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PUEG - Pflegeversicherung ab 01.07.2025 neue Meldepflicht - Ablauf in LODAS?

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letzte Antwort am 23.04.2025 12:52:40 von tbehrens
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Lohnnutzer
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In dem Paragrafen im SGB kann ich zu den 7 Tagen nichts finden 

 

SGB XI 55a

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koecke
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Hallo zusammen,

 

ich denke auch, es gibt noch andere Themen, die vor dem PUEG "neue Welt" auf der ToDo-Liste stehen. Z.B. das hier angestoßene (und bislang nur in LODAS umgesetzte) Thema Weitergewährte AG-Leistungen ... - Änderung ITSG-Pflichtenheft aufgrund einer Änderung aus November 2024.

 

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koecke
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Spannend ist jedoch zumindest wie dieser Absatz überhaupt in das Wachstumschancengesetz gekommen ist (durch den Finanzausschuss) - und dann auch noch mit welcher Begründung (als ob das so dringend wäre): 

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koecke
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Das aktuell in der Luft hängende Pflegekompetenzgesetz entwickelt das Thema ab 01.01.2026 noch weiter (Stichwort: Differenzkinder): https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-pflegekompetenz/319052

 

koecke_0-1744136565105.png

 

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koecke
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Uwe_Lutz
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@Lohnnutzer  schrieb:

In dem Paragrafen im SGB kann ich zu den 7 Tagen nichts finden 

 

SGB XI 55a


Nein, aber in § 28a SGB IV, in dem es in Absatz 13 heißt:

 

Der Arbeitgeber hat bei Beginn einer in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Meldung nach § 55a Absatz 3 des Elften Buches an die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches zu erstatten. 2Bei Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung hat er eine Meldung nach § 55a Absatz 6 des Elften Buches zu erstatten. 3Bei Beschäftigungsaufnahme hat dies innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen; die Meldung zur Beendigung einer Beschäftigung wird zeitgleich mit der Meldung nach Absatz 1 Nummer 2 erstattet.

 

Wird sicherlich spaßig werden... 😣

d_kuehn
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Ich frage mich immer, wo der versprochene Bürokratieabbau in solchen Regelungen versteckt ist?

lohnexperte
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Hallo @all,

 

auch ich habe in der vergangenen Woche ein Webinar bei DASHÖFER besucht ("Digitalisierung in der Pflegeversicherung - DaBPV verpflichtend ab 01.07.2025). Die von mir aufgrund ihres Fach- und Hintergrundwissens sowie ihrer Eloquenz und ruhigen Art äußerst geschätzte Frau Droste-Klemmp war Referentin und nannte die Meldefrist von sieben Tagen nach Beschäftigungsbeginn wortwörtlich ABSURD. (Sie ließ sich sogar zu einer Geste (flache Hand wird vor der Stirn mehrfach hin- und herbewegt) hinreißen.)

 

Es ist also (tatsächlich wieder einmal) wahr: Uns droht der unrealisierbare Wahnsinn ... wenn nicht noch ein bisschen Realitätssinn und Vernunft Einzug halten sollten.

 

Im Übrigen kann ich das Webinar nur wärmstens empfehlen, damit jeder weiß, was sonst noch auf uns zukommt.

 

Trotz allem einen schönen Tag und gute Laune! 🙂

 

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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@d_kuehn  schrieb:

Ich frage mich immer, wo der versprochene Bürokratieabbau in solchen Regelungen versteckt ist?


... Und die Welt ist eine Scheibe und die Babys bringt der Klapperstorch ... 😉

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mhaas
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@Private09  schrieb:

 

Hier die einschlägige Literatur inkl. GESETZESTEXT!!! Ich wundere mich, dass dies keiner kennt...


Definiere "keiner" ...

Ich weiß ehrlich nicht, warum sich manche Menschen hier so aufregen: Wenn wir uns in der Vergangenheit mal anschauen, was die DATEV schon alles hat umsetzen müssen, müssten wir uns doch entspannt zurücklehnen können und darauf vertrauen, dass es auch dieses Mal so sein wird, dass alles was gemacht werden muss, auch gemacht wird.

