Frau Simmerlein,
wo finde ich denn die Maske für die hoffentlich automatische Anmeldung oder geschieht dies im Hintergrund. sodass es nicht wie die Sofortmeldepflicht gesondert laufen muss? Also müssten wir temporär die SV Anmeldung anstoßen oder einfach Stammdaten vorweg im RZ verarbeiten lassen??? Danke für Klarstellung.
Dann müssten wir ja ggf. doch die Mandanten informieren, da wir ja in der Regel die Eintritte erst später als nach 7 Tagen erhalten...
PS meine Frage von oben wäre noch offen. Danke sehr.
Diese Frage:
Geändert ist doch nur, dass jetzt programmiert ist, das BZST Daten vorgehen - also müsste ich doch bei Vorlage aller Nachweise (und gern auch noch mal einmaliger Prüfung anhand der Liste durch den Mdt. auf MDt. Ebene) die Vorrangigkeit ändern oder ggf. bei allen AN auf Personaldatenebene, oder nicht? Danke
oder gehen die Kinderdaten vor, wenn erfasst? So sieht m.E. zumindest die Probeabrg. aus...
@CWeber1 schrieb:Es sind neue Kinder hinzugekommen die nicht beim BZST gemeldet sind oder Pflegekinder weggegangen, die mir die Mitarbeiter nicht melden werden. Was mach ich dann? Jedes Jahr eine neue Abfrage bei den Mitarbeitern starten?
Wenn du weißt, dass die Mitarbeiter Pflegekinder haben, kann das eine Möglichkeit sein. (Wir haben zwei Träger von Pflegefamilien als Mandanten, die die Pflegeeltern "angestellt" haben.) Ansonsten bin ich mit einer Mandantin jetzt so verblieben, dass sie weiterhin bei Neueinstellungen Kinder und Nachweise abfragt. Und ansonsten werden die Mitarbeiter ohnehin schon auf jeder Lohnabrechnung hingewiesen, dass sie Änderungen unverzüglich zu melden haben. Bei um die 100 Mitarbeitern geht das gar nicht anders.
PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)
Ich habe die Kinderdaten zurückgemeldet bekommen. Einige Arbeitnehmer haben mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als sie haben. Nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern haben sie tatsächlich diese Kinder nicht. Was muss ich als Arbeitgeber nun machen. Die zurückgemeldeten Daten verwenden oder die Kinder die ich als Nachweis schon habe und die mir bestätigt wurden?
In dem Fall kannst du die vom AN bestätigten Kinder nehmen. Die Rückmeldung würde ich mit Vermerk, dass sie fehlerhaft ist, zur Personalakte nehmen. Das dürfte nämlich ziemlich sicher ein Thema bei der nächsten SV-Prüfung werden. Und der AN sollte sich zur Berichtigung der Daten an das BZSt wenden.
Es ist schon zweifelhaft das es bei einigen Arbeitnehmern mehr Kinder gibt als sie wissen. Meist ist es doch eher andersrum. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer auch nicht nur die Kinder nennen, die im Haushalt wohnen. Wird oft verwechselt. Auch die Kinder die beim Expartner leben oder zuhause ausgezogen sind, sind relevant.
Aber wie dem auch sei, warum sollte ich weniger nehmen, als mir gemeldet wird?
Man soll dem BZST schon Glauben schenken. Es sind dort nur keine Pflege/Stiefkinder gemeldet. Also wenn, dann weniger, aber niemals mehr.
Ist ja so als wenn ich der zurückgemeldeten Lohnsteuerklasse auch nicht mehr vertrauen kann.
Wenn diese lt. AN falsch ist, muss sich auch der An kümmern und solange bleibt diese falsch, weil sie von offizieller Stelle kommt.
Ich habe eine Elterneigenschaft zurückgemeldet bekommen, die uns bisher nicht bekannt war.
Wie ist diesbezüglich die weitere Vorgehensweise? Soll eine Historienabfrage gestartet, vom Mitarbeiter ein Nachweis angefordert und darf dann rückwirkend ab 01/2024 (sofern zu diesem Zeitpunkt die Elterneigenschaft bestand) die Elterneigenschaft berücksichtigt werden?
Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte. . . etc. . .
Klar, würde ich das im Sinne des AN korrigieren.
Lass dir vom AN Nachweis geben oder starte die rückwirkende Abfrage.
Wir übernehmen die Daten wie gemeldet.
Mandant bekommt Info zu Abweichungen und kann Mitarbeiter informieren wenn er will.
Ausnahme : uns liegen mehr Kinder mit Nachweis vor als gemeldet. Ist aber selten
Rückwirkend machen wir erstmal nichts.
Wir haben alle Mandaten in 2023 informiert. Die haben die Mitarbeiter informiert und Nachweise angefordert. Wenn die Mitarbeiter nicht reagiert haben ist es ihr Problem.
Teils wird in Seminaren sogar abgeraten die Historische Abfrage zu starten. Da wurde gesagt: haben sie in 2023 Kinderdaten angefordert und erfasst müssen sie das nicht .
Hallo @Private09,
alle pflegeversicherungspflichtigen Arbeitnehmer werden automatisch zum neuen DÜ-Verfahren angemeldet.
Die Anmeldung erfolgt ab 01.07.2025 mit dem nächsten Stammdaten senden bzw. der nächsten Lohnabrechnung.
Grundsätzlich wird die durch das DaBPV-Verfahren zurückgemeldeten Kinderanzahl gezogen.
