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PUEG - Pflegeversicherung ab 01.07.2025 neue Meldepflicht - Ablauf in LODAS?

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letzte Antwort vor 8 Stunden 14:18:39 von lohnexperte
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Lohnnutzer
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In dem Paragrafen im SGB kann ich zu den 7 Tagen nichts finden 

 

SGB XI 55a

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koecke
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Hallo zusammen,

 

ich denke auch, es gibt noch andere Themen, die vor dem PUEG "neue Welt" auf der ToDo-Liste stehen. Z.B. das hier angestoßene (und bislang nur in LODAS umgesetzte) Thema Weitergewährte AG-Leistungen ... - Änderung ITSG-Pflichtenheft aufgrund einer Änderung aus November 2024.

 

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koecke
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Spannend ist jedoch zumindest wie dieser Absatz überhaupt in das Wachstumschancengesetz gekommen ist (durch den Finanzausschuss) - und dann auch noch mit welcher Begründung (als ob das so dringend wäre): 

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koecke
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Das aktuell in der Luft hängende Pflegekompetenzgesetz entwickelt das Thema ab 01.01.2026 noch weiter (Stichwort: Differenzkinder): https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-pflegekompetenz/319052

 

koecke_0-1744136565105.png

 

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koecke
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Uwe_Lutz
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@Lohnnutzer  schrieb:

In dem Paragrafen im SGB kann ich zu den 7 Tagen nichts finden 

 

SGB XI 55a


Nein, aber in § 28a SGB IV, in dem es in Absatz 13 heißt:

 

Der Arbeitgeber hat bei Beginn einer in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Meldung nach § 55a Absatz 3 des Elften Buches an die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches zu erstatten. 2Bei Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung hat er eine Meldung nach § 55a Absatz 6 des Elften Buches zu erstatten. 3Bei Beschäftigungsaufnahme hat dies innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen; die Meldung zur Beendigung einer Beschäftigung wird zeitgleich mit der Meldung nach Absatz 1 Nummer 2 erstattet.

 

Wird sicherlich spaßig werden... 😣

d_kuehn
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Ich frage mich immer, wo der versprochene Bürokratieabbau in solchen Regelungen versteckt ist?

lohnexperte
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Hallo @all,

 

auch ich habe in der vergangenen Woche ein Webinar bei DASHÖFER besucht ("Digitalisierung in der Pflegeversicherung - DaBPV verpflichtend ab 01.07.2025). Die von mir aufgrund ihres Fach- und Hintergrundwissens sowie ihrer Eloquenz und ruhigen Art äußerst geschätzte Frau Droste-Klemmp war Referentin und nannte die Meldefrist von sieben Tagen nach Beschäftigungsbeginn wortwörtlich ABSURD. (Sie ließ sich sogar zu einer Geste (flache Hand wird vor der Stirn mehrfach hin- und herbewegt) hinreißen.)

 

Es ist also (tatsächlich wieder einmal) wahr: Uns droht der unrealisierbare Wahnsinn ... wenn nicht noch ein bisschen Realitätssinn und Vernunft Einzug halten sollten.

 

Im Übrigen kann ich das Webinar nur wärmstens empfehlen, damit jeder weiß, was sonst noch auf uns zukommt.

 

Trotz allem einen schönen Tag und gute Laune! 🙂

 

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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@d_kuehn  schrieb:

Ich frage mich immer, wo der versprochene Bürokratieabbau in solchen Regelungen versteckt ist?


... Und die Welt ist eine Scheibe und die Babys bringt der Klapperstorch ... 😉

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mhaas
Fachmann
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@Private09  schrieb:

 

Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...


Definiere "keiner" ...

Ich weiß ehrlich nicht, warum sich manche Menschen hier so aufregen: Wenn wir uns in der Vergangenheit mal anschauen, was die DATEV schon alles hat umsetzen müssen, müssten wir uns doch entspannt zurücklehnen können und darauf vertrauen, dass es auch dieses Mal so sein wird, dass alles was gemacht werden muss, auch gemacht wird.

Würden wir uns wünschen, dass wir rechtzeitig abgeholt werden? - Auf alle Fälle!
Wissen wir, dass der Gesetzgeber gern mal nicht nachdenkt und Sachen beschließt, die so ohne weiteres nicht umgesetzt werden können? - Na klar!

