Hallo Zusammen, ... ich habe zwar schon den einen oder anderen Beitrag zu o.g. Thema gefunden, aber leider noch keine endgültige Lösung gefunden. Für einen MA wird nach §54aSGB eine Förderung nach EQ Maßnahme von der Agentur der Arbeit bezuschusst. Ebenfalls ist diese Maßnahme von der HWK abgesegnet. Der MA erhält als Vergütung 700,00 Brutto (Anlehnung Ausbildungsvergütung). Nach Beendigung der EQ Maßnahme in 9 Monaten wird die Beschäftigung in eine Ausbildung übergehen. Jetzt fangen meine Probleme an. Die BKK meint, der MA müsste als Praktikant gemeldet werden. DATEV stellt solche Maßnahmen den Personengruppen 123 gleich. Ich bin der Meinung, das ggf. gleich die Personengruppe 102 gewählt werden könnte. Was meint Ihr? Was ist nun richtig? Bin etwas planlos. Viele Grüße
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