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Neue elektronische Bescheidbekanntgabe ab 2026

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letzte Antwort am 14.10.2025 18:19:17 von flange
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Interceptor
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@jjunker 

 

@kristin meint damit die eigenen Kanzleibescheide

 

mfg

xyzmic
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jjunker
Allwissender
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ah. danke @Interceptor . --> Papier.

 

 

MVP 
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TWa
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Ich denke die alten Elster-Accounts aus den Grundsteuererklärungen werden bald nach und nach auslaufen (laufen in der Regel 3 Jahre), wenn sie nicht aktiv verlängert werden. Und wenn sie verlängert werden, ist den Mandanten auch bewusst, dass sie diesen Account noch haben.

 

Was ich momentan schwieriger einzuschätzen finde, sind tatsächlich die kanzleiinternen Bescheide. Fast jede Kanzlei wird einen Elster-Account unter der Steuernummer der Kanzlei haben, auf den so gut wie jeder Mitarbeiter Zugriff hat. Würden die Bescheide an den "Firmen"-Account geschickt, hätten also alle Mitarbeiter Zugang zu den Bescheiden. Erkennt das Finanzamt, dass es ein "Firmen"-Account ist? Oder müssen nun alle der elektronischen Zustellung widersprechen? Das kann ja auch Mandanten betreffen, die eine eigene Buchhaltungsabteilung haben und einen Elster-Account für die Übermittlung der USt-VA. 

dn1
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ähm wenn ihr keine Vollmacht habt, dürft ihr ja eigentlich niemand vertreten ? 

dn1
Aufsteiger
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da bei dir das "Wort" "grds" inflationär fällt- was soll das heissen =? 

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xyzmic
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@ReinerGärtner 

Bitte die Lösung markieren und den Beitrag damit abschließen, vielen Dank

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flange
Fortgeschrittener
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Hallo @StB_in 

 

Muss man dann täglich nachschauen, ob ein Bescheid eingegangen ist, weil die Rechtsbehelfsfrist schon läuft?

Ja. Ist ein wenig wie das tägliche Kontrollieren des Hausbriefkastens.

 

Nur beginnt die Frist 4 Tage nach der Bereitstellung durchs FA.

 

MfG, F.Lange

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letzte Antwort am 14.10.2025 18:19:17 von flange
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