechnung (als digitalen Beleg an der Aufwandsbuchung) prüft und dann feststellt, dass nicht alle für den Vorsteuer relevanten Rechnungsbestandteile vorliegen.

 

Bitte nehmen Sie den Leistungsnachweis mit in die eRechnung auf.

 

 

 

 

flange
Fortgeschrittener
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Hallo @j_stobbe 

 

laut https://apps.datev.de/help-center/documents/1018463 kann man den Leistungsnachweis mit in die eRechnung integrieren lassen.

 

Wenn ich das richtig verstehe, ist das dann eine in die Rechnungs-PDF eingebettete weitere PDF-Datei.

 

MfG, F.Lange

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j_stobbe
Einsteiger
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Leider habe ich mich in der Eile offensichtlich unklar ausgedrückt. 

 

Ich beziehe mich auf die eRechnung, welche im Unternehmen online ankommt.

 

Es ist korrekt, dass der Leistungsnachweis in das .pdf eingebettet ist, doch es scheint so zu sein, als dass der Leistungsnachweis am Ende nicht im Unternehmen ankommt. Damit ist die Rechnung nicht vollständig. 

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rschoepe
Fachmann
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@j_stobbe  schrieb:

doch es scheint so zu sein, als dass der Leistungsnachweis am Ende nicht im Unternehmen ankommt.


Habt ihr das mit dem in DUO integrierten Viewer getestet oder die Datei heruntergeladen und in Acrobat Reader geöffnet? PDF-in-PDF können viele Viewer (z.B. auch Edge) nicht, DATEV ist da leider der Meinung "kannst ja Acrobat Reader runterladen" als dass man sich eine bessere Lösung überlegt.

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @j_stobbe,


die Fachabteilung hat das Thema auf dem Schirm. Einen genauen Zeithorizont können wir noch nicht nennen.
Der Leistungsnachweis geht nicht verloren, es ist lediglich so, dass der Viewer diesen nicht anzeigen kann. Sie können den Originalbeleg herunterladen und sehen dann den Anhang.

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
j_stobbe
Einsteiger
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Ok. Dann teste ich das mal. 

 

 

 

 

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j_stobbe
Einsteiger
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@rschoepe 

 

Wir hatten beim eigentlichen Test nochmal eine andere Fehlermeldung und dann kam es im Grunde nicht zum scharfen Test, was im Unternehmen online ankommt. Ich hatte mir das Problem mit dem Leistungsnachweis aus den Info-Dokumenten herausgearbeitet. 

 

Jetzt hab' ich's erstmal wieder ins Eck geschmissen und hoffe auf Überarbeitung des Prozesses seitens der DATEV.

metalposaunist
Unerreicht
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@Franziska_Pfadenhauer schrieb:

Sie können den Originalbeleg herunterladen und sehen dann den Anhang.


Das widerspricht sich doch mit Der Bauplan für die neue DATEV-Cloud-Welt? Also Cloud mit angeschlossener lokaler Architektur?  

 

@j_stobbe: Hab' auch anderen DATEV Kanzleien erstmal zum Abwarten bewegt. Bis 2025 ist noch ein weiter Weg und Stichtag heute besteht kein Grund zur Umstellung auf E-Rechnung (wenn man nicht deutsche Bahn als Kunde heißt), womit auch die Prozesse verändert werden, was zu Fehlern führen kann, weil sich neue Prozesse nicht von heute auf morgen in die Mitarbeiter begeben. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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quantenjoe
Erfahrener
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Moin Frau Pfadenhauer,

 

erstmal: Mich beruhigt, dass die Datei mit allen Anhängseln intakt bleibt. Das nicht alles angezeigt werden kann ist unschön, aber wenn Datev das korrigiert ist nur vorübergehend blöd.

 

Insofern: Ich kann den Unmut gut verstehen (ich hätte auch einen solchen Hals erstmal), aber Ihre Erklärung nimmt die Brisanz aus allem und beruhigt zumindest mich!

 

Nimmt auch das Risiko aus einer BP. Denn mehrere Anhänge muss auch die BP-Software meistern können. (Tut sie es nicht, ist es das Problem der Finanzverwaltung, die sich auch an Standards halten muss).

 

Deshalb vielen Dank!

 

QJ

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letzte Antwort am 26.04.2024 21:12:54 von quantenjoe
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