Hallo Allerseits,
für die folgende Frage habe ich noch keine erschöpfende Antwort gefunden:
AN ist krank vor KUG und die Krankheit dauert über die Osterfeiertage an.
AN ist Gehaltsempfänger mit 8 Sollarbeitsstunden täglich Mo-Fr.
Seine Kurzarbeit beträgt 4 Stunden täglich.
Welche Ausfallschlüssel mit wie vielen Stunden sind pro Feiertag zu erfassen?
Vielen Dank vorab für die hilfreichen Antworten!
Hallo,
beginnt die Arbeitsunfähigkeit und damit der Entgeltfortzahlungszeitraum vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld, so wird ab dem Zeitpunkt des Beginns von Kurzarbeit die Entgeltfortzahlung in der Höhe geleistet, wie sie der verkürzten Arbeitszeit entsprechen würden. Für die ausgefallene Arbeitszeit wegen Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeld.
Für die Krankheitszeit vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld verwenden Sie standardmäßig den Ausfallschlüssel K. Ist der Mitarbeiter bereits vor dem Bezug und weiterhin während dem Bezug von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig hinterlegen Sie den Ausfallschlüssel VK, ab dem Beginn der Kurzarbeit. Wird der Mitarbeiter während dem Kug-Gewährungszeitraum arbeitsunfähig verwenden Sie den Ausfallschlüssel WK.
Beispiele zur Erfassung der Erkrankung vor bzw. während dem Gewährungszeitraum von Kurzarbeit finden Sie im Dokument 5303312 unter Punkt 2.4.
Des Weiteren gibt es bereits einige Threats zum Thema Feiertag und Kurzarbeitergeld - diese werden Ihnen unter anderem auch als "Empfehlung" auf der rechten Seite neben Ihrem Beitrag angezeigt.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Lieben Dank für Ihre Antwort, nur leider beantwortet sie meine Frage nicht. Mir ging es ausschließlich um die/den Ausfallschlüssel Krankheit vor KUG am Feiertag bei Teilzeit-KUG:
Ist einzutragen:
KF mit 4:00 Stunden + KG mit 4:00 Stunden?
oder
nur KG mit 4:00 Stunden?
oder
nur VS mit 4:00 Stunden?
oder
VS mit 4:00 Stunden + KG mit 4:00 Stunden?
oder ganz anders?
Wenn ich am Feiertag etwas anderes als VS hinterlege, bekomme ich die Meldung, dass der Krankheitszeitraum unterbrochen wird. Das sollte ja eigentlich nicht sein, da es sich um einen Krankheitsverlauf von 42 Tagen handelt.
Andererseits ist für mich mit Teilzeit-Kug am Feiertag der VS-Schlüssel nicht schlüssig.
Ich fürchte, es gibt bei mir einen gedanklichen Knoten 😞 Könnten Sie noch einmal einen Lösungsversuch starten?
Lieben Dank!!!
Hallo,
bei Ihrem Sachverhalt erfassen Sie den Ausfallschlüssel KG „Krank am Feiertag in Höhe Kug (SV durch AG)“ für die „Kug-Stunden“ und den Ausfallschlüssel K „Krankheit (mit Lohnfortzahlung)" für die übrigen Stunden.
Gerne unterstützen wir Sie bei individuellen Fragen. Wenden Sie sich hierzu bitte über die bekannten Servicekanäle an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Was mich jedoch irritiert, ist, dass auf der Auswertung Soll-/Istentgelt zu den 176 Sollstunden 8 Stunden (vermutlich 2x 4:00 KF-Stunden) fehlen.
Wo liegt mein Denkfehler?
Leider kann ich den Remote-Service (aufgrund den hohen Anrufaufkommens) nicht erreichen.
Darf ich noch einmal um eine Antwort bitten?
Hallo,
wenn trotz der empfohlenen Eingabe von @Dominika_Raciborska die Berechnung nicht korrekt oder nachvollziehbar ist, bedarf dies einer detaillierten Prüfung.
Wenden Sie sich bitte dafür wie erwähnt über die bekannten Servicekanäle an uns - auch wenn es derzeit leider zu längeren Wartezeiten kommt.