Hallo Frau Rubel,
aktuell kann für die anrechenbaren Kinder in Lohn und Gehalt nur ein individueller einmaliger oder dauerhafter Hinweistext erfasst werden.
Bitte beachten Sie folgenden Beitrag:
@Nina_Schöneweis schrieb:Hallo Community,
in Lohn und Gehalt wird ab der Version 12.6 (geplante Bereitstellung: 10.08.2023) ein Hinweis auf der Brutto-Netto-Abrechnung zu anrechenbaren Kindern in der PV angedruckt.
Der Andruck erfolgt voraussichtlich analog zu LODAS bei Arbeitnehmern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren.
Hierzu gibt es auch außerhalb der Community einen Praxis-Einbezug.
Vielen Dank
Hallo zusammen,
wäre schön, wenn es so ein Prüfschema aus der Praxis geben würde.
0 Kind = Zuschlag
1 Kind = regulärer Beitrag. Für das 1. Kind lebenslang kein Zuschlag. Auch bei Tod des Kindes oder Scheidung nicht.
- leibliches Kind altersunabhängig
- Pflegekind Kind altersunabhägig
- Stief und Adoptivkind bei der einmaligen Prüfung der Elterneigenschaft Altersgrenzen der Familienversicherung prüfen, bei Behinderung alterunabhängig
2 und mehr Kinder = ab dem 2. Kind pro Kind Abschlag vom regulären Beitrag
- leibliches Kind bis 25. Lebensjahr
- Pflegekind Kind bis 25. Lebensjahr
- Stief und Adoptivkind bis 25. Lebensjahr. Nur bei der einmaligen Prüfung der Elterneigenschaft Altersgrenzen der Familienversicherung prüfen, bei Behinderung altersunabhängig
Falls Kind (L, P, S, A) vor dem 25. Lebensjahr stirbt, fiktive Anrechnung bis 25)
(Siehe Hinweise zur Berücksichtigung von Kindern bei der Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Zeiten ab dem 1. Juli 2023 des Spitzenverbandes der KGV)
Die ganzen Fallkonstellationen der Stiefkinder, in bestehenden oder geschiedenen Familien habe ich noch nicht ganz durchschaut. Hat da jemand ein Prüfschema?
Gruß Matthias
Hallo,
in LODAS werden die Felder nicht benötigt.
Durch die Historie (Bearbeitungsmonat) ist in LODAS bekannt, ab wann ein Kind angerechnet werden soll. Lohn und Gehalt hat das nicht und braucht dafür extra Felder.
Ok, für das Feld "ab" kann ich das nachvollziehen, aber wie löse ich das für den Fall "bis", wenn bspw. ein Pflegekind die Familie wieder verlässt, LODAS mich es aber gleichzeitig nicht mehr löschen lässt, weil Kinderkrankentage darauf genommen wurden?
@rschoepe schrieb:Ok, für das Feld "ab" kann ich das nachvollziehen, aber wie löse ich das für den Fall "bis", wenn bspw. ein Pflegekind die Familie wieder verlässt,
Gibt es da noch besondere Regelungen oder Aufforderungen? Bisher habe ich nur gelesen, dass man entweder die Elterneigenschaft für ein (Pflege-)Kind erwirbt und lebenslang behält oder eben gar nicht erst erhält, weil das Kind nur vorübergehend aufgenommen wird. Gibt es da wirklich ein hin und her?
Hallo,
gibt es immer noch nichts Offizielles, wie und wer die Verzinsung durchführt? Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit tut sich nichts mehr und bei den Informationsseiten der Krankenkassen ist das Thema Verzinsung ganz verschwunden.
Wie wird DATEV uns bei diesem Thema unterstützen?
Wenn die Erstattungen über die Krankenkassen laufen, was passiert dann, wenn die digitale Lösung uns rückwirkend die Daten ab dem 01.07.2023 übernimmt und Rückrechnungen vorgenommen werden, obwohl die Korrekturen bereits durch die Krankenkassen vorgenommen wurden???
Denn theoretisch beginnt die Verzinsung doch ab dem August 2023?
Vielen Dank.
PS: Ich wünsche mir Gesetze, die erst ein halbes Jahr nach Verkündung angewandt werden müssen;-)
@pogo schrieb:
Gibt es da noch besondere Regelungen oder Aufforderungen?
Wie es in der endgültigen Gesetzesfassung aussieht, müsste ich gerade selbst nachschauen. Aber das hatte ich noch aus Pflegekinddaten löschen im Kopf.
