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Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

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letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 211 von 266
1307 Mal angesehen

Sind evtl individuelle Hinweistexte unter den Mitarbeitern hinterlegt? 

 

Dann müsste, soweit ich weiß, der Haken "individuelle Hinweistexte für Mitarbeiter zusätzlich ausgeben" (Mandantendaten>Zusatzeinstellungen) angeklickt werden. 

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 212 von 266
1247 Mal angesehen

Heißt das, ich muss das zusätzlich auch noch bei jedem Mitarbeiter einstellen?
Bei insgesamt 500 Arbeitnehmern, für die man die Abrechnung macht, ist das schon etwas umständlich!?

Ich hatte das bis jetzt nur unter Mandantendaten eingestellt.

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 213 von 266
1234 Mal angesehen

Versuche / schaue ich mal.

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 214 von 266
1223 Mal angesehen

@AgnesBeata  schrieb:

Heißt das, ich muss das zusätzlich auch noch bei jedem Mitarbeiter einstellen?


Nein, "gemäß Mandantendaten" (bei den einzelnen Mitarbeiterïnnen) ist die Standardeinstellung. Es gab aber anfangs den Fehler, dass der Hinweis nicht gedruckt wurde, wenn man an beiden Stellen "Genereller Andruck" ausgewählt hatte. Das ist m.W. aber bereits behoben.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 215 von 266
1203 Mal angesehen

@AgnesBeata  schrieb:

Heißt das, ich muss das zusätzlich auch noch bei jedem Mitarbeiter einstellen?


Nein, gerade nicht - aber der Fehler soll ja lt. Info von @rschoepe inzwischen behoben sein.

 

Eigentlich soll "genereller Andruck" in den Mandantendaten und "gemäß Mandantendaten" in den Personaldaten passen. Bei uns klappt das soweit.

 

 

 

@JudithLohn1  schrieb:

Sind evtl individuelle Hinweistexte unter den Mitarbeitern hinterlegt? 

 

Dann müsste, soweit ich weiß, der Haken "individuelle Hinweistexte für Mitarbeiter zusätzlich ausgeben" (Mandantendaten>Zusatzeinstellungen) angeklickt werden. 


Das dürfte keine Auswirkung haben. Bei dieser Einstellung geht es ja um die individuellen Hinweistexte, die in den Personaldaten bzw. Mandantendaten in LODAS erfasst werden. Diese werden ja auch unter den Bruttobezügen ausgegeben und nicht bei den "Hinweisen zur Abrechnung".

 

 

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 216 von 266
1171 Mal angesehen

Ich bin jetzt die Hinweise durchgegangen und habe entsprechend danach eine Probeabrechnung gemacht um zu schauen. Leider wird nach wie vor nicht angezeigt auf der Abrechnung bezüglich den Hinweisen zu den Kindern.

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BMayer
Einsteiger
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Nachricht 217 von 266
1131 Mal angesehen

@AgnesBeata 

 

Wenn Sie in der Brennpunkt Maske sind können Sie es unten bei "Hinweis zu anrechenbaren Kindern.... mit "Genereller Andruck" einstellen. Dann erscheint es in der Abrechnung oben rechts unter der wöchentlichen Arbeitszeit.

 

LG B. Schaller-Mayer

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BMayer
Einsteiger
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Nachricht 218 von 266
1124 Mal angesehen

Guten Morgen

 

Vlt kann mir hier jemand helfen:

 

Ich musste jetzt bei zwei Mitarbeitern rückwirkend zum 01.01. Kinder anlegen, von denen ich nichts wusste. Sie zahlen also seit Jahren den Kinderlosenzuschlag. Lt. Steuerbüro korrigiere ich aber nur das Jahr 2023 und nicht auch noch 2022.

Aber warum wird jetzt ab Januar auch die Lohnsteuer korrigiert? Was hat das mit der PV zu tun? 

 

LG Bianca

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 219 von 266
1113 Mal angesehen

@BMayer  schrieb:

 

Aber warum wird jetzt ab Januar auch die Lohnsteuer korrigiert? Was hat das mit der PV zu tun? 

 


Die Sozialversicherungsbeiträge wirken sich steuermindernd auf die Lohnsteuer aus. Wenn also jetzt rückwirkend die Pflegeversicherung reduziert wird, liegen weniger Sozialversicherungsbeiträge vor, so dass sich eine höhere Lohnsteuer ergibt.

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 220 von 266
1100 Mal angesehen

@BMayer  schrieb:

Aber warum wird jetzt ab Januar auch die Lohnsteuer korrigiert?


Sind da eventuell noch Kinderfreibeträge dazu gekommen? /e: Wieder was gelernt, @Uwe_Lutz.

