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PUEG - Pflegeversicherung ab 01.07.2025 neue Meldepflicht - Ablauf in LODAS?

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letzte Antwort vor 7 Stunden 10:41:03 von Ewa123
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Private09
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Nachricht 121 von 129
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Frau Simmerlein,

wo finde ich denn die Maske für die hoffentlich automatische Anmeldung oder geschieht dies im Hintergrund. sodass es nicht wie die Sofortmeldepflicht gesondert laufen muss? Also müssten wir temporär die SV Anmeldung anstoßen oder einfach Stammdaten vorweg im RZ verarbeiten lassen??? Danke für Klarstellung.

  Dann müssten wir ja ggf. doch die Mandanten informieren, da wir ja in der Regel die Eintritte erst später als nach 7 Tagen erhalten...

 

PS meine Frage von oben wäre noch offen. Danke sehr.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 122 von 129
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Diese Frage:

Geändert ist doch nur, dass jetzt programmiert ist, das BZST Daten vorgehen - also müsste ich doch bei Vorlage aller Nachweise (und gern auch noch mal einmaliger Prüfung anhand der Liste durch den Mdt. auf MDt. Ebene) die Vorrangigkeit ändern oder ggf. bei allen AN auf Personaldatenebene, oder nicht?  Danke

 

oder gehen die Kinderdaten vor, wenn erfasst? So sieht m.E. zumindest die Probeabrg. aus...

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rschoepe
Experte
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Nachricht 123 von 129
323 Mal angesehen

@CWeber1  schrieb:

Es sind neue Kinder hinzugekommen die nicht beim BZST gemeldet sind oder Pflegekinder weggegangen, die mir die Mitarbeiter nicht melden werden. Was mach ich dann? Jedes Jahr eine neue Abfrage bei den Mitarbeitern starten?


Wenn du weißt, dass die Mitarbeiter Pflegekinder haben, kann das eine Möglichkeit sein. (Wir haben zwei Träger von Pflegefamilien als Mandanten, die die Pflegeeltern "angestellt" haben.) Ansonsten bin ich mit einer Mandantin jetzt so verblieben, dass sie weiterhin bei Neueinstellungen Kinder und Nachweise abfragt. Und ansonsten werden die Mitarbeiter ohnehin schon auf jeder Lohnabrechnung hingewiesen, dass sie Änderungen unverzüglich zu melden haben. Bei um die 100 Mitarbeitern geht das gar nicht anders.

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Personal2020
Einsteiger
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Nachricht 124 von 129
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PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)

Ich habe die Kinderdaten zurückgemeldet bekommen. Einige Arbeitnehmer haben mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als sie haben. Nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern haben sie tatsächlich diese Kinder nicht. Was muss ich als Arbeitgeber nun machen. Die zurückgemeldeten Daten verwenden oder die Kinder die ich als Nachweis schon habe und die mir bestätigt wurden?

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rschoepe
Experte
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Nachricht 125 von 129
167 Mal angesehen

In dem Fall kannst du die vom AN bestätigten Kinder nehmen. Die Rückmeldung würde ich mit Vermerk, dass sie fehlerhaft ist, zur Personalakte nehmen. Das dürfte nämlich ziemlich sicher ein Thema bei der nächsten SV-Prüfung werden. Und der AN sollte sich zur Berichtigung der Daten an das BZSt wenden.

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 126 von 129
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Es ist schon zweifelhaft das es bei einigen Arbeitnehmern mehr Kinder gibt als sie wissen. Meist ist es doch eher andersrum. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer auch nicht nur die Kinder nennen, die im Haushalt wohnen. Wird oft verwechselt. Auch die Kinder die beim Expartner leben oder zuhause ausgezogen sind, sind relevant. 

 

Aber wie dem auch sei, warum sollte ich weniger nehmen, als mir gemeldet wird? 

Man soll dem BZST schon Glauben schenken. Es sind dort nur keine Pflege/Stiefkinder gemeldet. Also wenn, dann weniger, aber niemals mehr.

 

Ist ja so als wenn ich der zurückgemeldeten Lohnsteuerklasse auch nicht mehr vertrauen kann.

Wenn diese lt. AN falsch ist, muss sich auch der An kümmern und solange bleibt diese falsch, weil sie von offizieller Stelle kommt.

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 127 von 129
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Ich habe eine Elterneigenschaft zurückgemeldet bekommen, die uns bisher nicht bekannt war.

Wie ist diesbezüglich die weitere Vorgehensweise? Soll eine Historienabfrage gestartet, vom Mitarbeiter ein Nachweis angefordert und darf dann rückwirkend ab 01/2024 (sofern zu diesem Zeitpunkt die Elterneigenschaft bestand) die Elterneigenschaft berücksichtigt werden?

 

Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte. . . etc. . . 

 

 

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 128 von 129
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Klar, würde ich das im Sinne des AN korrigieren.

Lass dir vom AN Nachweis geben oder starte die rückwirkende Abfrage. 

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 129 von 129
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Wir übernehmen die Daten wie gemeldet. 

Mandant bekommt Info zu Abweichungen und kann Mitarbeiter informieren wenn er will.

Ausnahme : uns liegen mehr Kinder mit Nachweis vor als gemeldet. Ist aber selten 

 

Rückwirkend machen wir erstmal nichts.

Wir haben alle Mandaten in 2023 informiert. Die haben die Mitarbeiter informiert und Nachweise angefordert. Wenn die Mitarbeiter nicht reagiert haben ist es ihr Problem.

 

Teils wird in Seminaren sogar abgeraten die Historische Abfrage zu starten. Da wurde gesagt: haben sie in 2023 Kinderdaten angefordert und erfasst müssen sie das nicht . 

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letzte Antwort vor 7 Stunden 10:41:03 von Ewa123
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