Und hat die DATEV noch (fast) jedes Mal, die Umsetzung (auch von völligem Unsinn) zeitgerecht hinbekommen? - Ja, ggf. halt mit Korrekturen in die Vormonate.

Wir sollten uns also alle entspannen und schauen, ob das wirklich so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.

Lang may yer lum reek
Private09
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Guten Tag MHAAS.

Das "keiner" definiert sich wie folgt:

ich habe Literatur mehrfach zur Verfügung gestellt und dennoch kamen immer wieder Fragen, was das überhaupt soll und ob das kommt und woher. Ich denke, wenn man hier schreibt, sollte man alles lesen und wir sollten uns auf das Wesentliche beschränken, nämlich lösungsorientiert vorzugehen. Natürlich wird DATEV das stemmen, davon bin ich überzeugt. Natürlich haben wir in Problem in der Regierung, der Verwaltung und der niedrigen Gegenwehr der Bürger und Institution. Das möchte ich persönlich aber nicht bei jedem (!) Thema mit zig Beiträgen lesen, sondern aufgrund des hohen Arbeitsvolumens eigentlich nur das, was zur Lösung führt. Das ewige "meckern" über die Entscheider hilft in diesem (!!!) Forum leider niemandem weiter, da es der falsche Empfänger ist.

Und das "keiner" in ebendiesem einen Beitrag bezog sich darauf, dass seitens der Mitstreitenden und der DATEV eben gar kein Bewusstsein dafür da war und ich den Eindruck hatte, das man die zur Verfügung gestellte Literatur nicht liest oder nicht ernst nimmt. Ich habe weder hetzen, drängeln noch meckern oder mich aufregen wollen, sondern den Impuls geben wollen, dass dieses Thema eins werden wird und man es so wie hier von DATEV u. Usern geschrieben, offenbar noch nichts dazu gehört hatte.

Das keiner nehme ich gern zurück und bleibe dennoch dabei, wir sollten besser zusammenhalten, als uns hier auch noch das Arbeitsleben schwer zu machen. 

Danke und einen stressfreien Tag.

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rschoepe
Experte
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@Private09  schrieb:

dennoch kamen immer wieder Fragen, was das überhaupt soll und ob das kommt und woher.


Da ich in dem Kontext ja schon einmal erwähnt wurde, nur zur Klarstellung: meine Frage bezog sich nicht auf die rechtlichen Hintergründe, sondern welche aktuellen Infos du gerade von DATEV erwartest, wenn die für die Umsetzung zuständigen Stellen des Bundes schon dem Zeitplan hinterher sind. Mehr als "wir sind dran" kann DATEV dann doch auch nicht sagen.

sue
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3Bei Beschäftigungsaufnahme hat dies innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen; die Meldung zur Beendigung einer Beschäftigung wird zeitgleich mit der Meldung nach Absatz 1 Nummer 2 erstattet.


Ich glaube, dass ich mir das, genau wie die Versicherungsnummernabfrage, die EAU und die elektr. Arbeitsbescheinigung bei AN Kuendigung und vieles mehr, einfach mal am ...... vorbeisegeln lasse.

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tbehrens
Fachmann
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Ich wüsste gerne, ob es bereits Neuigkeiten gibt, ab wann die Abfrage mit Lodas möglich ist.

 

In der LEXinform aktuell Ausgabe 16 steht, dass ab dem 01.04.2025 das automatische Übermittlungsverfahren genutzt werden kann und spätestens ab dem 01.07.2025 verpflichtend einzusetzen ist.

 

Wird über Lodas also vor dem 01.07.2025 die Abfrage möglich sein?

NinaJ
Fortgeschrittener
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@tbehrens  schrieb:

Ich wüsste gerne, ob es bereits Neuigkeiten gibt, ab wann die Abfrage mit Lodas möglich ist.

 

 


 

Finde ich auch interessant, ich pushe das Thema nochmal.

 

Bei der AOK z. B. werden schon Webinare dazu angeboten. Evtl. müssen wir ja auch Mandanten informieren.

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Claudia-
Aufsteiger
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Binnen 7 Tagen ist ja schon ein Witz und nicht machbar.

 

Zusätzlich auch noch eine Steuer-ID..... da gehts schon weiter... wie oft haben wir EU-Bürger ohne Steuer-ID die anfangen hier zu arbeiten und eine ID erstmal beantragen müssen. 

