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Buchungsbeleg weicht von den Erstattungen der U1 ab

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letzte Antwort am 03.05.2023 07:34:54 von Julia_Nagengast
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trigon
Einsteiger
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Liebe Mitbenutzer,

meine Buchhaltung kam auf mich zu und bewies mir, dass die Auswertungen 451 (Übersicht Erstattungen) von dem Buchungsbeleg abweicht. Daraufhin habe ich auf Lexinform gesucht und wurde fündig. Abgewiesene U1 anträge wären dafür verantwortlich und dieses wäre auf den Hinweisprotokollen dokumentiert. Allerdings habe ich bis auf die üblichen Fehler keine weiteren gefunden. Weswegen es mich jetzt wirklich interessiert, ist das ein Bug, oder habe ich etwas falsch gemacht. Und wie kann ich der Buchhaltung helfen? Bislang waren die Belege immer stimmig.@

björn
Experte
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Hallo Frau Eweleit,

eine Weitere Ursache liegt in den Stornos und den Korrekturanträgen. Die Stornos werden in der Auflistung zwar aufgeführt nicht aber von der Summe abgezogen, sodass es hier zu Differenzen kommt bzw. diese werden nicht richtig dargestellt.

Ich finde bei mir jedoch grad kein passendes Beispiel zum erläutern bzw. um es genauer zu beschreiben.

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s_fischer
Beginner
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Sehr geehrte Frau Eweleit,

wenn Anträge abgewiesen werden, so gibt es eine elektronische Rückmeldung die Sie unter (Übernahme-) Protokolle einsehen können müssten. Gängige Gründe dafür sind z.B. dass die 4 Beschäftigungswochen nicht erreicht wurden oder bei "Stundenlöhnern" nur der Krankheitszeitraum und nicht zusätzlich die Krankstunden eingegeben wurden. Ich empfehle zunächst die Protokolle zu überprüfen. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

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sokrates
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Eweleit,

ich habe das gleiche Problem. Jedoch habe ich weder Stornos noch Korrekturanträge.

(Meiner Meinung nach kann es daran auch nicht liegen).

In beiden Monaten mit Abweichungen habe ich Fehlzeiten erfasst, die jedoch ohne Erstattung gelaufen sind, da an den Krankheitstagen nicht gearbeitet wurde.

Die im Buchungsbeleg erfassten Forderungen haben aber genau den Wert, der ermittelt worden wäre, wenn denn der Mitarbeiter an diesen Tagen auch gearbeitet hätte.

Das scheint mir eher ein Programmierfehler zu sein und sollte dringend überprüft werden!

Liebe Grüße

Anne Koch

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihren regen Austausch.

Gerne möchte ich noch ergänzen:

Es kann tatsächlich zu Differenzen zwischen dem Buchungsbeleg und der Auswertung 451 kommen.

Grund dafür können unvollständige oder fehlerhafte Eingaben für den AAG-Antrag sein. Die Datenübermittlung dieses Antrags wird zwar abgelehnt, der Erstattungsbetrag ist aber bereits im Buchungsbeleg verbucht.

Bitte prüfen Sie im entsprechenden Monat Ihr Fehler-/Hinweisprotokoll.

@ Frau Koch: Durch die Eingabe des Krankheitszeitraumes erfolgt automatisch eine Verbuchung im Hintergrund. Es wird lediglich kein AAG-Antrag erstellt, da an diesen Tagen nicht gearbeitet wurde. Eigentlich müsste es hierzu auch ein Fehlerprotokoll geben.

Ausführliche Informationen finden Sie auch im Dokument 1002506 - Differenz zwischen Buchungsbeleg und Erstattungsantrag AAG.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sokrates
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Schauer,

es gibt ein Fehlerprotokoll, welches aber lediglich besagt "es konnte nicht ermittelt werden, wieviele ausgefallene Kalendertage/Arbeitstage/Arbeitsstunden vorliegen. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe".

Ich brauche an dieser Stelle aber auch keine Datenübermittlung/Erstattungs-Antrag, da der Mitarbeiter an den Tagen (bzw. einzelnen Tagen) nicht gearbeitet hätte.

Dass daraus aber eine fiktive Buchung im Buchungsbeleg erzeugt wird, ist unlogisch und sorgt für unnötige Nacharbeit.

Der Satz "Ein korrigierter AAG-Antrag und Buchungsbeleg ohne Differenzen wird erstellt." aus dem LEXinform-Dokument ist ebenso unlogisch, da nichts korrigiert werden muss - es wurde ja schon bei der Erstübermittlung für diesen Zeitraum keine Erstattung beantragt.