Wie schaut es eigentlich mit Kindern aus, die am 29.02. geboren wurden? Wissen LODAS und LuG damit umzugehen?
@greese schrieb:Wie schaut es eigentlich mit Kindern aus, die am 29.02. geboren wurden? Wissen LODAS und LuG damit umzugehen?
Hallo.
Wie meinen Sie das?
Lohn und Gehalt kenne ich nicht, aber LODAS kann doch mit einem allgemeinen Geburtsdatum 29.2. umgehen. Warum denn auch nicht? Gibts da bei Kindern jetzt etwas anderes? Ist doch kein neues Problem - oder haben Sie einen speziellen Fall im Sinn auf den ich grade nicht komme?
Viele Grüße
Ich habe keinen solchen Fall. Doch ich frage mich, wann fällt ein Kind mit Geburtsdatum 29.02. aus der Berechnung für den geminderten PV-Beitrag? Schon Ende Februar oder erst Ende März?
Liebe Community,
ich habe meinen Eingangs-Beitrag aktualisiert.
Voraussichtlich ab dem 13.07.2023 können Arbeitgeber die Kinderdaten auch über DATEV Personaldaten erfassen.
Weitere Informationen folgen am Donnerstag.
@greese schrieb:Ich habe keinen solchen Fall. Doch ich frage mich, wann fällt ein Kind mit Geburtsdatum 29.02. aus der Berechnung für den geminderten PV-Beitrag? Schon Ende Februar oder erst Ende März?
Nach den allgemeinen Regelungen des BGB (§ 188 Abs. 3 BGB) dürfte dies Ende Februar sein.
Mir ist heute aufgefallen, dass bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern (Firmenzahler) ab 2 Kindern unter 25 Jahren zwar der Beitrag reduziert wird, aber der Hinweis zu anrechenbaren Kindern nicht ausgewiesen wird.
Ist das so gewollt?
Bekommt der Versicherte von seiner Versicherung eine Information über den neuen PV-Beitrag ab Juli 2023 und ist deshalb darauf verzichtet worden?
@JudithLohn1 schrieb:Mir ist heute aufgefallen, dass bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern (Firmenzahler) ab 2 Kindern unter 25 Jahren zwar der Beitrag reduziert wird, aber der Hinweis zu anrechenbaren Kindern nicht ausgewiesen wird.
Ist das so gewollt?
Da bei freiwillig Versicherten feste Beträge gelten, wäre die Angabe eines Prozentsatzes eher irritierend.
Gibt es in LuG eine Möglichkeit das Feld "nachgewiesen am: " per Filter abzufragen? Wenn "nachgewiesen am" = leer, dann zeige mir Liste mit den entspr. ArbN?
Mir ist heute aufgefallen, dass bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern (Firmenzahler) ab 2 Kindern unter 25 Jahren zwar der Beitrag reduziert wird, aber der Hinweis zu anrechenbaren Kindern nicht ausgewiesen wird.
Also ich habe sogar bei Minijobbern und nicht versicherungspflichtigen GGF die Kinderdaten erfasst, wenn sie mir vorgelegt wurden. Und selbst bei denen werden mir die Ermäßigungen bei mehr als einem Kind angezeigt
Warum weder ASCII, noch Excel noch Word zur Erfassung der Kinder taugen: Offene Sicherheitslücke: Hacker übernehmen Windows-Systeme per Office-Dokument
DATEV Personaldaten ist die einzig sinnvolle und technisch aktuelle Möglichkeit.
High,
soll ich jetzt mein Office 365 löschen?😃
Gruss Mike
Nein, warum?
Sorry ,
schlecht gelesen, und ein wenig Spass 😀
Gruss Mike
Da ja hier https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Kinderfreibetrag-PV/m-p/363389#M88210 sich der Arbeitgeber weigern will, den Haken für die Elterneigenschaft trotz (hoffentlich) vorliegender Nachweise zu setzen: Wie wäre da eigentlich die Rechtslage für den Arbeitnehmer?
Rückzahlung von der KK möglich? Haken einklagen?
Diese Schlüsselung
1. Kein Druck
2. Andruck nur bei Veränderungen
3. Genereller Andruck
ist ja in Lodas direkt im Brennpunkt wählbar und ganz offensichtlich zu finden.
Wo finde ich den diese Einstellung in Lohn und Gehalt?
LuG bekommt das erst nächsten Monat.
Hallo,
aktuell ist es in Lohn und Gehalt nicht möglich das Eingabefeld "nachgewiesen am" per Filter abzufragen.
Wir nehmen gerne hierfür einen Wunsch auf.