Würden wir uns wünschen, dass wir rechtzeitig abgeholt werden? - Auf alle Fälle!
Wissen wir, dass der Gesetzgeber gern mal nicht nachdenkt und Sachen beschließt, die so ohne weiteres nicht umgesetzt werden können? - Na klar!

Und hat die DATEV noch (fast) jedes Mal, die Umsetzung (auch von völligem Unsinn) zeitgerecht hinbekommen? - Ja, ggf. halt mit Korrekturen in die Vormonate.

Wir sollten uns also alle entspannen und schauen, ob das wirklich so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.

Lang may yer lum reek
Private09
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Guten Tag MHAAS.

Das "keiner" definiert sich wie folgt:

ich habe Literatur mehrfach zur Verfügung gestellt und dennoch kamen immer wieder Fragen, was das überhaupt soll und ob das kommt und woher. Ich denke, wenn man hier schreibt, sollte man alles lesen und wir sollten uns auf das Wesentliche beschränken, nämlich lösungsorientiert vorzugehen. Natürlich wird DATEV das stemmen, davon bin ich überzeugt. Natürlich haben wir in Problem in der Regierung, der Verwaltung und der niedrigen Gegenwehr der Bürger und Institution. Das möchte ich persönlich aber nicht bei jedem (!) Thema mit zig Beiträgen lesen, sondern aufgrund des hohen Arbeitsvolumens eigentlich nur das, was zur Lösung führt. Das ewige "meckern" über die Entscheider hilft in diesem (!!!) Forum leider niemandem weiter, da es der falsche Empfänger ist.

Und das "keiner" in ebendiesem einen Beitrag bezog sich darauf, dass seitens der Mitstreitenden und der DATEV eben gar kein Bewusstsein dafür da war und ich den Eindruck hatte, das man die zur Verfügung gestellte Literatur nicht liest oder nicht ernst nimmt. Ich habe weder hetzen, drängeln noch meckern oder mich aufregen wollen, sondern den Impuls geben wollen, dass dieses Thema eins werden wird und man es so wie hier von DATEV u. Usern geschrieben, offenbar noch nichts dazu gehört hatte.

Das keiner nehme ich gern zurück und bleibe dennoch dabei, wir sollten besser zusammenhalten, als uns hier auch noch das Arbeitsleben schwer zu machen. 

Danke und einen stressfreien Tag.

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rschoepe
Experte
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@Private09  schrieb:

dennoch kamen immer wieder Fragen, was das überhaupt soll und ob das kommt und woher.


Da ich in dem Kontext ja schon einmal erwähnt wurde, nur zur Klarstellung: meine Frage bezog sich nicht auf die rechtlichen Hintergründe, sondern welche aktuellen Infos du gerade von DATEV erwartest, wenn die für die Umsetzung zuständigen Stellen des Bundes schon dem Zeitplan hinterher sind. Mehr als "wir sind dran" kann DATEV dann doch auch nicht sagen.

sue
Fortgeschrittener
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3Bei Beschäftigungsaufnahme hat dies innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen; die Meldung zur Beendigung einer Beschäftigung wird zeitgleich mit der Meldung nach Absatz 1 Nummer 2 erstattet.


Ich glaube, dass ich mir das, genau wie die Versicherungsnummernabfrage, die EAU und die elektr. Arbeitsbescheinigung bei AN Kuendigung und vieles mehr, einfach mal am ...... vorbeisegeln lasse.

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tbehrens
Fachmann
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Ich wüsste gerne, ob es bereits Neuigkeiten gibt, ab wann die Abfrage mit Lodas möglich ist.

 

In der LEXinform aktuell Ausgabe 16 steht, dass ab dem 01.04.2025 das automatische Übermittlungsverfahren genutzt werden kann und spätestens ab dem 01.07.2025 verpflichtend einzusetzen ist.

 

Wird über Lodas also vor dem 01.07.2025 die Abfrage möglich sein?

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letzte Antwort am 23.04.2025 12:52:40 von tbehrens
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