 

Und wie an anderer Stelle bereits gesagt, laut Gesetz müssten die Kinder nur ab dem 1. Juli eingetragen werden. Für die Zeit davor hat der Mitarbeiter Pech gehabt, wenn er sie nicht gemeldet hatte.

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BMayer
Einsteiger
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Nachricht 221 von 266
1090 Mal angesehen

@Uwe_Lutz Ok - danke für die Info. Wieder was gelernt. Das wusste ich jetzt auch noch nicht und das Steuerbüro war mit der Fragen tatsächlich auch überfordert. Ich dachte, die SozVers ist unabhängig von der Lohnsteuer.

 

@rschoepe Wollte ich eigentlich auch so, weil ich erst dann auch in Kenntniss gesetzt wurde. Aber das Steuerbüro meint, ich soll es ab Januar korrigieren.

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 222 von 266
1088 Mal angesehen

Ich habe die Kinder im Juli eingetragen, bevor ich die Abrechnung gemacht habe.

Einige Kinder waren natürlich schon vorher angelegt.

Alles entsprechende unter dem Mitarbeiter unter Kinderaten.

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Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 223 von 266
1026 Mal angesehen

Hallo Frau Mack,

 

neulich gab es das LuG Release 12.37 und wir haben bei uns in der Kanzlei folgendes Problem:

 

Mit dem neuen Gesetz zur PUEG berücksichtigen wir die entsprechenden Eigenschaften bei allen unseren Mandanten. Bei unserer Mandantin der … und dessen Mitarbeiterin … wird der PV-Zuschlag berücksichtigt und der PV-Beitrag trotz eingepflegter 2 Kinder über 25 Jahren falsch berechnet. Nach unserem Verständnis müsste lediglich für ein Kind der PV-Beitrag abgerechnet werden, jedoch geschieht das nicht. Nur wenn wir bei eines der Kinder in dem Sonderfeld den Monat "07/2023" im Feld "Für Pflegeversicherung berücksichtigen ab:" einpflegen, wird der Zuschlag nicht und der Beitrag korrekt umgesetzt, jedoch kann das nicht sein, da dieses Feld für Sonderfälle, wie z.B. Adoption etc. ausgefüllt werden muss. Die Kinder der Mitarbeiterin sind jedoch leiblich. Des Weiteren müsste die Prüfung von der Kinderverwaltung durchgeführt werden und bei einer Vielzahl von Fällen kann nicht bis in letzte Detail und jeden Einzelfall geprüft werden. So ähnliche Fälle gibt es durch die breite Bank bei unseren Mandanten, indem die Berechnung nicht richtig und korrekt durchgeführt wird.

 

Sind solche Fälle Ihnen bzw. der Community bereits bekannt und was könnte hier die Lösung sein?

 

Viele Grüße

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 224 von 266
945 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe noch etwas bemerkt: 

 

AN mit StKl 5, kein PV-Häkchen gesetzt.

 

Kinderdaten werden erfasst, ans Häkchen aber nicht gedacht, Abrechnung: das "Z" steht immer noch da und es kommt auch kein Hinweis, dass ggf. das Häkchen zu setzen wäre, da ja schließlich Kinder erfasst sind. 

 

Der Hinweis durch das Programm wäre sehr hilfreich 🙂 

LG
VM
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 225 von 266
860 Mal angesehen

Moin,

 

ich stell gerade bei einer Probeabrechnung fest, dass der Hinweistext in den über LODAS erstellten Abrechnungen angepasst wurde:

 

Uwe_Lutz_0-1689843694245.png

 

Es ist jetzt "< 25 J." mit angegeben. 

 

Danke!

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 226 von 266
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Hallo @AgnesBeata,

 

der Hinweis zu anrechenbaren Kindern in der PV erfolgt erst ab dem 2. Kind und nicht bei privat versicherten Arbeitnehmern und freiwillig versicherten Selbstzahlern.
Sie können sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns wenden, sodass geprüft werden kann, warum bei Ihnen kein Andruck erfolgt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 227 von 266
752 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie in Lohn und Gehalt in der Kinderverwaltung zwei Kinder über 25 Jahre erfassen, wird für einen SV-pflichtigen Mitarbeiter kein Kinderlosenzuschlag (0,6 %) abgerechnet.


Wenn für die Berechnung des PV-Abschlags keine berücksichtigungsfähigen Kinder - somit keine Kinder unter 25 Jahre - angelegt sind, wird kein Abschlag (0,25 % ab dem 2. Kind unter 25 Jahre) abgerechnet. Der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung beläuft sich in diesem Beispiel auf 1,7 %.


Eine Eingabe im Feld „Für Pflegeversicherung berücksichtigen ab“ ist hier nicht notwendig.