Liebe Community,
ich habe meinen Eingangs-Beitrag zu DATEV Personaldaten aktualisiert:
Update 13.07.2023:
Heute am 13.07.2023 wurde die Funktion "Kinderdaten direkt in DATEV Personaldaten erfassen" freigegeben.
Weitere Informationen zum Vorgehen: Daten zu Kindern (PUEG) in DATEV Personaldaten erfassen (Dok.-Nr. 1027483)
In DATEV Personaldaten kann derzeit die übliche Schnittstelle zu den Lohnprogrammen für die Kinderdaten nicht genutzt werden. Arbeitgeber müssen die Kinderdaten per ASCII-Datei aus DATEV Personaldaten exportieren. Die lohnabrechnende Stelle kann die Daten anschließend in LODAS bzw. Lohn und Gehalt über die Import-Schnittstelle übernehmen.
Das ist schon ganz ok so, kleine Verbesserungen sind aber möglich. 🙂
1. Der Nachname des Kindes sollte schon mit dem Nachnamen des Elternteils vorbelegt sein.
2. Wenn man ihn doch ändern muss und in das Feld des Nachnamens des Kindes springt (Tab oder Mausklick), sollte der gesamte Name automatisch markiert sein, damit man ihn direkt überschreiben kann.
Guten Tag,
wir haben es mittlerweile soweit geschafft alle Kinder mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum Datev zu erfassen. Dabei haben wir nicht darauf geachtet, ob Kinder bereits 25 Jahre oder älter sind, da im Ausgangspost folgendes Steht
Bitte beachten Sie: In den DATEV-Lohnprogrammen erfassen Sie Kinder mit den Angaben zu Vorname(n), Familienname und Geburtsdatum. Mit der einmaligen Erfassung dieser Daten werden die Abschläge zur Pflegeversicherung automatisch anhand des Alters der Kinder berücksichtigt.
Unsere Schlussfolgerung daraus war, dass Datev anhand des Geburtsdatums automatisch prüft, ob das Kind für den Abschlag zur Pflegeversicherung relevant ist.
Nun kam heute der Servicenewsletter zu LuG mit folgendem Text und wir sind etwas verunsichert.
Bedeutet dies, wir müssen nun doch wieder selbst auf das Alter der Kinder achten und manuell löschen, wenn Kinder nicht mehr für den Abschlag zur Pflegeversicherung relevant sind?
Da in diesem Zeitraum die Anzahl der Kinder genügt, können Sie mit einer der nächsten Versionen von Lohn und Gehalt (voraussichtlich 10. August 2023) zur Berücksichtigung der PV-Abschläge nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfassen. |
Beachten Sie, dass die Altersgrenzen in diesem Fall nicht mehr automatisch vom Programm überwacht werden können. |
Nein, nur wenn man die einzelnen Kinder löscht und nur die Anzahl eingibt, kann das Programm nicht mehr erkennen, wann eins davon 25 wird.
@Nadine_Mack schrieb:
In DATEV Personaldaten kann derzeit die übliche Schnittstelle zu den Lohnprogrammen für die Kinderdaten nicht genutzt werden. Arbeitgeber müssen die Kinderdaten per ASCII-Datei aus DATEV Personaldaten exportieren.
Wha? 😵 Ich dachte, wir erfassen online die Kinder und übernehmen dann per Lohnimportdatenservice? Das geht nicht? Ernsthaft? Dann erfassen wir online, exportieren in eine ASCII Datei nach lokal (aus der Cloud raus) und spielen manuell ein? 😱
Kann denn wenigstens der Arbeitgeber der Kanzlei sagen: Ich habe fertig und die Kanzlei exportiert und spielt ein? Sonst überträgt man die ASCII wie genau zum Berater? Per E-Mail 📧 aus 1971, die aber sicher nach DSGVO verschlüsselt 🔒 sein sollte, wenn man kein Mandantenportal hat? Oder soll man die ASCII Datei ins DUO hochladen?
Im Lodas Newsletter steht die gleiche Info:
Da in diesem Zeitraum die Anzahl der Kinder genügt, können Sie mit einer der nächsten Versionen von LODAS (voraussichtlich 10. August 2023) zur Berücksichtigung der PV-Abschläge nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfassen.
Ich würde eigentlich gerne die Kinder weiterhin ordentlich erfassen, da wir die Nachweise ohnehin schon im System haben und so das Programm auch den Beitrags selbst ermitteln kann. Kann hier bitte jemand von Datev etwas Licht ins Dunkel bringen? Auf manuelle Abgleiche von "Kindergeburtstagen" habe ich nicht so große Lust.