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Sachbezug - Pauschalversteuerung 30%

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letzte Antwort am 06.09.2018 17:48:13 von angelseyes
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angelseyes
Beginner
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Eine Angestellte hat einen Restaurant-Gutschein im Wert von 150,00 € erhalten.

Dass dieser individuell besteuert werden kann ist klar. Der Angestellten sollen jedoch keine Kosten entstehen.

Daher würde der Chef gern Pauschalversteuerung nutzen.

Meines Wissens nach geht das mit 30%.

Ich habe in LODAS die Lohnart 849 angelegt, "Sachzuwendung p. St.".

Diese wird auch mit 30% pauschaler Steuer abgerechnet. - Allerdings SV-PFLICHTIG!!!

Ist das korrekt so?? Bei pauschaler Steuer dürfte es doch eigentlich keinen Sozialversicherungsabzug geben, oder??

Habe ich die falsche Lohnart verwendet? Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich bedanke mich für Eure Antworten schon mal im voraus...

alex7763
Aufsteiger
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SV Pflicht passt, das ist so bei §37b-Geschichten für AN. Quelle müsst ich suchen.

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björn
Experte
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

die Berechnungen in Ihrem Fall sind vollkommen korrekt. Bei einer Schulung von der DATEV über Gehaltsextras von vor ca. 2 Monaten ging es auch um einen Gutschein über 200,00 € an einen Arbeitnehmer. Dieser wurde dann auch mit der Stammlohnart 849 abgerechnet, damit die 30% pauschale Lohnsteuer berücksichtigt wird und gleichzeitig stellt es einen Einmalbezug in der Sozialversicherung dar.

Es fällt nur keine Sozialversicherung an wenn die Sachzuwendung an Dritte geht und mit 30% pauschal versteuert wird.

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willi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo

sofern für den AN keine Lohnnebenkosten der SV entstehen sollen, muss noch die LA 843 Sachzuwendungen netto, 844 und 845 angelegt werden. Der AN kommt somit in den Genuss der vollen 150,00 Euro.

Grüße

haskanli
Einsteiger
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„Der Angestellten sollen jedoch keine Kosten entstehen.“

Wie meine Vorrednerin bereits geschrieben hat, passt hier die Lohnart 849 nicht. Siehe Dokument „1035160 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG)“

Ich würde Dir außerdem dringend das Dokument „5203871 Pauschalierung der LSt für Belohnungsessen und ähnliche Sachbezüge - Lexikon Lohn und Personal“ empfehlen, denn das Pauschalierungswahlrecht muss man für sämtliche Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einheitlich ausüben. Man kann also nicht mitten im Jahr von der Pauschalversteuerung zur individuellen Versteuerung wechseln.

Gruß

Boris Haskanli

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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Hallo angelseyes,

das Datev Dok.-Nr.: 1035160 hilft Ihnen weiter.

SV-Pflicht ist korrekt, kann aber auch vom AG-übernommen werden.

„Für die Möglichkeit zur Übernahme aller anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Sachzuwendung durch den Arbeitgeber stehen Ihnen die Stammlohnarten 843 Netto-Sachzuwendung, 844 Übern. SV AN aus Sachz. und 845 Übern. Steuer aus SV AN zur Verfügung. Die Beträge werden in den jeweiligen Lohnauswertungen dokumentiert.“

Mache ich seit Jahren genau so, funktioniert super.


Viele Grüße

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angelseyes
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Herzlichen Dank für Eure Antworten!! Und danke, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, so ausführlich zu kommentieren!

Jetzt passt alles...  

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letzte Antwort am 06.09.2018 17:48:13 von angelseyes
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