Hallo Community,
ich habe einen Fall das Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit ausgesprochen ist.
Die Arbeitszeit wurde von 40 auf 20 Stunden reduziert.
Jetzt wurde Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Trage ich die Tage die sonst gearbeitet hätten als Beschäftigungsverbot ein und die Tage wo Kurzarbeit gewesen wäre als KUG?
Vorab vielen Dank.
Hallo,
Ihre Frage wurde bereits in folgendem Beitrag beantwortet: Kurzarbeit im Beschäftigungsverbot
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG