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Rechte Smart Login

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letzte Antwort am 20.03.2023 08:09:31 von willi
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willi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Zusammen

 

ich habe bei uns i.d. Kanzlei die Adminrechte.

Meinen persönlichen Smart-Login Zugang möchte ich ausschließlich für den Kanzlei DUO Zugang bzw. meine Steuern nutzen. Über Smart-Login möchte ich also nicht alle Mandanten (hier habe ich einen MyDentity) sehen, sondern nur unsere Kanzlei.  Geht das? Und wenn ja,  welche Rechte muss ich hier deaktivieren?  Kann mir jemand einen Tipp geben?

 

Lieben Dank. 

andrereissig
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Da Sie vermutlich die PaR-Umstellung schon vorgenommen haben, können Sie für Ihre Person keine abweichenden Rechte auf Ihren Zugangsmedien anlegen.

 

Hier bleibt Ihnen nur die Option, sich ein weiteres Zugangsmedium mit abweichendem Namen (z. B. willi2) anzulegen und dies entsprechend zu konfigurieren.

Live long and prosper!
Nutzer_8888
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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@andrereissig schrieb: Da Sie vermutlich die PaR-Umstellung schon vorgenommen haben, können Sie für Ihre Person keine abweichenden Rechte auf Ihren Zugangsmedien anlegen.


Selbst wenn die Umstellung noch nicht erfolgte, wäre die Vergabe verschiedener Rechte auf Einzelmedien nur von kurzer Wirksamkeit, weil es ja ab 01.04.2023 quasi zwangsumgestellt wird siehe https://www.datev.de/web/de/mydatev/datev-cloud-anwendungen/datev-rechteverwaltung-online/person-als-rechtetraeger/ .

 

Habe damit gerade erkannt, dass ich einen Mandanten mit vielen, vielen Einzelmedien noch umstellen muss....

 

Frage mich aber auch, warum die Anzeige der Mandanten stören sollte?!

Falls der Zugang eh für eine andere Person sein soll, sind der Phantasie ja keine Grenzen gesetzt. Allerdings braucht man für jeden SmartLogin ja ein exlusives Gerät - zumindest noch, ich habe läuten hören, dass da was mit Multi-Login in Gange ist (vielleicht können dann mehrere SmartLogin auf einem Gerät verwaltet werden - die Frage ist bloß, ob diese dann auch auf der gleichen Beraternummer laufen dürften...).

Aktuell ist also zwangsweise eine zumindest virtuelle neue Person erforderlich, für die ein zusätzlicher SmartLogin bestellt werden müsste.

 

Im Grunde wäre für Administrative Zwecke ja ein Extra-Zugang schon praktisch, allein um Fehlbedienungen zu vermeiden (ist ja am PC ähnlich...).

 

Ach so, für die Einschränkung des Zugangs darf dann nur der Ordnungsbegriff Beraternummer unter der die Kanzlei läuft und die jew. der Kanzlei zugeordnete Mandantennummer freigegeben werden, die bei den Mitarbeitern typischerweise explizit nicht freigegeben ist.

 

Viele Grüße

willi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Zusammen 

 

vielen Dank für eure Rückinfos. 

 

Da werde ich mir wohl ein weiteres Zugangsmedium anlegen. 

 

Wünsche euch eine angenehme Woche. 

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letzte Antwort am 20.03.2023 08:09:31 von willi
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