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Kann man in Lohn und Gehalt Nettolohnarten verknüpfen?

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letzte Antwort am 12.02.2019 14:51:45 von Selina_Heubeck
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annika17
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Ich rechne ein Restaurant ab mit monatl. Variablen Kost&Logis. Mandant hat Nettolohn inkl. Kost und Logis vereinbart. Kann ich die Lohnarten verknüpfen?

Mein grosses Problem ist aber vor allem, dass ich das Jahr 2018 korrigieren soll, div Monate,  ich aber natürlich die einzelnen Monate auf der Abrechnung gar nicht mehr nachvollziehen kann.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,

in Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit Folgelohnarten zu hinterlegen. Diese wählen Sie für die entsprechende Lohnart auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte "Folgelohnarten".

Sie können jede Lohnart als Folgelohnart erfassen, außer Lohnarten für Kurzarbeit, Mutterschutz, Altersteilzeit und die ursprüngliche Lohnart. Mit der Abrechnung wird die Folgelohnart unmittelbar mit der ausgewählten Lohnart ausgewiesen.

Das Vorgehen zum Erfassen von Folgelohnarten finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 9226171 unter Punkt 1.10.

Bezüglich der Korrekturen für das Jahr 2018 empfehle ich Ihnen zusätzlich zur Brutto/Netto-Abrechnung die Auswertung Lohnkonto zu prüfen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.02.2019 14:51:45 von Selina_Heubeck
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