Liebe Community, ich habe eine Anfrage an das Bundeszentralamt gestellt, da ich aus den "Lektüren" nicht schlau geworden bin. Leider habe noch noch keine Rückmeldung erhalten und nun drängt meines Erachtens nach die Zeit. (Abgabe + Zhg bis 10.03.2024). Fall: Firma xy gab bisher OSS-Meldung quartalsweise ab. Nun tritt diese Firma xy in einen umsatzsteuerlichen Konsolidierungskreis ein und Organträger ist die Firma zz. Dieser seit 2 Jahren bestehende Organkreis hatte bisher noch keine OSS-Meldungen abgegeben - muss das aber nun künftig machen, weil ja Firma xy nun "mitspielt". Das ganze ist natürlich nicht zum 1.1. sondern zum 1.2.24. Ich habe nun aus der Literatur raus gelesen, dass für Firma xy der Januar noch gemeldet werden muss. Und zwar sollte ich das bis spätestens 10.03.2024. Das geht jedoch in dem Formular (BOP-Seite) gar nicht weil "Meldezeitraum Quartal ist noch nicht abgelaufen". Die Abmeldung weiß ich auch nicht, wie ich die machen soll, denn alle Angaben einer Begründung (Auswahl im Formular A, B, C, D) treffen nicht auf meinen Fall zu. Oder wäre da "freiwillig" die Begründung? Ab 02/2024 werde ich dann die OSS-Meldungen unter der USt-ID des Organträges melden. Auch im Quartal (quasi Feb+März). Dazu werde ich dann zuerst eine "Registierungsanzeige zur Teilnahme.." vorneweg machen. Hatte jemand von euch schon einmal so einen Fall? Zu Hülf 🙏 Herzlichen Dank vorab und Grüße K. Scherraus
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