Hallo Zusammen
ich bin ja nun schon sehr lange Lohnanwender, aber in diesem Fall bin ich mittlerweile ratlos.
Manche Mandanten bezahlen ihren Arbeitnehmern schon immer einen freiwilligen Zuschuss zur BAV. Wie muss ich denn das nun mit dem Pflichtzuschuss handhaben? Muss dieser unbedingt obenauf bezahlt werden oder kann dieser mit dem freiwilligen Zuschuss verrechnet werden. Schriftliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer wären da ja kein Problem. Die Arbeitnehmer möchten zum Großteil auch ihre Verträge nicht ändern oder neu abschließen. Die ganze Lektüre und auch Seminare geben zu diesem Fall nicht unbedingt eindeutige Hilfestellung bzw. halten sich hier sehr bedeckt ☹️. Wie wird das bei euch in den Kanzleien gehandhabt?
Im Voraus lieben Dank für eure Antworten.
Grüße
Hallo Willi,
genau diese Fälle muss ich jetzt auch bearbeiten. Da habe ich gelesen dass man eine Vereinbarung schreiben soll, also dich denke die müsste man dann rückdatieren , dass der Zuschuss mit Hinweis auf die SV-Ersparnis gezahlt wird.
Grüße