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LuG: Lohnabrechnung bei stundenweisem Streik

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letzte Antwort am 08.11.2018 10:01:00 von c_bell
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c_bell
Einsteiger
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Moin zusammen,

vielleicht gibt es hier "Streik-Erfahrende", die mir helfen können:

ich habe einzelne Mitarbeiter abzurechnen, die sich überwiegend an einem Tag an einem rechtmäßigen Arbeitskampf beteiligt haben.

Anhand der mir vorliegenden Liste von Mitarbeitern, die am Streik beteiligt waren und deren Entgelt zu kürzen ist, wird jedoch ersichtlich, dass einige nur teilweise zwei oder vier Stunden gestreikt haben.

Nach meinen Recherchen kann ich jedoch eine stundenweise Streik-Teilnahme nicht in LuG abbilden, da hier der zu verwendende Ausfallschlüssel "RA" grundsätzlich nur eine Unterbrechung nach Tagen vorsieht. Einen entsprechenden Ausfall-Schlüssel nach Stunden habe ich nicht gefunden.

Auch die Eingabe von weniger als acht Stunden bzw. halben oder viertel Arbeitstagen in der Kalendererfassung führt immer nur zur Entgeltkürzung nach ganzen Tagen.

Habe ich eventuell etwas übersehen? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen gesammelt und mag sie mit mir teilen?

Herzlichen Dank im Voraus.

Christian

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
398 Mal angesehen

Hallo Christian,

der Ausfallschlüssel RA (rechtmäßiger Streik (Tage) kann nur für ganze Tage verwendet werden. Die Kürzung erfolgt somit nach der hinterlegten Formel für Teilmonatsberechnung.


Die Umrechnungsformel finden Sie unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter oder ggf. abweichend beim Mitarbeiter unter Stammdaten l Arbeitszeiten l Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Vielleicht kann jemand aus der Community mit Praxisbeispielen helfen?

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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c_bell
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
398 Mal angesehen

Hallo Frau Hauch,

vielen Dank für die Rückmeldung. Dann bestätigt das ja auf jeden Fall meine eingangs geäußerte Vermutung, hier nur eine tageweise Kürzung vornehmen zu können.

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letzte Antwort am 08.11.2018 10:01:00 von c_bell
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