Hallo Herr Popp, ich möchte Herrn Müllers Ausführungen wie folgt ergänzen: 1. Wie kann man in Anwalt classic im Anwaltspostfach die Signaturen des Gerichts oder der fremden Anwälte prüfen? Sie erhalten bei eingehenden Nachrichten als zusätzlichen Anhang eine Datei „prüfprotokoll.html“. Wenn Sie ein signiertes Schriftstück oder eine Nachricht mit Containersignatur erhalten, finden Sie dort alle Informationen zu den Signaturen. Markieren Sie diesen Anhang im Bereich "Anhänge" und blenden Sie die Vorschau ein. Wenn keine Singnatur vorhanden, ist steht in dem Prüfprotokoll ein Hinweis „VHN“, wenn ein Rechtsanwalt diese Nachricht verschickt hat. Bei den Informationen zum Übermittlungsweg gibt es Hinweis auf das besondere elektronische Anwaltspostfach. Protokoll Signaturprüfung: Protokoll beA-Prüfung (VHN - besonderes elektronisches Anwaltspostfach) 2. Müssen vorher eventuell Einstellungen vorgenommen werden? Wenn die beA Nachricht keinen Anhang „prüfprotokoll.html“ enthält, prüfen Sie, ob in der Eingangskonfiguration des beA-Eingangskanals im Bereich „Folgende Daten werden zusätzlich – zur Speicherung das Dokumentenmanagementsystem – angeboten“ das Kontrollkästchen „Protokolle von Signaturprüfungen“ aktiviert ist: - beA-Kanal einer Postorganisationsstelle im Anwaltspostfach einrichten , Dok.-Nr. 1000653 3. Welche Dateien aus dem Anwaltspostfach sind im DMS zu sichern, alle Dateien z.B. auch die Container-Signatur oder langt es, die Dokumente mit der Dokumentensignatur zu speichern? Nach Ausfüllen der Pflichtfelder Eingangskorb werden durch Klick auf "Speichern und Verteilen" automatisch alle Dokumente im Bereich "Anhänge" der beA Nachricht zur Akte gespeichert (siehe Dok.-Nr. 1003647, Dokumente im Eingangskorb des Anwaltspostfachs in Anwalt classic zur Akte ablegen und an Mitarbeiter verfügen). Dazu gehören z. B. auch Signaturen und Prüfprotokolle, die eingegangen sind oder versendet wurden. Möchten Sie etwas nicht ablegen, entfernen Sie den Anhang vor dem „Speichern und Verteilen“, indem Sie im Kontextmenü der Datei den Eintrag „Löschen“ wählen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, alle Anhänge zu speichern. 4. Es hat sich gezeigt, dass nach dem Abruf aus BEA die Dateien (Dokumente, Signaturen, Nachrichten usw.) im DATEV-Anwaltspostfach nicht direkt im DMS abzuspeichern gehen. Es muss zuerst die Eingabemaske der "Dokumentenablage" ausgefüllt werden damit anschließend die Eingabemaske des "DMS" aufgeht und dies für jede einzelne Datei. Es muss somit alles 2x eingegeben werden. Haben wir womöglich etwas falsch eingestellt oder machen wir etwas falsch, ändert sich das eventuell mit dem neuen "DATEV-DMS"? Wie gehen Sie denn dabei vor? Wenn Sie einen beA-Kanal eingerichtet haben und Sie die beA Nachrichten über den Eingangskorb des Anwaltspostfachs zur Akte speichern, müsste das mit einem Mal funktionieren und nicht einzeln, siehe: beA-Kanal einer Postorganisationsstelle im Anwaltspostfach einrichten , Dok.-Nr. 1000653 Dokumente im Eingangskorb des Anwaltspostfachs in Anwalt classic zur Akte ablegen und an Mitarbeiter verfügen, Dok.-Nr. 1003647. Wenn Sie in DMS allerdings weitere Pflichtfelder (über die Felder der beA Nachricht im Eingangskorb hinaus) definiert haben, erscheint bei Ihnen trotzdem Verschlagwortungsdialog von DMS. Dann müssten Sie ggf. die Einstellung der Pflichtfelder in DMS überdenken. Viele Grüße Silvia Kubisch Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
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