Es geht um folgendes Problem: Wenn es vorher keinen VL-Vertrag gab, kann ich den AG-Anteil i. H. v. 26,59 Euro nicht in der Maske "Vermögenswirksame Leistungen" erfassen, da der AN-Anteil fehlt. Wenn ich es als Vertrag in der Direktversicherungsmaske anlege, wird der Betrag steuerfrei behandelt. Würde ich diesen Anteil bei dem AN-Beitrag reduzieren, wird er als steuerfrei behandelt und das Programm könnte den Prozentsatz des Pflichtzuschusses nicht automatisch berechnen. Soll ich anstatt VL eine eigene Lohnart einrichten in Lohn und Gehalt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
folgende AVWL-Verträge können Sie in den Erfassungsmasken zur betrieblichen Altersvorsorge hinterlegen:
- nach § 10a EStG (Riester-Rente)
- nach § 3 Nr. 63 EStG
- in Form einer Betriebsrente auf Basis einer Betriebsvereinbarung
Wenn Sie einen steuer- und sv-pflichtigen AVWL-Vertrag abrechnen möchten, der vertraglich (Tarif- oder per Arbeitsvertrag) vereinbart wurde und dem Aufbau einer zusätzlichen privaten ober betrieblichen Altersvorsorge dient, aktivieren Sie bitte im Reiter "Allgemeine Daten" des entsprechenden Vertrags der betrieblichen Altersvorsorge den Haken "AVWL - Alterversmögenswirksame Leistungen".
Handelt es sich bei dem AVWL-Vertrag um eine arbeitgeberfinanzierte steuer- und sv-pflichtige Leistung, kann die Erfassung im VWL-Vertrag verbleiben.
Sollten Ihnen diese allgemeinen Angaben nicht behilflich sein, setzen Sie sich bitte zur Prüfung Ihres Sachverhalts mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG