Die Idee ist für mich absolut nachvollziehbar. Nur weiß ich nicht, wie eine technische Umsetzung für folgende Szenarien technisch erfolgen könnte. Vielleicht kann mir jemand hier einen mögliche technische Umsetzung erläutern. 1.) Ein Mandant ändert die Bankverbindung - hat dann erst kein Zugangsmedium ein Recht auf die Bank und die Kanzlei muss zwingend neu administrieren? Wie erfährt die Kanzlei von der neuen Bank? 2.) Eine Bankverbindung kommt hinzu - hat dann erst kein Zugangsmedium ein Recht auf die Bank und die Kanzlei muss zwingend neu administrieren? Wenn zunächst niemand ein Recht auf die Bank hat, wer soll die Bankverbindung dann in Unternehmen online anlegen? Soll der Mandant erst in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass er eine neue Bankverbindung hat und die Kanzlei legt diese dann irgendwo in irgendwelchen Stammdaten an und dann erscheint diese Bank in der Rechteverwaltung online und dann wird die Freigabe durch die Kanzlei eingerichtet? Woher soll die Rechteverwaltung online wissen, welche Bankverbindungen es gibt? Soll die Kanzlei erst irgendwie dafür sorgen, dass Kontoumsätze aller Banken im RZ sind, um diese dann für entsprechende Zugangsmedien freizuschalten? Dann bleibt nur RZ Bankinfo. Oder soll die Kanzlei nur eine Bank in den Stammdaten anlegen, dann dafür ein Zugangsmedium des Mandanten in der Administration freischalten und dann richtet sich der Mandant HBCI oder EBICS zum Kontoumsatzabruf ein? Ist letzteres praktikabel? Soll der Mandant neue Banken in den Stammdaten online anlegen und dann die Kanzlei informieren, welches Zugangsmedium aus dem Unternehmen einen Zugriff darauf haben darf? Wird dann ein Recht „Stammdaten einer Bank anlegen zur weiteren Freigabe durch die Kanzlei“ benötigt? Ich persönlich komme mit der Rechteverwaltung online gut zu recht, meine Kollegen empfinden sie als zu kompliziert. Ich habe keinen praktikablen Lösungsansatz für die geschilderte Aufgabenstellung. Wie gesagt, ich verstehe die Anforderung. Nur habe ich keine Idee, wie eine Umsetzung erfolgen könnte.
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