Guten Abend in die Runde,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Wir haben für einen Mandanten die Anträge zu den Überbrückungshilfen 3,3+ und 4 erstellt.
Die Hilfen betrugen in Summe ca. 27.000,- €
Im Mai 2023 kündigte der Mandant das Mandatsverhältnis.
In der Folge sendete ich Ihm die Mahnungen, letzte Mahnungen zur Abgabe der Schlussabrechnungen, die wir im Portal erhielten, mit der Möglichkeit, wenn er uns zur Erstellung der Schlussabrechnungen beauftragen würde, diese noch zu erstellen.
Wir bekamen jedoch keine Antwort.
Nun liegen die Rückforderungsbescheide im Portal zum Abruf bereit.
Wie soll ich mich hier verhalten?
Wenn ich die Bescheide herunterlade, werden diese bekanntgegeben.
Was passiert, wenn ich diese nicht abrufe?
In den Mahnungen ist eine EMailadresse bei der kpmg mitgeteilt, soll ich dort die Kündigung des Mandatsverhältnisses mitteilen?
Über Vorschläge würde ich mich freuen.
Mit den besten Grüßen
Reiner Gärtner
@ReinerGärtner schrieb:...
In den Mahnungen ist eine EMailadresse bei der kpmg mitgeteilt, soll ich ... die Kündigung des Mandatsverhältnisses mitteilen?
Wieso nicht? Und auch die Tatsache, daß der Kontakt zum Mandanten bereits seit längerem abgerissen ist. Wofür es vielfältige Gründe geben kann, die nicht alle etwas mit Stur- oder Boshaftigkeit zu tun haben.
Hallo @ReinerGärtner
Ich würde ein Einschreiben mit Rückschein an die ehemalige Mandantschaft schicken. Darin würde ich den Sachverhalt und die negativen Konsequenzen thematisieren.
Ich würde den Ex-Mandanten bitten, Sie zu mandatieren und genaue Anweisungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu geben. Wenn dies nicht der Fall ist, raten Sie ihm, den prüfenden Dritten zu wechseln.
Meiner Meinung nach haben Sie dann Ihre Pflicht getan.
Eventuell sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt mit KPMG hätten korrespondieren dürfen, da kein Mandat vorlag. Das schließt eventuell auch den Abruf des Bescheids mit ein.
Gruß
Martin Heim
Hallo Martin Heim,
Einschreiben m. Rückschein/Email...hatte ich seinerzeit schon alles gemacht, um noch einmal eine Reaktion zu erhalten...ist aber nichts passiert.
Den Abruf der Bescheide will ich definitiv nicht machen, Ich habe ja bisher nur die Nachricht erhalten, dass Bescheide zum Abruf bereit stehen.
KPMG würde ich nur mitteilen, dass das Mandat gekündigt wurde.
Was passiert denn ansonsten, wenn Bescheide nicht abgerufen werden?
Mit den besten Grüßen
Reiner Gärner
Die Bescheide kommen dann irgendwann per Zustellungsurkunde in Papierform. Zumindest bei mir trudeln diese dann ein.
Mal sehen was daraus dann noch für Unannehmlichkeiten erwachsen.
Aber ich finde es ja schon "frech" von den Behörden, dass uns als antragstellendem, prüfenden Dritten unterstellt wird, dass wir automatisch auch den Auftrag/das Mandat für die Schlussabrechnung erhalten haben.
Eigentlich hätte man uns auch die Möglichkeit im Portal geben müssen, mitzuteilen, dass wir das Mandat für die Schlussabrechnungen nicht erteilt bekommen haben. Ich habe diverse Mails an diverse Stellen geschickt mit Tabellen von Mandatsabgaben, aber darauf keine Reaktionen bekommen.
Anlässlich der inzwischen eintrudelnden Bescheide, werde ich erneut einen Versuch starten und einfach mal die zuständigen Bezirksregierungen direkt anschreiben. Mal sehen, ob das hilft. ☹️
Ich hatte ein paar Mandatsniederlegungen bzw. Mandate die den Kontakt abgebrochen haben.
Nach diversen Kontaktversuchen habe ich einfach die jeweilige Bewilligungsstelle per Email über die Mandatsniederlegung informiert und dann kam stets so etwas:
Irgendwann war der jeweilige Antrag dann einfach aus unserem Portal gelöscht.
Da die weitere Kommunikation dann zwischen Mandat und BWS erfolgt, haben wir danach auch keine Bescheide mehr erhalten und waren aus der Sache raus.
Deshalb: Mandatsniederlegung immer schnellstens an die BWS melden.
@martin65 schrieb:Eventuell sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt mit KPMG hätten korrespondieren dürfen, da kein Mandat vorlag. Das schließt eventuell auch den Abruf des Bescheids mit ein.
Ganz im Gegenteil.
Mit rechtzeitiger Kommunikation bewahre ich das Mandat vor Schaden. Solange wir die Niederlegung nicht kommunizieren, werden wir als Vertreter des Mandanten gesehen. Sie widerrufen ja auch Ihre Zustellungsvollmacht beim FA, wenn das Mandat niedergelegt wird, oder? Das würde man ja auch nicht einfach verschweigen.
So übernimmt die BWS die Kommunikation mit dem Mandat und man ist auf der sicheren Seite.
Da gibt es nichts zu prüfen, das ist unerlässlich!
