Guten Abend in die Runde, folgender Sachverhalt liegt vor: Wir haben für einen Mandanten die Anträge zu den Überbrückungshilfen 3,3+ und 4 erstellt. Die Hilfen betrugen in Summe ca. 27.000,- € Im Mai 2023 kündigte der Mandant das Mandatsverhältnis. In der Folge sendete ich Ihm die Mahnungen, letzte Mahnungen zur Abgabe der Schlussabrechnungen, die wir im Portal erhielten, mit der Möglichkeit, wenn er uns zur Erstellung der Schlussabrechnungen beauftragen würde, diese noch zu erstellen. Wir bekamen jedoch keine Antwort. Nun liegen die Rückforderungsbescheide im Portal zum Abruf bereit. Wie soll ich mich hier verhalten? Wenn ich die Bescheide herunterlade, werden diese bekanntgegeben. Was passiert, wenn ich diese nicht abrufe? In den Mahnungen ist eine EMailadresse bei der kpmg mitgeteilt, soll ich dort die Kündigung des Mandatsverhältnisses mitteilen? Über Vorschläge würde ich mich freuen. Mit den besten Grüßen Reiner Gärtner
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