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Beschäftigungsverbot und Teilzeit Kurarbeit

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letzte Antwort am 23.04.2020 14:58:47 von Selina_Heubeck
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SabPag
Beginner
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Hallo Community,

 

 

ich habe einen Fall das Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit ausgesprochen ist.

Die Arbeitszeit wurde von 40 auf 20 Stunden reduziert.

 

Jetzt wurde Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Trage ich die Tage die sonst gearbeitet hätten als Beschäftigungsverbot ein und die Tage wo Kurzarbeit gewesen wäre als KUG?

Vorab vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
162 Mal angesehen

Hallo, 

 

Ihre Frage wurde bereits in folgendem Beitrag beantwortet: Kurzarbeit im Beschäftigungsverbot

 

Viele Grüße

 

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2020 14:58:47 von Selina_Heubeck
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