Hallo @Lindenberg ich verstehe selbstverständlich die Motivation des Beitrages und kann die Anforderung absolut nachvollziehen. Gleichwohl beurteile ich persönlich den Sachverhalt anders. Das Thema Smartphone ist hier wie folgt umgesetzt: - jeder Mitarbeiter, der aus dienstlichen Gründen Apps zur Erfüllung seiner Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses benötigt, bekommt ein eigenes Smartphone (und darf dieses auf Vertrauensbasis auch privat nutzen - bei Missbrauch wird die private Nutzung untersagt; dies ist jedoch noch nicht vorgekommen) - der dienstliche Bereiche ist vom privaten Bereich technisch auf dem Smartphone getrennt - das bedeutet unter anderem, dass es zwei Telefonbücher gibt, die nicht miteinander synchronisiert werden können (das private Telefonbuch und eines im geschützten Bereich welches sich mit dem dienstlichen Outlook synchronisiert) - im Smartphone ist für den Nutzer nicht veränderbar eingestellt, wann das Smartphone bei Nichtnutzung in den Sperrbildschirm wechselt; außerdem ist hinterlegt, dass der Sperrbildschirm nur mit einer Authentifizierung (z. B. Pin) verlassen werden kann; der dienstliche Bereich ist separat durch ein Passwort geschützt, welches nicht im Smartphonespeicher vorgehalten werden kann - Außerdem werden die Mitarbeiter informiert, sobald es für das jeweilige Gerät Softwareupdates gibt und die Updates müssen innerhalb einer bestimmten Zeit durchgeführt werden, sonst wird der dienstliche Bereich gesperrt - so ist sichergestellt, dass keine Sicherheitslücken wegen veralteter Systeme entstehen Es gibt weitere Aspekte im Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit der Geräte und vor allem der damit erreichbaren Daten. Ich denke jedoch, dass dieser kleine Einblick reicht. Den Vorschlag von @jjunker kann ich überhaupt nicht unterstützen: "Prinzipiell bin ich aber bei Ihnen. Eine Person, eine DATEV ID, x Zugänge in y Systeme welche jede vom eigenen Admin betreut wird. Und die Admins hat es nicht zu kümmern welche Berechtigung die ID wo anders hat. Der Vereinsvorstand kann ja Sekretär im Beruf sein. Als Vereinsvorstand sieht er alles, als Sekretär in der Firma sicher nicht die Lohnzahlungen..." - Wer organisiert hier die ID bei DATEV? Welcher steuerliche Berater wird tätig und wie prüft DATEV die Identität? - Was passiert, wenn es den bestellenden Berater nicht mehr gibt bzw. die Geschäftsbeziehung zu diesem endet? - Soll die jeweilige Person dann ihre ID selbst weitergeben können, an wo auch immer herkommende Administratoren damit diese Rechte vergeben können? - Wer erkennt dann bei unbekannten Ordnungsbegriffen überhaupt noch, welche Rechte diese Person hat? - An wen wendet sich die Person bei Rückfragen? Ich hätte noch viele weitere Fragen, die sicher auch alle irgendwie beantwortet werden könnten. Gleichwohl werden in Summe die Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien der DATEV, die zum Glück, wenn auch manchmal sperrig, so sind, wie Sie sind, nicht eingehalten werden können. Und daher begrüße ich auch den in einem vorherigen Beitrag als "erstaunlich selbstbewußt" bezeichneten Beitrag von Herrn Praller. Für mich ist die Interpretation daraus nicht, dass eventuell das SmartLogin durch etwas anderes abgelöst wird. Meine Interpretation ist: Datenschutz- und Datensicherheit stehen bei DATEV an oberster Stelle und da gibt es keine Kompromisse.
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