Hallo Zusammen,
da wir in der Kanzlei keine Elster-Konten für Mandanten anlegen, haben wir in der Vergangenheit datenschutzkonforme E-Mails an das Finanzamt gesendet (z.B. Belegnachreichungen USt-VA). Dazu konnte man in den Stammdaten des Finanzamtes bisher auch eine E-Mail-Adresse der jeweiligen Poststelle sehen. Diese scheint (seit heute?) bei allen Finanzämtern verschwunden zu sein.
Hat jemand nähere Infos hierzu?
@Datev - dies einseitig ohne weitere Information zu löschen (sofern dies der Fall ist) halte ich für die schlechteste DATEV Aktion seit langem und da gab es sicher einige unglückliche Aktionen.
Viele Grüße
Michael Vogel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
also alle E-Mail-Anschriften der FA fehlen auf jeden Fall nicht. Von welchem Bundesland reden Sie denn?
Und die Institutionsdaten pflegt die DATEV nicht selbst. Die Datenbestände werden zentral von der Finanzverwaltung geliefert.
Und ich kann mir vorstellen, dass es inzwischen einige FA / Bundesländer gibt, die keine zentrale E-Mail-Anschrift mehr angeben, weil diese die Post lieber über ELSTER bzw. die Belegnachreichung haben wollen.
Und ich würde Belege an das Finanzamt niemals per E-Mail schicken sondern immer über Belegnachreichung bzw. Sonstige Nachricht. Und wenn man dies über die DATEV-Programme macht, benötigt man auch keine ELSTER-Konten für die Mandanten (haben wir auch bei keinem).
Und selbst wenn man dies über ELSTER einreicht, kann man dies über ein ELSTER-Konto der Kanzlei machen und benötigt nicht für jeden Mandanten ein eigenes Konto.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Bundesland ist Bayern.
Belegnachreichung setzt aber immer eine Steuerdeklaration voraus?
Ist in Ihrem Fall dann für jeden Mitarbeiter ein Zugriff auf das Online-Elster-Postfach der Kanzlei möglich?
Sind dort nicht eventuell auch vertrauliche Informationen (eigener Steuerbescheid o.Ä.) dann einsehbar?
Viele Grüße
Michael Vogel
Nachtrag.
Ich habe jetzt 15 Finanzämter in verschiedenen Bundesländern durchgeklickt und bei keinem Finanzamt existiert mehr eine E-Mail-Adresse im Bereich Kommunikation.
Das liegt ganz bestimmt nicht an der DATEV.
Bundesland Hessen: ich habe jetzt einfach mal pauschal bei Wiesbaden und Frankfurt geschaut - dort gibt es keine Emailadressen - jeweils nur die Verweise auf Elster.
Das ist die Zukunft.
Ein Steuerprogramm wird doch aktiv sein (die Belegnachreichung muss ja einen Grund haben)?
Dort dann per sonstiger Nachricht ans Finanzamt schicken.
Ob USt, KSt, oder EST Programm ist egal, die Steuerart wird nicht übermittelt.
Die E-Mail-Adressen waren auch nur in der Institutionsverwaltung hinterlegt und nicht öffentlich bei den Ämtern. Sie waren dort aber definitiv vorhanden und sind jetzt leider weg.
Dann müssen Sie leider einfach abwarten.
Datev antwortet meistens innerhalb von 2 Tagen auf ein Thema. Mal schauen, was der Produktverantwortliche bei DATEV für die Institutionsverwaltung dazu zu sagen hat.
Moin,
hier im Norden (Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen) sind die Daten in der Institutionsverwaltung bei den FA noch vorhanden.
Wenn ich aber auf der Seite für die Finanzamtssuche beim BZSt z.B. mal nach einem Nürnberger Finanzamt suche, erhalte ich dort als Kontaktdaten auch keine E-Mail-Anschrift.
BZSt - Finanzamtsuche - Finanzamt
Es wird auf die elektronische Kontaktaufnahme über https://finanzamt.bayern.de verwiesen.
Und die DATEV bekommt die gleichen Daten, die beim BZSt hinterlegt sind als Daten von der Finanzverwaltung übermittelt und übernimmt diese in die Institutionsverwaltung. Somit liegt das "Löschen" an der Anpassung der Daten bei der Finanzverwaltung.
Wir benötigen bei uns den direkter ELSTER-Zugang zum Kontakt mit den FA sehr selten. Und da wir ohnehin nur eine kleine Kanzlei sind, mache ich dies in dem Fall im Regelfall selbst.
Aber unabhängig davon, gibt es auch zwei ELSTER-Accounts. Einmal einen "Kanzlei-Account", der nur für Kontakte zwischen Kanzlei und Finanzamt für Mdt.-Daten genutzt wird (und über den auch das Unternehmenskonto für SV-Meldeportal usw. registriert ist) und einen privaten ELSTER-Account für die eigenen Daten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Belegnachreichung setzt aber immer eine Steuerdeklaration voraus?