Mir sind keine Fälle mit fehlerhafter Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung bekannt, wenn die Eingaben im Programm korrekt getätigt sind.


Gerne prüfen wir den ein oder andern individuellen Fall mit Ihnen zusammen per Fernbetreuung online. Melden Sich bei Bedarf bitte über die üblichen Servicekanäle bei uns.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GF_SB
Einsteiger
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Nachricht 228 von 266
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@Payrollmaster  schrieb:

Hallo Frau Mack,

 

neulich gab es das LuG Release 12.37 und wir haben bei uns in der Kanzlei folgendes Problem:

 

Mit dem neuen Gesetz zur PUEG berücksichtigen wir die entsprechenden Eigenschaften bei allen unseren Mandanten. Bei unserer Mandantin der … und dessen Mitarbeiterin … wird der PV-Zuschlag berücksichtigt und der PV-Beitrag trotz eingepflegter 2 Kinder über 25 Jahren falsch berechnet. Nach unserem Verständnis müsste lediglich für ein Kind der PV-Beitrag abgerechnet werden, jedoch geschieht das nicht. Nur wenn wir bei eines der Kinder in dem Sonderfeld den Monat "07/2023" im Feld "Für Pflegeversicherung berücksichtigen ab:" einpflegen, wird der Zuschlag nicht und der Beitrag korrekt umgesetzt, jedoch kann das nicht sein, da dieses Feld für Sonderfälle, wie z.B. Adoption etc. ausgefüllt werden muss. Die Kinder der Mitarbeiterin sind jedoch leiblich. Des Weiteren müsste die Prüfung von der Kinderverwaltung durchgeführt werden und bei einer Vielzahl von Fällen kann nicht bis in letzte Detail und jeden Einzelfall geprüft werden. So ähnliche Fälle gibt es durch die breite Bank bei unseren Mandanten, indem die Berechnung nicht richtig und korrekt durchgeführt wird.

 

Sind solche Fälle Ihnen bzw. der Community bereits bekannt und was könnte hier die Lösung sein?

 

Viele Grüße


Genau das stelle ich auch gerade bei einem Mandanten fest, danke für die Beschreibung.

2 Kinder unter 25 in der Kinderverwaltung erfasst 

Haken Beitragszuschlag nicht gesetzt

→ weiterhin Z (also Beitragszuschlag für Kinderlose)

→ Abschlag für 1 Kind wird abgezogen also 2,05 % AN-Anteil?

 

Lösung:

Haken setzen bei 

GF_SB_0-1689859939341.png

→ kein Z mehr 

→ Abschlag für 2 Kinder wird berücksichtigt also 1,45 % AN Anteil

 

Beim Erfassen eines Kindes könnte doch automatisch der Haken durch DATEV gesetzt werden oder zumindest eine Erfassungszeile für den Haken Beitragszuschlag bei der Kinderverwaltung🤔

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 229 von 266
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Hallo,


damit kein Kinderlosenzuschlag abgerechnet wird, reicht in Lohn und Gehalt eigentlich die Erfassung der Kinder in der Kinderverwaltung. Der Haken "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" kann optional zusätzlich aktiviert werden. Dies habe ich gerade erst nochmal in einem Bestand getestet.


Warum in Ihrem Beispiel mit der Erfassung der Kinder in der Kinderverwaltung weiterhin der Zuschlag abgerechnet wird, ist mir ein Rätsel. Bitte melden sich bei uns im Service, damit wir dies detailliert prüfen können.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 230 von 266
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Hallo,

 

danke für die Rückmeldung.

 

Leider besteht das Problem immer noch. Wenn ich den Haken, so wie eben beschrieben, hier

Payrollmaster_0-1689862513075.png

 

setzte, und die Erstbestückung 07/2023 entferne, funktioniert die richtige Berechnung, jedoch ist das gem. hier Ihrer Mitteilung optional.

 

Wenn das breit durch unsere Mandanten und wie soeben in der Community beschrieben ist, handelt es sich nach meiner Einschätzung um ein allgemeines Programmierfehler? 

GF_SB
Einsteiger
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Nachricht 231 von 266
673 Mal angesehen

@Payrollmaster  schrieb:

Hallo,

 

danke für die Rückmeldung.

 

Leider besteht das Problem immer noch. Wenn ich den Haken, so wie eben beschrieben, hier

Payrollmaster_0-1689862513075.png

 

setzte, und die Erstbestückung 07/2023 entferne, funktioniert die richtige Berechnung, jedoch ist das gem. hier Ihrer Mitteilung optional.

 

Wenn das breit durch unsere Mandanten und wie soeben in der Community beschrieben ist, handelt es sich nach meiner Einschätzung um ein allgemeines Programmierfehler? 


