Guten Tag, ich habe zum 01.07.2023 einen neuen Mitarbeiter mit neuer Krankenkasse angelegt und bereits bei der Beitragsschätzung für 07/2023 die neue Krankenkasse mit übertragen. Mit der Abrechnung 07/2023 wurde der Mitarbeiter auch angemeldet. Soweit hat alles funktioniert. Was jedoch nicht geklappt hat, war die Übermittlung der Daten für das Arbeitgeberkonto. Obwohl die Abrechnungsstelle und auch alles andere ordnungsgemäß (siehe Brennpunkt "Arbeitgeberkonto Krankenkassen" hinterlegt ist, wurde hier nicht wie von DATEV angekündigt, automatisch mit dem Monatsabschluss die Datenübermittlung ausgelöst. Dementsprechend gibt es auch kein DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen. Die Krankenkasse hat uns inzwischen schon angeschrieben und zur Datenübermittlung aufgefordert. Für die Übergangszeit wäre eine Übermittlung auch weiterhin postalisch möglich. Genau diesen Aufwand möchte man aber doch vermeiden. Woran kann es liegen, dass die Datenübermittlung noch nicht funktioniert? Viele Grüße Anke Hetzer
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