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Abmeldung am OSS-Verfahren wg Konsolidierung

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letzte Antwort am 07.03.2024 11:07:55 von Scherraus
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Scherraus
Einsteiger
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Liebe Community,

ich habe eine Anfrage an das Bundeszentralamt gestellt, da ich aus den "Lektüren" nicht schlau geworden bin. Leider habe noch noch keine Rückmeldung erhalten und nun drängt meines Erachtens nach die Zeit. (Abgabe + Zhg bis 10.03.2024).

 

Fall: Firma xy gab bisher OSS-Meldung quartalsweise ab. Nun tritt diese Firma xy in einen umsatzsteuerlichen Konsolidierungskreis ein und Organträger ist die Firma zz. Dieser seit 2 Jahren bestehende Organkreis hatte bisher noch keine OSS-Meldungen abgegeben - muss das aber nun künftig machen, weil ja Firma xy nun "mitspielt".

Das ganze ist natürlich nicht zum 1.1. sondern zum 1.2.24.

 

Ich habe nun aus der Literatur raus gelesen, dass für Firma xy der Januar noch gemeldet werden muss. Und zwar sollte ich das bis spätestens 10.03.2024. Das geht jedoch in dem Formular (BOP-Seite) gar nicht weil "Meldezeitraum Quartal ist noch nicht abgelaufen".

Die Abmeldung weiß ich auch nicht, wie ich die machen soll, denn alle Angaben einer Begründung (Auswahl im Formular A, B, C, D) treffen nicht auf meinen Fall zu. Oder wäre da "freiwillig" die Begründung?

 

Ab 02/2024 werde ich dann die OSS-Meldungen unter der USt-ID des Organträges melden. Auch im Quartal (quasi Feb+März). Dazu werde ich dann zuerst eine "Registierungsanzeige zur Teilnahme.." vorneweg machen. 

 

Hatte jemand von euch schon einmal so einen Fall? Zu Hülf 🙏

 

Herzlichen Dank vorab und Grüße

K. Scherraus

Scherraus
Einsteiger
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kurzes eigenes Feedback 🌤

 

nachdem ich tatsächlich telefonisch jemand beim Bundeszentralamt erreichen konnte 🙏, darf ich folgende Antworten präsentieren:

 

- Abmeldung geht nur quartalsweise. Somit wird der Januar für Firma xy mit I/2024 gemeldet bis spätestens 30.4.24

- Grund der Abmeldung in meinem Fall "fast egal" --> O-Ton "nehmen sie A, das passt schon irgendwie".

- Abgemeldet habe ich auch heute mit Abmeldezeitpunkt 31.1.24.

 

 

- Registrierungsanzeige des neue Organkreises mit Organträger zz ab 1.2.2024. Muss in meinem Fall bis spätestens 10.3.2024 gemacht werden. Done.

- Angabe USt-ID und St-Nr ausschließlich vom Organträger angeben!

- Umsätze/Steuern melden wird hier ebenso quartalsweise, also der Februar u März mit I/2024 ebenfalls bis spätestens 30.4.24.

 

metalposaunist
Unerreicht
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@Scherraus schrieb:

"nehmen sie A, das passt schon irgendwie"


Beschreibt sehr schön meine Erfahrung und den Zustand des Landes. Wenn man mit IT Daten irgendwie arbeiten soll, kann man's auch gleich sein lassen 😅

 

Dann ist in diesem Thread doch die Lösung einfach die ID eines Verstorbenen anzugeben. Passt dann sicher auch irgendwie: ESt 2023 Steuer-ID Kinder zwingend?

 

Das nehmen alle Menschen einfach so hin 🤔? Sorry, aber das ist doch krank? Wenn IT mehr Ärger und Aufwand macht als hilft. Deine Lösung @Scherraus klingt in meinen Augen irgendwie nach einer ABM aber nicht nach Arbeit, die sinnvoll ist oder Mehrwerte stiftet. Das ist die pure Erfüllung von §§§, die sicher unbürokratischer gestaltet werden könnten, wenn sich einige Institutionen mal unterhalten würden.  

 

Danke für die Lösung des Falls!

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Scherraus
Einsteiger
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...das passt schon irgendwie

Grund A: Einstellung der Leistungserbringung.

 

.. ein paar Sätze später meinte sie dann, dass es ja von den 4 Auswahlmöglichkeiten die passendste sei, weil die Firma die Leistungserbringung unter deren OSS-Meldung (deren USt-ID) ja irgendwie beendet. 

Klingt schlüssig 🙂

 

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letzte Antwort am 07.03.2024 11:07:55 von Scherraus
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