Hallo, wandelt ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile um, ist der Arbeitgeber verpflichtet 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung besteht nur bei Zahlungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Die 15 % AG-Pflichtzuschuss werden bei der Berechnungsart „Auf Hundert“ im Regelfall von der Gehaltsumwandlung berechnet (z. B. 15 % von 103,43 € = 15,51 €). In Ihrem besonderen Fall sollen die 15 % wohl von der Gehaltsumwandlung und dem (freiwilligen) AG-Zuschuss berechnet werden (z. B. 15 % von 130,43 € = 19,57 €). Bei der Anlage einer betrieblichen Altersvorsorge in Lohn und Gehalt ist es notwendig, jeweils einen Vertrag für den Gehaltsverzicht (z. B. 103,43 €) und einen Vertrag für den (freiwilligen) AG-Zuschuss (z. B. 27,00 €) zu erstellen. Zusätzlich kann bei Bedarf in dem bestehenden Vertrag für den Gehaltsverzicht eine „Variante AG-Pflichtzuschuss“ hinterlegt und mit Automatik-Lohnarten (5200-5310) abgerechnet werden. Es ist nicht möglich den Betrag des (freiwilligen) AG-Zuschusses mit in die Berechnung des AG-Pflichtzuschusses einfließen zu lassen. Grundsätzlich errechnet Lohn und Gehalt automatisch den AG-Pflichtzuschuss in Höhe von 15 % oder einem abweichenden Prozentsatz, sobald eine Variante für den AG-Pflichtzuschuss auf der Mandantenebene angelegt und beim Mitarbeiter hinterlegt wird. Der AG-Pflichtzuschuss kann jedoch auch ohne Variante mit einem zusätzlichen Vertrag abgerechnet werden. Hier werden die bekannten Lohnarten wie z. B. Lohnart 4700 abgerechnet. Die von Ihnen genannte Konstellation können Sie wie folgt abrechnen: Vertrag 1: Für den Gehaltsverzicht hinterlegen Sie im Reiter "Beiträge" die Lohnart 3040 bei Gehaltsverzicht und die Lohnart 4720 bei Steuerfreier Betrag mit dem Betrag von 103,43€. Vertrag 2: Im zweiten Vertrag rechnen Sie dann den Arbeitgeberzuschuss ab, indem Sie bei Steuerfreier Betrag die Lohnart 4700 mit einem Betrag von 46,57€ hinterlegen. Möchten Sie den freiwilligen und den verpflichtenden AG-Zuschuss auf der Brutto/Netto Abrechnung trennen, ist ein dritter Vertrag notwendig. Im Vertrag 3 erfassen Sie den AG-Pflichtzuschuss (z. B. 19,57 €) getrennt von dem freiwilligen AG-Zuschuss (z. B. 27,00 €). Kopieren Sie für den Vertrag 3 z. B. die Lohnart 4700 auf eine freie Lohnartennummer und passen Sie ggf. die Lohnartenbezeichnung an. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank in folgenden Dokumenten: 1004619 AG-Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge (Arbeitsbereich) 9226390 Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 1004682 AG-Pflichtzuschuss „Auf Hundert“ abrechnen Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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