Hallo Frau Nutsch, da nicht nur unsere Kanzlei davon betroffen sein dürfte, versuche ich die Situation nochmals zu erklären, da dies überhaupt nichts mit dem Steuerberater und Steuerschlüsseln, sondern ausschließlich mit dem Programm Anwalt Classic und der dort fehlenden Steuerautomatik auf dem Konto 3425 zu tun hat. Wir haben eine Vielzahl von Mandanten, die das Honorar nur in Raten zahlen können. Hierfür legen wir dann zusätzlich zur Mandatsakte eine Akte "Eigene ./. Mandant" an. Die Zahlungseingänge werden dann dort über das Forderungskonto gem. § 367 ZPO aufgeteilt, die Zinsen in der Akte "Eigene" auf das Konto 2650, die Zahlung des Honorars dann auf die ursprüngliche Mandatsakte umgebucht. So ist alles transparent und vom Finanzamt akzeptiert. Aus diesem Grunde können wir nicht originär über Rechnungswesen buchen (da auch viele Mandanten falsche oder gar keine Aktennummern angeben). Wir müssen also alles in Anwalt Classic buchen und danach an die FIBU übergeben. Hier tritt dann das geschilderte Problem mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb auf. Während im Rechnungswesen eine Umsatzsteuerautomatik auf dem vorgesehenen Konto 3425 stattfindet, ist dies in Anwalt Classic nicht möglich. Hier wird die Zahlung ganz normal als "Brutto" behandelt, was ja falsch ist. Zudem fehlt hier das Feld für die Eingabe der USt-ID des Verkäufers aus dem Ausland. Dementsprechend müssen wir, wie in meiner letzten Antwort dargelegt, über die normalen Konten, z.B. 4930, buchen und dann Umsatzsteuer und Vorsteuer umständlich nochmals separat. Daher die Bitte um die Nachfrage bei der Entwicklung, ob man nicht für das Konto 3425 auch in Anwalt Classic wie im Rechnungswesen die Steuerautomatik einbauen kann. Viele Grüße Matthias May
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