Hallo,
wir sind zum 01.01.2019 auf Lohn und Gehalt umgestiegen. Nun werden im 02/2019 Einmalbezüge ausbezahlt.
Wie muss ich vorgehen um die relevanten Daten, bezüglich der Erfassung für die Märzklausel, zu erfassen. Muss ich alle Register in der Rubrik Lohnkontenvorträge berücksichtigen von 01.01.2018 bis 01.12.2018?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei einem Übertrag von LODAS nach Lohn und Gehalt werden die Abrechnungswerte des Vorjahrs erstbestückt.
Wird der Mandant in Lohn und Gehalt neu angelegt, erfassen Sie für die Mitarbeiter die Vorbeschäftigungswerte zur Sozialversicherung, damit die Beiträge für Einmalbezüge korrekt ermittelt werden. Dies ist notwendig, wenn der Mitarbeiter beim gleichen Unternehmen erneut beschäftigt ist und eine neue Personalnummer verwendet wird.
Bei einem Systemwechsel ist es notwendig die Lohnkontovortragswerte unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto manuell zu erfassen. Bei einer Anwendung der Märzklausel sind die Vortragswerte für das Vorjahr zwingend erforderlich.
In unserer LEXinform/Info-Datenbank finden Sie im Dokument 1032143 Informationen zur Anwendung der Märzklausel in Lohn und Gehalt.
Eine Anleitung für das Vortragen von Märzklauselwerten ist im Dokument 9219455 unter Punkt 2.5 beschrieben, sowie allgemeine Informationen zur Märzklausel im Dokument 9219440.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck,
vielen Dank für ihrer Hilfe. Ich habe die daten für 1 unsere Mitarbeiter vorgetragen und eine probrabrechnung gestarte. Jetzt kommen diverse Hinweise:
LN 09217
LN 03501
LN 03556
LN 03651
LN 03653
Was mus ich hier noch beachten oder erfassen. Damit alles stimmt. Ich habe im 02/2019 einen einmalbezug erfasst.
Viele Grüße
m.wittich
Hallo M. Wittich,
bitte teilen Sie in der Community immer die genauen Fehlertexte zu den Fehlernummern mit, damit Ihnen besser geholfen werden kann.
Vermutlich erhalten Sie folgende Hinweismeldungen:
#LN09217: Die Vortragswerte Lohnkonto wurden geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat MM/JJJJ durchgeführt.
#LN03501: Auf Grund eines Einmalbezuges wurde die Märzklausel angewandt, und Sie haben seit dem Jahreswechsel einen Systemwechsel vollzogen. Deshalb sind die mit Ihrem alten System durchgeführten DEÜV-Meldungen falsch. >> Prüfen Sie dies und korrigieren Sie diese Meldungen ggf. manuell.
Ab dem 01.01.2016 ist das einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt und dem Vorjahr zugerechnet wird, in einer Entgeltmeldung mit Grund der Abgabe 54 "Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)" abzugeben.
Wenn die Jahresmeldung des Vorjahrs nicht mit dem gleichen Abrechnungsprogramm wie im aktuellen Jahr erstellt wurde, dann führen Sie diese Korrektur z. B. über sv.net manuell durch, da diese Meldung dann nicht vom Programm erstellt werden kann.
#LN03556: Prüfen Sie auch, ob die Stammdaten für den letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres korrekt eingegeben sind. Auch Angaben zum Versorgungswerk, Angaben zur freiwilligen KV/PV oder zur privaten KV/PV können notwendig sein. >> Überprüfen Sie Ihre Eingaben und beachten Sie ggf. auch nachfolgende Hinweismeldungen.
#LN03651: Das meldepflichtige Entgelt in den Vortragslohnkonten für MM/JJJJ beträgt EUR X,XX. Das Meldepflichtige Entgelt anhand des Beitragsgruppenschlüssel beträgt EUR X,XX. >> Prüfen Sie Ihre Eingaben!
#LN03653: Das KV/PV/RV/AV-Brutto in den Vortragslohnkonten für MM/JJJJ beträgt X,XX. Das meldepflichtige Entgelt wurde jedoch mit X,XX angegeben. >> Prüfen Sie Ihre Eingaben!
Prüfen Sie unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto die Registerkarte SV-Werte vor allem folgende Felder:
Damit die Hinweise #LN03651 und #LN03653 nicht mehr auftreten, erfassen Sie das meldepflichtige Entgelt in allen Vortragsmonaten.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG