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PUEG - Pflegeversicherung ab 01.07.2025 neue Meldepflicht - Ablauf in LODAS?

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letzte Antwort am 11.07.2025 11:47:58 von Personal2020
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Private09
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Nachricht 121 von 124
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Frau Simmerlein,

wo finde ich denn die Maske für die hoffentlich automatische Anmeldung oder geschieht dies im Hintergrund. sodass es nicht wie die Sofortmeldepflicht gesondert laufen muss? Also müssten wir temporär die SV Anmeldung anstoßen oder einfach Stammdaten vorweg im RZ verarbeiten lassen??? Danke für Klarstellung.

  Dann müssten wir ja ggf. doch die Mandanten informieren, da wir ja in der Regel die Eintritte erst später als nach 7 Tagen erhalten...

 

PS meine Frage von oben wäre noch offen. Danke sehr.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 122 von 124
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Diese Frage:

Geändert ist doch nur, dass jetzt programmiert ist, das BZST Daten vorgehen - also müsste ich doch bei Vorlage aller Nachweise (und gern auch noch mal einmaliger Prüfung anhand der Liste durch den Mdt. auf MDt. Ebene) die Vorrangigkeit ändern oder ggf. bei allen AN auf Personaldatenebene, oder nicht?  Danke

 

oder gehen die Kinderdaten vor, wenn erfasst? So sieht m.E. zumindest die Probeabrg. aus...

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rschoepe
Experte
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Nachricht 123 von 124
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@CWeber1  schrieb:

Es sind neue Kinder hinzugekommen die nicht beim BZST gemeldet sind oder Pflegekinder weggegangen, die mir die Mitarbeiter nicht melden werden. Was mach ich dann? Jedes Jahr eine neue Abfrage bei den Mitarbeitern starten?


Wenn du weißt, dass die Mitarbeiter Pflegekinder haben, kann das eine Möglichkeit sein. (Wir haben zwei Träger von Pflegefamilien als Mandanten, die die Pflegeeltern "angestellt" haben.) Ansonsten bin ich mit einer Mandantin jetzt so verblieben, dass sie weiterhin bei Neueinstellungen Kinder und Nachweise abfragt. Und ansonsten werden die Mitarbeiter ohnehin schon auf jeder Lohnabrechnung hingewiesen, dass sie Änderungen unverzüglich zu melden haben. Bei um die 100 Mitarbeitern geht das gar nicht anders.

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Personal2020
Einsteiger
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Nachricht 124 von 124
103 Mal angesehen

PUEG - Neues DÜ-Verfahren (DaBPV)

Ich habe die Kinderdaten zurückgemeldet bekommen. Einige Arbeitnehmer haben mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als sie haben. Nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern haben sie tatsächlich diese Kinder nicht. Was muss ich als Arbeitgeber nun machen. Die zurückgemeldeten Daten verwenden oder die Kinder die ich als Nachweis schon habe und die mir bestätigt wurden?

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letzte Antwort am 11.07.2025 11:47:58 von Personal2020
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