 

Das Ganze ist für mich als Pflichtveranstaltung gar nicht umsetzbar, selbst wenn DATEV im Programm was schafft.

 

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Ewa123
Einsteiger
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Genau von wegen Steuer ID. Wir haben die manchmal erst nach 1-2 Monaten.

 

von Datev haben wir ja bisher nichts dazu gehört.

 

Ich habe gerade gestern mit zwei Kollegen gesprochen die beide von der 7 Tage-Frist noch nichts gehört haben bisher. Waren geschockt. Gerade wenn man viele Mandaten hat die alles erst zum Abrechnungstermin mir UO einspielen . 

 

Juli ist ja nun nicht mehr so lange hin 

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andreashofmeister
Überflieger
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Doch, @Betül_Kilic hat dazu doch was in dem oben von @AKW verlinkten Thread geschrieben.

Und auch andere Beiträge (22-24) waren doch hilfreich.

NinaJ
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Da ich gerade ein Rundschreiben für unsere Mandanten vorbereite, habe ich nochmal bisschen gelesen:

 

https://www.dsrv.info/de/Navigation/20_Unsere_Verfahren/01_Nationaler_Datenaustausch/03_Arbeitgeber/12_PUEG/PUEG_node.html

 

Da steht in der Rubrik "Aktuelles", dass es ab Februar 2025 schon eine Pilotphase mit der Datenstelle der DRV gibt und dass wohl noch ein paar Fehlerchen zu klären sind.

 

Im Übrigen ist mir beim Verfassen des Rundschreibens eingefallen, dass man hier vielleicht die Mandanten auch dazu bewegen könnte, die neuen Personaldaten künftig über DATEV Unternehmen online zu erfassen. 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


ab dem 01. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) verpflichtend.


Was ist das DaBPV?


Bis 30.06.2025 gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren zur Feststellung der Elterneigenschaft und der Kinderanzahl. Dieses vereinfachte Nachweisverfahren wird mit dem neuen digitalen Verfahren abgelöst.


Die Kinderanzahl und Gültigkeitszeiträume sowie die Elterneigenschaft werden ab dem 01. Juli 2025 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Die übermittelten Informationen sind für die beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen verbindlich.


Wie wird das DaBPV in unseren Lohnabrechnungsprogrammen umgesetzt?


In LODAS und in Lohn und Gehalt wird das DaBPV mit dem nächsten Service-Release voraussichtlich am 12. Juni 2025 umgesetzt. Weitere Informationen zu den kommenden Service-Releases findet ihr auf DATEV MyUpdates.


In LODAS wird mit dem Senden der Stammdaten im Juli 2025 die Anmeldung zum Abo-Verfahren im DaBPV automatisch vorgenommen.


In Lohn und Gehalt wird mit der Lohnabrechnung, dem Monatsabschluss oder der Meldungserstellung im Juli 2025 die Anmeldung zum Abo-Verfahren im DaBPV automatisch vorgenommen.


Die Anmeldung erfolgt in beiden Lohnprogrammen für alle pflegeversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.


Nach der Anmeldung zum Abo-Verfahren werden Ihnen in beiden Programmen folgende Daten automatisch ab 01.07.2025 zurückgemeldet:

 

  • Kinderanzahl mit entsprechendem Gültigkeitszeitraum
  • Elterneigenschaft

 

Weitere Informationen zum neuen digitalen Verfahren DaBPV finden Sie hier: 1026887

 

In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen bereitstellen. Im nächsten Infoservice wird das Thema ebenfalls erläutert.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Private09
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Guten Morgen Frau Simmerlein, 

danke für die Info (für die Bestandsmitarbeiter). Mir ist nur noch nicht klar, was nun ganz konkret bei Neueintritten zu tun ist. Dies war auch bei Eröffnung des Themas meine große Frage, da dort eine neue "Sofortmeldepflicht" in der Literatur zu verstehen ist. Gibt es hierzu auch schon Infos, wie es umgesetzt werden wird oder folgen hierzu erst später Infos, da noch unklar? Danke.

NinaJ
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Mir ist nur noch nicht klar, was nun ganz konkret bei Neueintritten zu tun ist. Dies war auch bei Eröffnung des Themas meine große Frage, da dort eine neue "Sofortmeldepflicht" in der Literatur zu verstehen ist. 

