Hallo, erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt in das Unternehmen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Entgelt weiterzuzahlen. Während diesem Zeitraum erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden. Im Kalender erfassen Sie im oben genannten Fall für die Krankheitstage den Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch. Die EEL-Bescheinigung wird Ihnen dann mit der Lohnabrechnung erstellt. Das Gehalt des Mitarbeiters wird unter Berücksichtigung der erfassten Teilmonatsformel gekürzt. Diese legen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Abrechnungparameter | Teilmonatsberechnung fest oder alternativ beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten. Haben Sie für einen Gehaltsempfänger beispielsweise die Formel "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30" hinterlegt, wird auch bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen durch den festen Faktor von 30 dividiert. Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Beispiel finden Sie im Dokument 1002308 . @TN, den Aufallschlüssel EK - Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung erfassen Sie nur, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht wie geplant zum Eintrittsdatum aufnehmen kann. Ein AAG-Antrag bzw. EEL-Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird nicht erzeugt. Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Dokumenten: - Dokument 1006569 - Krank ab Eintritt - Arbeitnehmer ist am Tag des Eintritts arbeitsunfähig - Dokument 1008055 - EEL-Bescheinigung bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt für Gehaltsempfänger erstellen - Dokument 1008008 - EEL-Antrag: Berechnung Arbeitsentgelt bei krank innerhalb der ersten 4 Wochen - Stundenlohnempfänger Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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