Hallo Herr Reich, in Lohn und Gehalt wird geprüft, ob im digitalen Lohnnachweis die von der DGUV zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen verwendet werden. Gefahrtarifstellen, die keinem Mitarbeiter (direkt oder indirekt) zugeordnet sind, müssen automatisch mit dem Wert 0 für Entgelt, Stunden und Versicherte im digitalen Lohnnachweis berücksichtigt werden. Wenn unfallversicherungspflichtige Mitarbeiter in 2018 beschäftigt waren, müssen diese auf dem digitalen Lohnnachweis mit aufgeführt werden. Ordnen Sie die zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen den Mitarbeitern auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften zu. Anschließend führen Sie mit der Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Mit dem darauf folgenden Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis korrigiert. Ist dies nicht der Fall und es wurden in 2018 garkeine Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der Grund für den Nullnachweis. Wurde für ein Jahr ein erfolgreicher Stammdatenabruf durchgeführt, so ist auch ein Lohnnachweis für dieses Jahr (in Ihrem Fall mit Wert 0) zu erstellen. Soll der Lohnnachweis inkl. dem entsprechenden Stammdatenabruf storniert werden? Gerne können Sie sich für diesen Sachverhalt auch mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung setzen, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen. Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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