Ist in Ihrem Fall dann für jeden Mitarbeiter ein Zugriff auf das Online-Elster-Postfach der Kanzlei möglich?
Die Belegnachreichung im DATEV-Arbeitsplatz setzt nur eine angelegte St_Leistung voraus.
Und diese Funktion ist komplett OHNE ELSTER-Konto der Kanzlei nutzbar. DATEV kümmert sich um die Übermittlung und Einreichung via ELSTER.
Belegnachreichung nicht für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Die Finanzverwaltung will ELSTER. Alle Mailadressen sind bundesweit abgeschaltet (aber noch erreichbar, wenn man die Kontakte noch hat (service-1234@...)).
Ansonsten läuft das über DATEV sehr gut. Das landet über den BETREFF übrigens immer beim richtigen Sachbearbeiter. Sonstige Nachricht ans Finanzamt
Hallo @mivo,
Hallo liebe Community,
Die Finanzämter melden ihre Daten regelmäßig an das Bundesministerium der Finanzen. DATEV bezieht die Daten aus der offiziellen Quelle vom BZSt und spielt diese im Rechenzentrum ein. Die Datenquelle ist die schon von @Uwe_Lutz genannte Downloaddatei in der Finanzamtssuche des BZSt: BZSt - Themen A-Z - Finanzamtsuche.
Die Datei wird monatlich vom BZSt am 01. und am 15. bereitgestellt. In der letzten Lieferungsdatei vom BZSt waren die E-Mail-Adressen der Finanzämter bewusst nicht mehr enthalten.
DATEV stellt die Daten nur bereit, so auch die Daten der Finanzämter. Die DATEV hat auf politische Entscheidungen der Lieferanten oder Datenquellen keinen Einfluss. Die Datenhoheit liegt bei den Lieferanten. Die Finanzämter haben sich gegen eine Kommunikation per E-Mail entschieden und kommunizieren dies auch auf ihren Homepages entsprechend. Als Beispiel seien die Finanzämter Rosenheim oder Südthüringen genannt:
Impressum - Finanzamt Rosenheim
Finanzamt Südthüringen | Thüringer Finanzämter
Die Finanzverwaltungen arbeiten kontinuierlich daran, die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen/Steuerberatern und Finanzamt in Richtung einheitlicher, sicherer und effizienter Eingangskanäle zu optimieren. In diesem Zuge wurde und wird das Angebot seitens ELSTER stetig weiter ausgebaut und nutzerfreundlich gestaltet. Nachdem die Kommunikation via E-Mail generell mit nicht unerheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist und ELSTER hingegen einen sicheren und komfortablen Weg darstellt, wurde sich schon vor längerer Zeit gegen eine Veröffentlichung von E-Mail-Adressen im Außenverhältnis entschieden. Die absichtliche Entfernung der E-Mail-Adressen aus der BZSt-Datei wurde uns von den Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer schriftlich bestätigt. Die gelieferten E-Mail-Adressen wurden bisher in den Finanzämtern meist an zentraler Stelle gesichtet und entsprechend weitergeleitet. Dies widerspricht dem Grundsatz einer sicheren Kommunikation im Rahmen des Datenschutzes. Die Aufforderung, die E-Mail-Adressen nicht mehr für die BZSt-Datei zu veröffentlichen, kommt laut Schreiben der Finanzbehörden Saarland, Thüringen und Bayern, direkt aus dem Finanzministerium.
Es handelt sich bei der Entfernung der E-Mail-Adressen der Finanzämter nicht um eine mutwillige Aktion von DATEV, sondern um eine bewusste Entscheidung des BZSt und der Finanzbehörden. Die restlichen vorhandenen E-Mail-Adressen einiger Finanzämter werden vermutlich in den kommenden Lieferungen des BZSt ebenfalls entfallen.
Alternative Kommunikationswege mit den DATEV Programmen (Belegnachreichung, Sonstige Nachricht) wurden von @chrisocki und @cro schon genannt.
Beste Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Danke Herr Engerling,
sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich DATEV die Schuld hierzu geben wollte, so war das nicht mein Ansatz. Die alternativen Lösungen sind halt leider nicht so einfach in der Praxis, wie unser bisheriges System, aber damit muss ich / wir wohl leben.
Nix für ungut.
Viele Grüße
Michael Vogel
@mivo schrieb:Die alternativen Lösungen sind halt leider nicht so einfach in der Praxis, wie unser bisheriges System.
Viel einfacher als Rechtsklick auf die Leistung und eine Sonstige Nachricht schicken geht eigentlich nicht. Dafür bekommst du verschlüsselte Übertragung und, was noch viel besser ist, ein Übertragungsprotokoll mit Empfangsquittung.
Dass eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen Pflicht ist und bspw. Identifikationsnummern nicht funktionieren, ist eine Limitierung der Finanzverwaltung.