Bei der Menge an Arbeitnehmern, die Krankmeldungen einreichen, kann und will ich nicht nach diesem Fehlerprotokoll die Zeiträume der Krankheit anpassen müssen, nur damit das Fehlerprotokoll verschwindet und keine Buchung erzeugt wird.

Es sei denn, DATEV programmiert neben den Fehlzeiten-Kasten die Angabe der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit + Kalender, damit mit der Anpassung nicht unnötig Zeit verbraten wird rauszufinden, wann der Mitarbeiter arbeitet, wann er dementsprechend zwar krank war, aber keine EFZ erhält.....

Das stelle ich mir richtig schön zeitaufwendig vor, wenn der AU-Zeitraum auch noch ein paar Monate zurückliegt und ich erst noch kontrollieren muss, ob der Mitarbeiter zu dem Zeitpunkt vielleicht noch eine andere Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit hatte.

Warum nicht also: Kranktage eintragen. Fertig.

Herzliche Grüße

Anne Koch

trigon
Einsteiger
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Hallo Ihr Lieben,

erst einmal standen in meinen endgültigen Fehlerprotokollen keine weiteren Hinweise, darauf, das irgendwelche Stunden fehlen...:) Ich kann mich nur Frau Koch anschließen

AU erfassen, fertig. Und noch ein Hinweis, ich habe schon wieder ein Storno einer richtigen U1 mit Stundensatz 9,19 gegen eine weitere U1 mit dem Stundensatz 9,09 gehabt.

Da würde ich eine kleine Plausiprüfung wünschen. Aber bis dahin gebe ich bei allen Stundenlöhnern, bei Arbeitszeiten, reguläre Arbeitszeiten " Betrag x zu bezahlende Arbeitstage ./. mtl. Arbeitstage" ein. Dann habe ich die richtigen Stunden und vor allem die richtigen Stundensätze.

Allerliebste Grüße an alle

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Lohnfee2020
Beginner
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Guten Morgen,

 

konnte jemand den Fehler finden, woran es liegt?

 

Ich habe in zwei Monaten das gleiche Problem und es gibt weder eine Nachberechnung, noch eine Korrektur oder eine Fehlermeldung im Fehler-/Hinweisprotokoll.

 

Die Erstattungsanträge sind auch alle in Ordnung.

 

Nur die Buchung auf dem Buchungsbeleg weicht ab.

Klar kann man es irgendwie ausbuchen, aber es muss ja eine Ursache geben oder ein Programmfehler vorliegen, was die Abweichung verursacht. 🤔🙄

 

MfG 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihren Sachverhalt prüfen können.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnfee2020
Beginner
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Guten Morgen,

 

danke, ich habe den Sachverhalt bereits direkt über den Servicekontakt an DATEV gesendet und warte noch auf Rückantwort. 😕

 

 

LG 😊

 

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Gelöschter Nutzer
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Ist jetzt ja schon einige Zeit wieder her, aber ich habe das Problem nun auch. Konnte geklärt werden woran dies liegt?

 

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Lohnfee2020
Beginner
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Nachricht 12 von 14
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Guten Morgen Winthrop,

 

die Antwort vom DATEV-Hilfeservice damals lautete:

 

"die Differenz entsteht im Buchungsbeleg bei der Personalnummer 85 mit dem ZVK-Beitrag, hierzu liegt ein Fehler im Rechenzentrum der noch nicht bereinigt ist. Der AAG-Antrag berücksichtigt die ZVK AG-Beiträge die Buchungsliste jedoch nicht. Bitte buchen Sie die Differenzen in der Finanzbuchführung händisch aus."

 

Welcher Fehler das sein sollte und woran es lag, wissen wir bis heute nicht 😏😕

 

Wir hatten es noch einmalig bei einer anderen Baulohn-Firma und dann zum Glück bisher nicht mehr.

 

MfG LohnFee2020

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willi
Einsteiger
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Nachricht 13 von 14
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Hallo 

wir haben festgestellt, dass  bei  LFZ Nachbuchungen  z.B. 4/22  in 5/22 , das fortgezahlte Entgelt und nicht der Erstattungsbetrag auf der BuLi (Forderung KK) ausgewiesen wurde. 

 

Woran das liegt? Wissen wir nicht.  

 

Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
265 Mal angesehen

Hallo @Gelöschter Nutzer,


gerne schauen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an.

 

Bitte wenden Sie sich dafür über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.05.2023 07:34:54 von Julia_Nagengast
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