Beim Unternehmen immer die Beziehung Betriebsinhaber anlegen oder am Besten bei Neuanlage von Mandaten Unternehmen und Privatperson unter getrennten Mandantennummern anlegen und über die Beziehungen die entsprechenden Adressate verbinden. Dann klappt es auf jeden Fall mit den Vollmachten. Außer die Eheleute leben dauernd getrennt, ein Ehegatte ist nicht mehr Mandant, es fehlt somit diese Vollmacht und USt und Lohn des Mandanten laufen unter der ehemaligen Ehegattensteuernummer. Dann wird es nie funktionieren. Da muss das Finanzamt ran und diese Steuerarten auf die persönliche Steuernummer des Mandanten umswitchen. Sowas kann einem eine Menge graue Haare bescheren, ehe man die Ursache gefunden hat, warum die Vollmacht ständig abgelehnt wird, obwohl alle Daten stimmen.
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