 

Ich habe es soeben auch nochmal getestet und der Haken ist nun mit entscheidend und nicht optional, ob der Beitragszuschlag berechnet wird oder nicht. In der vorherigen Version wurden das Kind mit Erfassung in der Kinderverwaltung berücksichtigt, auch ohne gesetzten Haken.

 

Bitte von DATEV Seite nochmal testen, danke

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

da stimme Ich Ihnen nun zu. Ich habe jetzt ebenfalls festgestellt, dass es Unterschiede je nach installierter Programmversion (12.34 oder 12.37) gibt.

 

Ich bleibe dran und melde mich voraussichtlich morgen nochmal.

 

Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Payrollmaster
Beginner
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Hallo,

 

das wäre prima, da das hier wohl in der Community bei allen unter den Nägeln brennt und es sehr aufwendig ist, jeden Einzelfall individuell zu prüfen und manuell nachzurechnen ist und ggf. eingegriffen werden und nochmals geprüft werden muss. Bei uns in der Kanzlei nutzen wir schon die aktuellste Version 12.37.

 

Ich könnte die fehlerhaften Beispiele hier weiter aufzählen, da ich aktuell 2 weitere Fälle von einem anderen Mandanten bekommen habe. Geb.-Daten: 08.05.1991 und 22.12.2004. Der gem. Ihrer mitgeteilte optionale Haken ist in beiden Fällen nicht gesetzt und die Kinder in der Verwaltung korrekt hinterlegt. Dennoch wird zu Unrecht der PV-Zuschlag und der unkorrekte PV-Beitrag erhoben. Nur wenn ich wieder die Erstbestückung mit 07/2023 in beiden Fälle hinterlege, läuft alles korrekt durch. Momentan sehr unbefriedigend, da ich erwartet hätte, dass das seitens DATEV mit dem Release nun richtig umgesetzt wurde 😞

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


der beschriebene Sachverhalt zur Berechnung des Kinderlosenzuschlags wird derzeit von der Entwicklung geprüft. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.


@Payrollmaster: Mit den Geburtsdaten 08.05.1991 und 22.12.2004 hat der Mitarbeiter für den PV-Abschlag nur ein berücksichtigungsfähiges Kind unter 25 Jahren. Es wird korrekterweise kein Abschlag abgerechnet, da der Abschlag erst ab zwei Kindern unter 25 Jahren anfällt.

 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 235 von 266
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Hallo Frau Schöneweis,

 

vielen Dank für dieses Feedback.

 

Ich muss zu den Fällen noch hinzusagen, dass es 2 unterschiedliche Mitarbeiter mit jeweils 1 Kind sind. Einer über und einer unter 25 Jahren. In beiden Fällen sollte der Zuschlag nicht berechnet und der korrekte Beitrag herangezogen werden, jedoch geschieht das nicht. Nur wenn wieder die Erstbestückung in beiden Fällen mit 07/2023 hinterlegt wird, wird kein Zuschlag und der korrekte Beitrag mit einem Kind berechnet.

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 236 von 266
464 Mal angesehen

Hallo @lohnhilfe,


mit dem nächsten LODAS Servicerelease wird es Anpassungen bei der Erfassung der Kinderdaten geben.


Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, informieren wir wieder.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 237 von 266
440 Mal angesehen

Hallo,
ich glaube ich stehe gerade auf dem Schlauch.
ich habe zwei zu berücksichtigende Kinder erfasst, also Reduzierung des Beitrags. Aber auf der Abrechnung des Arbeitnehmers kein Hinweis...

muss ich das irgendwo einstellen? 
in der Hilfe finde ich nix, oder ich bin zu doof das richtige Suchwort zu erfassen...

Achja, ,Lohn und Gehalt Version 12.34

Danke, LG

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Payrollmaster
Beginner
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Nachricht 238 von 266
431 Mal angesehen

Hallo,

 

welches DATEV-Produkt wird genutzt? Nach meinem Kenntnisstand ist das in LuG noch nicht möglich, dass der Ausweis in der Abrechnung erfolgt.

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Payrollmaster
Beginner
Offline Online
Nachricht 239 von 266
423 Mal angesehen

Hallo nochmals,

 

natürlich können Sie hingehen und einen individuellen Hinweistext für den Mitarbeiter/in auf der Abrechnung hinterlegen, jedoch könnte das, falls der Mandant mehrere Arbeitnehmer/in haben sollte, aufwendig sein.

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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 240 von 266
417 Mal angesehen

ah, okay danke, 
Ja wir nutzen LuG - und zudem auch noch Baulohn 😉
danke, dann hoffe ich mal das die Mitarbeiter nicht haufenweise klingeln und sich erklären lassen das schon alles passt...

 

VG

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265
letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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