Hallo Zusammen,
ich bin gerade dabei die Kinderdaten, wieso viele andere, unserer Ma zu pflegen/nachzutragen. Dabei habe ich jetzt folgenden Sachverhalt:
MA hatte ein Pflegekind. Da dieses aber nicht mehr bei der Familie wohnt, wollte ich es aus den Kinderdaten heraus löschen. Damit es nicht mitgezählt wird.
jetzt kommt folgende Meldung:
Ja zu dem Kind war der MA Kind krank bei uns gemeldet.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Möchte ungern die Fehlzeiten einfach löschen.
Vielen Dank schon mal vor ab!
Liebe Grüße aus Hessen!
Uta
Bei Lohn und Gehalt kann man seit den letzten Updates eingeben, bis wann ein Kind berücksichtigt werden soll.
Das müsste eigentlich bei Lodas in der Kinderverwaltung auch gehen, wenn es auf dem neusten Stand ist.
@UtaPf schrieb:Hallo Zusammen,
ich bin gerade dabei die Kinderdaten, wieso viele andere, unserer Ma zu pflegen/nachzutragen. Dabei habe ich jetzt folgenden Sachverhalt:
MA hatte ein Pflegekind. Da dieses aber nicht mehr bei der Familie wohnt, wollte ich es aus den Kinderdaten heraus löschen. Damit es nicht mitgezählt wird.
Das Pflegekind wird in einem Atemzug mit allen anderen Kindesformen (leiblich, adoptiv, etc.) genannt. Weiter sollen Pflegekinder berücksichtigt werden, die auf Dauer diesen Status haben.
Aber was auf Dauer in Zeit/Jahre umgerechnet gegeben sein muss, würde mich auch interessieren!!
a okay, dann muss ich schauen, da wir das Update erst noch eingespielt bekommen.
Wollte nur schon vorarbeiten.
Danke für die Hinweis!
@Alida96 schrieb:Das müsste eigentlich bei Lodas in der Kinderverwaltung auch gehen, wenn es auf dem neusten Stand ist.
In LODAS 12.4 ist das Feld leider noch nicht drin.
dann bleibt meine Frage leider noch weiterhin bestehen, wenn das Update es noch nicht her gibt 😞
Hallo @UtaPf,
ist ein Kind in einer Fehlzeit (z.B. Kinderpflege mit Krankengeld) zugeordnet, kann das jeweilige Kind nicht aus der Kinderverwaltung gelöscht werden.
Dies gilt auch, wenn die Fehlzeit schon beendet ist.
Sie können folgendermaßen vorgehen:
Bearbeitungsmonat 07/2023
Unter Personaldaten | Kinderdaten | Angaben zu Kindern das Geburtsdatum des Kindes ändern/hochsetzen (z. B. 26. Lebensjahr)
Durch diese Schlüsselung wird das betroffene Kind nicht für PUEG berücksichtigt.
Und das gibt dann keinen Ärger bei der Betriebsprüfung, @Christopher_Fürther? Oder sollte @UtaPf sicherheitshalber einen Ausdruck des Threads in die Akte legen? Und wie ist das in zwei Jahren, wenn (hoffentlich) die elektronische Rückmeldung der Kinderdaten kommt?
Hallo,
die Thematik wird durch unsere Entwicklung überprüft.
Sobald es hierzu eine finale Lösung gibt, informieren wir Sie gerne an dieser Stelle erneut.
Bis dahin bieten wir die Vorgehensweise von @Christopher_Fürther als Zwischenlösung an.