 

So steht es ja in dem § 28 a SGV IV Abs. 13 und dann sollte damit so verfahren werden. Von DATEV wird es sicherlich dann eine Funktion ähnlich der Sofortmeldung geben.

 

Wir werden das nun so auch an die Mandanten weitergeben.

 

🤔

 

 

NinaJ_0-1747379726319.png

 

 

 

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Ewa123
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Sicher wird man die Mandaten informieren- mal sehen was Datev da umsetzt 

 

100 Prozent wird das bei vielen nicht klappen - allein schon das die Steuer-Id vorliegen muss 

 

Wir gaben immer einige Mitarbeiter frisch aus dem Ausland bei denen die Steuer-Id erst im Folgemonat vorliegt - häufig erst nach 2 Monaten also zur 2. oder 3. Abrechnung 

 

So what - wir im Büro gaben beschlossen uns da nicht krummzugehen. 
Wenn das dann nicht funktioniert ist es so 

 

interessant wäre wer das prüft 

NinaJ
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interessant wäre wer das prüft 


 

ja, das ist dann die andere Seite... aber wir sind dann erstmal unserer Pflicht nachgekommen... ich bin ja dann auch nicht die Mutti vom Mandant 😄

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sue
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Sehr geehrte Frau Simmerlein,

 

ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen. Mich interessiert, ob die Lohnprogramme die Rückmeldung mit den Mitarbeiterstammdaten abgleicht und eine Fehlermeldung/Hinweis ausgegeben wird, wenn bspw. in der Kinderverwaltung 3 Kinder hinterlegt sind aber nur 1 Kind zurückgemeldet wurde?

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NinaJ
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Mich interessiert, ob die Lohnprogramme die Rückmeldung mit den Mitarbeiterstammdaten abgleicht und eine Fehlermeldung/Hinweis ausgegeben wird, wenn bspw. in der Kinderverwaltung 3 Kinder hinterlegt sind aber nur 1 Kind zurückgemeldet wurde?

 

Davon habe ich noch nichts gelesen, aber es gibt bei der Probeabrechnung

 

NinaJ_0-1747385977795.png

 

... da könnte es evtl. mit auftauchen

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Lohnnutzer
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Ich hoffe ja mal das eine Rückmeldung angezeigt und nicht direkt eingespielt wird.

Wir haben einige nachgewiesene Kinder wo es keine Rückmeldung geben wird erfasst . Eine Einspielung und ggf Löschung der erfassten Daten durch uns ohne Prüfung durch uns wäre schlecht . 

 

z.B Pflegekinder und Stiefkinder . 

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Claudia-
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Es wird die Elterneigenschaft und die Kinderanzahl zurückgemeldet. Keine Namen, Geburtsdaten, etc.

Bei der Kinderanzahl werden sicherlich auch nur im Rahmen des PV-Abschlag die Anzahl von Kindern gemeldet werden. Somit kann es auch keinen Abgleich geben. LODAS verlangt ja nicht das Kinder über 25 gelöscht werden müssen. Ebenso gibt es Kinder die nicht über ELSTAM zu berücksichtigen sind. 

Ich glaube ihr macht euch alle einen viel zu großen Kopf um das Ganze. 

Ewa123
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Sehe ich auch so. 

wenn die Meldung nicht innerhalb von 7 Tage raus ist ist es eben so. 

Wer soll das Prüfen ?

 

Durchatmen 

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sue
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Warum kann es da keinen Abgleich geben? Es wird eine Zahl zurück gemeldet und es ergibt sich eine Zahl aus den Stammdaten, das kann und wird differieren.

 

und so ganz Trivial ist es ja nun nicht. Wenn mir ein MA mit 5 Stiefkindern seine Elterneigenschaft mit Geburtsurkunden nachgewiesen hat und keine Kinder zurückgemeldet werden, macht das bei Spitzenverdienern knapp 1000 weniger netto pro Jahr aus.

 

Wer genau haftet dann?

 

Also werfe da durchaus einen Blick drauf und hätte gerne einen Hinweis / Fehlerprotokoll der DATEV, um nicht im Aufwand zu ersticken.

 

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letzte Antwort vor 8 Stunden 14:18:39 von lohnexperte
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