Dazu auch mal die Einschätzung eines Dritten:
Mandatsniederlegung bei Überbrückungshilfen | Steuern | Haufe
Das macht mir Hoffnung, denn offensichtlich gibt es ja doch die Möglichkeit, dass jemand die beendete Zuständigkeit zur Kenntnis nimmt. 🙂
Diesmal hab ich eine Antwort bekommen, aber was soll ich bitte hiermit:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Bewilligungsstelle ausschließlich mit der Antragsprüfung befasst.
Sollten Probleme mit Ihrem Mandanten vorliegen müssen wir Sie bitten diese persönlich zu klären. Als Bewilligungsstelle können wir keinen Einfluss auf das Verhältnis Mandant/prüfender Dritter nehmen.
Sollten Probleme bezüglich der Einreichung der Schlussabrechnung vorliegen, verweisen wir darauf, dass alle Programme zwingend in einem Paket eingereicht werden müssen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass das Paket ordnungsgemäß geprüft werden kann.
Wurden initiale Anträge durch mehrere prüfende Dritte eingereicht (bspw. Wechsel des prüfenden Dritten/Mandatsniederlegung) ist eine Mandatsübertragung erforderlich, damit das Schlussabrechnungspaket durch EINEN prüfenden Dritten eingereicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Bezirksregierung Düsseldorf"
anfangen?
Es gibt kein Verhältnis Mandant/prüfender Dritter mehr und ein neuer prüfender Dritter ist mir nicht bekannt (und ich werde definitiv für die betreffenden Personen nicht mehr tätig werden, sollten sie auf die Idee kommen doch noch einmal hier aufzutauchen).
(Ich freu mich schon auf 2037 - dann werde ich den ganzen Corona-SCH....im Garten auf einen Haufen legen, und mit Genuß ein Streichholz dran halten und ihm beim BRENNEN zusehen 😈)
@steme schrieb:
(Ich freu mich schon auf 2037 - dann werde ich den ganzen Corona-SCH....im Garten auf einen Haufen legen, und mit Genuß ein Streichholz dran halten und ihm beim BRENNEN zusehen
)
Wollen Sie etwa alles ausdrucken???? 😉
Ich werde die Variante Shift+Entf mit Genuss pro Datei machen 😉
Grüße AKW
@steme Da war die BWS wohl intellektuell überfordert. Einfach kurz und knapp schreiben:
"Wir haben das Mandat niedergelegt und werden keine weiteren Tätigkeiten mehr in diesem Zusammenhang übernehmen."
Wen möglich, nicht mehr als einen Dreizeiler an die BWS senden. Alles andere führt nur dazu, dass die darüber nachdenken und dann wirds unübersichtlich.
@AKW : Ich gestehe: Aus Gründen liegt alles ausgedruckt vor. Und wenn nicht, wäre es mir das tatsächlich wert. 😂
@andrereissig : Den Tip hab ich mir zu Herzen genommen und nochmal mit Ihren Worten präzisiert. Mal schauen...
...ist diese Email für die Bezirksregierung Düsseldorf die richtige?
Heißt zwar "Corona-Soforthilfe", aber eine andere finde ich Online nicht.
VG
Reiner Gärtner
@ReinerGärtner Ja, darüber habe ich auch korrespondiert. 🙂
@andrereissig schrieb:@steme Da war die BWS wohl intellektuell überfordert.
Die versuchen halt, sich die Arbeit und den Ärger vom Hals zu halten, den Aufenthalt der den prüfenden Dritten verlorengegangenen Antragsteller zu ermitteln und sich dann mit denen, die noch am Leben sind, persönlich rumschlagen zu müssen. Denn daß da jemand davon auf die Post adäquat reagiert, dürfte der absolute Ausnahmefall sein.
Rechtlich ist das hoffentlich nicht ganz sauber, denn die prüfenden Dritten hätten weder das nötige "berechtigte Interesse" noch die Mittel dazu, aber angesichts wohl dünnstmöglicher Personaldecke irgendwie noch nachvollziehbar.
@ReinerGärtner schrieb:...ist diese Email für die Bezirksregierung Düsseldorf die richtige?
Ja, die habe ich auch genommen.
Im Zweifel sicherheitshalber noch eine Kopie an poststelle@brd.nrw.de senden.
@dtx schrieb:
Die versuchen halt, sich die Arbeit und den Ärger vom Hals zu halten, den Aufenthalt der den prüfenden Dritten verlorengegangenen Antragsteller zu ermitteln und sich dann mit denen, die noch am Leben sind, persönlich rumschlagen zu müssen.
Die ermitteln nichts. Die senden eine Email an die im Antrag hinterlegte Mailadresse des Zuschussempfängers und fertig. Das ist zumindest die Rückmeldung eines Mandats gewesen, das dann doch nochmal bei uns angekrochen kam.
@andrereissig schrieb:
Die ermitteln nichts. Die senden eine Email an die im Antrag hinterlegte Mailadresse des Zuschussempfängers und fertig.
Das ist aber ein bißchen zu dürftig, um am Ende den Gerichtsvollzieher (gegen Mitunternehmer, Erben oder wen auch immer) in Marsch zu setzen.
(Ich freu mich schon auf 2037 - dann werde ich den ganzen Corona-SCH....im Garten auf einen Haufen legen, und mit Genuß ein Streichholz dran halten und ihm beim BRENNEN zusehen
....darf ich etwas mitbringen und mich dazustellen? 🙂😊
Vielen dank in die Runde....
Habe jetzt die Bezirksregierung angeschrieben, hoffe mal, es ist damit erledigt.
Mit den besten Grüßen
Reiner Gärtner
@ReinerGärtner Sehr gerne. 😀