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A1 Bescheinigung keine Rückmeldung in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 10.05.2019 10:49:08 von Selina_Heubeck
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ludwigrs
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Hallo,

wir haben für einen Mandanten A1 Bescheinigungen erstellt und übermittelt, jetzt gibt es keine Rückmeldung ins Lohnprogramm Lohn und Gehalt, obwohl die zuständige Krankenkasse auf telefonische Nachfrage bestätigt hat, das die A1 Bescheinigungen von denen bearbeitet wurde. Woran kann es liegen, dass diese jetzt nicht eingespielt werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

seit dem 01.07.2018 müssen elektronisch beantragte A1-Bescheinigungen bei Entsendung den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Rückmeldung von Ausnahmevereinbarungen wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Wenn Ihnen keine Rückmeldung in Lohn und Gehalt vorliegt, fordern Sie die Rückmeldedaten bitte manuell an. Hierfür wählen Sie auf der Mandantenebene Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Rückmeldedaten anfordern. Dadurch erfolgt eine Anschaltung an das Rechenzentrum und die Daten für den entsprechenden Mandanten werden abgerufen.

Sollte trotz dem manuellen Anfordern der Rückmeldedaten keine Rückmeldung bereitstehen, setzen Sie sich bitte zur weiteren Klärung des Sachverhalts mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.05.2019 10:49:08 von Selina_Heubeck
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