Hallo zusammen, wäre schön, wenn es so ein Prüfschema aus der Praxis geben würde. 0 Kind = Zuschlag 1 Kind = regulärer Beitrag. Für das 1. Kind lebenslang kein Zuschlag. Auch bei Tod des Kindes oder Scheidung nicht. - leibliches Kind altersunabhängig - Pflegekind Kind altersunabhägig - Stief und Adoptivkind bei der einmaligen Prüfung der Elterneigenschaft Altersgrenzen der Familienversicherung prüfen, bei Behinderung alterunabhängig 2 und mehr Kinder = ab dem 2. Kind pro Kind Abschlag vom regulären Beitrag - leibliches Kind bis 25. Lebensjahr - Pflegekind Kind bis 25. Lebensjahr - Stief und Adoptivkind bis 25. Lebensjahr. Nur bei der einmaligen Prüfung der Elterneigenschaft Altersgrenzen der Familienversicherung prüfen, bei Behinderung altersunabhängig Falls Kind (L, P, S, A) vor dem 25. Lebensjahr stirbt, fiktive Anrechnung bis 25) (Siehe Hinweise zur Berücksichtigung von Kindern bei der Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Zeiten ab dem 1. Juli 2023 des Spitzenverbandes der KGV) Die ganzen Fallkonstellationen der Stiefkinder, in bestehenden oder geschiedenen Familien habe ich noch nicht ganz durchschaut. Hat da jemand ein Prüfschema? Gruß Matthias
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