Auch wenn es dem damaligen Fragesteller nicht mehr hilft: Ich fand diesen Thread, weil ich heute mit dem gleichen Problem konfrontiert wurde (und über die Datev-Dokumente den Weg nicht fand). Vielleicht hilft es dem nächsten? Es gibt inzwischen einen gut versteckten Mini-Haken dafür in den Stammdaten des einzelnen Mitarbeiters: und zwar in Beschäftigung/Tätigkeit/4. Reiter DEÜV/erster Block direkt unterhalb vom "Rentnerschlüssel" = noch oberhalb der "Angaben zur Gesonderten Meldung" mit dem dicken weißen Feld "Meldezeitraum". Das Problem der Krankenkassen liegt wohl in der gesetzlichen Vorgabe, dass in Dt. niemand ohne Krankenversicherung sein darf. Wenn aber ein EU-Bürger hier 9 Monate arbeitet (nicht "beschränkt steuerpflichtig"), sondern normal SV-pflichtig, dann weiß die Krankenkasse bei der Abmeldung NICHT, dass er für 3 Monate in sein schönes warmes Heimatland fährt. Die Krk schätzt also seine Beiträge und erwartet, dass er die selbst zahlt, wenn er eine Weile ohne Job ist und auch vom Arbeitsamt nichts kommt. Sie schreibt ihn auch an und ist erbost über fehlenden Mitwirkungswillen ... Mit dem Haken "Saisonarbeitnehmer" ist dagegen von vornherein klar, dass der AN keine Leistungen hier in Anspruch nehmen wird und keine Beiträge zu zahlen braucht, wenn er nach den nächsten 9 Monaten Arbeit abgemeldet wird. So erklärte es der Krankenkassen-Mitarbeiter vor einigen Stunden. . An DATEV: Es wäre leichter zu finden, wenn das Wort "Saisonarbeitnehmer" vorn in der Reihe unter "Statuskennzeichen" und "Rentnerschlüssel" eingeordnet wäre statt mitten im Rentner, mit dem es gar nichts zu tun hat, oder?
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