Hallo @Franzi82 , ein unterjähriger Wechsel nicht nur des Lohnbearbeiters (StB zu Eigen) sondern auch noch des Programms (LuG zu LODAS) ist mehr als Fehleranfällig und aufwändig. wenn nicht wirklich SEHR zwingende Gründe für dieses Vorgehen sprechen, würde ich das auf die Januar-Abrechnung verschieben. Hier ein Dokument, das grundsätzlich die Vorgehensweise beschreibt. https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1070312 wenn’s gar nicht anders geht, dann würd ich mit DATEV reden, ob bis 1/21 beide Programme bereitgestellt werden.dann wäre wenigstens eine 1:1 Übernahme zu 11/20 von LuG möglich - das geht ganz einfach. der Programmwechsel könnte dann im Januar in aller Ruhe und direkt bei Euch durchgeführt werden.
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