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Gültigkeitszeitraum UV Daten ändern, nachdem BG-Lohnachweis (wegen Sondertatbestand) bereits erstellt wurde

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letzte Antwort am 22.08.2025 09:45:17 von Selina_Heubeck
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ASeifert
Beginner
Offline Online
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Ich habe folgendes Problem:

 

Der Betrieb sollte zum 31.07.2025 abgemeldet werden, da der Betrieb zu diesem Datum aufgegeben werden sollte.

 

Ich habe daher mit der Lohnabrechnung für 07/2025 alle Mitarbeiter abgemeldet und auch den BG-Lohnnachweis mit dem Meldegrund V05- Einstellung des Betriebes erstellt. 

 

Jetzt wurde aber bekannt, dass der der Betrieb erst zum 31.08.2025 aufgegeben wird. Eine Mitarbeiterin ist auch im August noch dort beschäftigt.

 

Ich habe also alle Abmeldungen rückgängig gemacht. Das hat auch soweit funktioniert.

 

Nur mit der BG das funktioniert nicht. Es kommt der Fehlertext: LN21055 bei der Abrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt - Die Gefahrtarifstelle ist für den Zeitraum 08/2025 nicht gültig

 

Ich habe unter Mandantendaten -> Sozialversicherung -> Unfallversicherung im Reiter Mitgliedschaft unter Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft habe ich das Ende herausgenommen und den Sondertatbestand auch und es funktioniert nicht, da unter Gefahrentarifstellen die Gefahrentarifstelle laut Rückmeldung nur bis 07/2025 gültig ist. 

Das Gleiche ist aus wenn ich als Ende 08/2025 und Meldegrund V05- Einstellung des Betriebes auswähle.

 

Leider kann ich den Stammdatenabruf nicht stornieren und neu erstellen, da bereits ein BG-Lohnnachweis übermittelt wurde.

 

Was muss ich in diesem Fall tun?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


Sie haben vermutlich ein Ende der Mitgliedschaft mit 07/2025 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften erfasst.


Damit der bereits erstellte digitale Lohnnachweis storniert wird, entfernen Sie das Ende der Mitgliedschaft. Setzen Sie anschließend den Monatsabschluss 07/2025 zurück und führen Sie den Monatsabschluss erneut durch. Dadurch wird der digitale Lohnnachweis storniert.


Nachdem der digitale Lohnnachweis storniert wurde, können Sie auch den Stammdatenabruf für 2025 stornieren. Nachdem auch der Stammdatenabruf erneut storniert wurde, senden Sie eine Abfrage Stammdatenabruf für das Jahr 2025 erneut. In diesem Fall müssten Ihnen dann die Gefahrtarifstellen bis einschließlich 08/2025 zurückgemeldet werden. Die Lohnabrechnung kann dann ohne Fehlermeldung durchgeführt werden.


Anschließend erfassen Sie wieder das Ende der Mitgliedschaft mit 08/2025. Mit dem Monatsabschluss 08/2025 wird dann der digitale Lohnnachweis erneut erstellt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.08.2025 09:45:17 von Selina_Heubeck
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