Setzen Sie das Kontrollkästchen "Kinderzahl aus Stammdaten vorrangig vor Rückmeldedaten für Abrechnungen ab 07/2025 (Nachweise liegen vor)", wenn die unter Erfassen | Personaldaten | Kinderdaten erfassten Kinderdaten anstelle der im DÜ-Verfahren DaBPV rückgemeldeten Daten verwendet werden sollen.
Eine Mitarbeiterin hat uns schriftlich bestätigt, dass sie keine Kinder hat. Im DaBPV wird allerdings ein Kind zurückgemeldet.
Wir sind nun unsicher, wie wir weiter verfahren sollen:
An welche Stelle kann sich die Mitarbeiterin wenden, um zu klären, warum dort ein Kind hinterlegt ist?
Mit welchen Daten wird aktuell abgerechnet – den gemeldeten oder den von der MA bestätigten?
Gibt es bereits Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
Irgendwie sind diese Rückmeldedaten doch etwas Mist, oder wie darf ich das verstehen:
Hat jetzt ein Kind unter 25 J., ab 01/2037 weiterhin ein Kind unter 25 Jahren (???) und ab 03/2043 kein Kind mehr unter 25 Jahren.
Die Änderungen ab 01/20237 und ab 03/2043 sind ja okay, aber aktuell sollten es zwei Kinder sein...
Wir haben unsere vorhandenen (abgefragten) Zahlen mit den rückgemeldeten verglichen. Abweichungen zu den Rückmeldungen fragen wir nach und lassen wir uns alle mit Nachweisen von den Mitarbeitern bestätigen. Angeblich darf man auch auf die schriftliche Aussage der Mitarbeiter weiterhin vertrauen, uns allerdings ist das für eine Prüfung zu heiß. Wenn jemand 2 Kinder unter 25 angegeben hat und wir nur 1 Kind zurückerhalten, lassen wir uns das zweite Kind mit Geburtsurkunde oder ähnlichem bestätigen, falls nicht sowieso schon ein Nachweis vorhanden ist.
Interessanterweise haben wir aber auch oft den umgekehrten Fall: Wir haben 1 Kind hinterlegt und erhalten 2 zurück. Ergibt auch lustige Gespräche mit den Mitarbeitern. 😉
Die Sache mit dem "Kein Kind" und zurückgemeldeter Elterneigenschaft hab ich auch. Die Mitarbeiterin hat kein Kind. Ich vermute die Elterneigenschaft kommt irgendwie durch ihren Mann, der ein Kind aus einer anderen Beziehung auf der Steuerkarte hat (er arbeitet auch bei uns). Das Kind lebt nicht im gemeinsamen Haushalt, daher sollte sie doch eigentlich auch keine Elterneigenschaft besitzen. Wir sind da auch noch ratlos, wie wir das handhaben. Schriftliche Bestätigung der Mitarbeiterin kein Kind vs. zurückgemeldeter Elterneigenschaft.
Ich habe eine kurze Verständnisfrage.
Der Eintrag unter Elterneigenschaft nachgewiesen:
Ist das der Wert der zurückgemeldet wurde oder der Wert der bislang hinterlegt war?
Da es das Feld nur einmal gibt und nicht wie die neuen Felder bis 06/25 und ab 07/25 für die Anwendung, welches System nun verwendet werden soll, würde ich mal sagen, das sieht man nur noch in der Historie... wenn es vor Juli schon drin war, muss es ja mal aktiv hinterlegt worden sein...
Einen Haken auf Mdt-Ebene für die Anwendung der tatsächlichen Nachweise gibt es nicht, also bei allen AN manuell den Haken setzen, wenn ich will, dass es wie bis Juni bleibt...???
Das mit dem Haken der Elterneigenschaft (und damit "ja" in der Übersicht) ist kniffelig. Der ist drin, wenn er mal gesetzt wurde, z.B. weil das Kind mal auf der "Steuerkarte"/Elstam-Eintrag stand und er ist drin, wenn jetzt Elterneigenschaft zurück gemeldet wurde. Sieht man in den Historienwerten, wenn es erst ab 07/2025 so ist. Heißt aber halt dann auch: Nur im Mitarbeiter selbst, nicht in dieser allgemeinen Übersicht.
Im Dokument Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center
heißt es:
Besonderheiten und Ausnahmen
Dem BZSt liegen nur die Daten der Kinder vor, die melderechtlich oder steuerrechtlich relevant sind. Daher können u. a. folgende Kinder in der Rückmeldung fehlen:
Kinder, die im Jahr 2011 über 18 Jahre waren:
Das BZSt meldet die Elterneigenschaft nur, wenn das Kind im Jahr 2011 (Beginn ELStAM-Verfahren) unter 18 Jahre alt oder ab diesem Zeitpunkt steuerlich relevant war. Andernfalls kann die Übermittlung der Elterneigenschaft unterbleiben, obwohl diese besteht
Das klingt ja tatsächlich so, als würde da einfach auf die ELStAM-Daten zurückgegriffen werden. Und sobald jemand über die Steuerklasse 4 das Kind des Ehegatten in den Steuerdaten hat, wird die Elterneigenschaft gesetzt? Was ist das denn für ein Murks 😖
Auch ältere Kinder fallen dabei wohl grundsätzlich durchs Raster - hatte ich eben bei einer älteren Arbeitnehmerin, wo das Kind 1976 geboren war.
lt. DATEV/Adeco gibt es keinen Haken auf Mdt. Ebene - habe ich gesondert als Verbesserungswunsch aufgegeben.