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Innergemeinschaftlicher Erwerb

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letzte Antwort am 30.07.2026 16:16:38 von Renate_Nutsch
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ramay
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Hallo Zusammen,

 

leider ist die Wissensplattform zu komlex für meine Frage.

 

Wir buchen aus speziellen Gründen nur mit der Zahlungserfassung von Datev Anwalt, nicht in Rechnungswesen.

 

Nun haben wir Büromaterial gekauft, dass (leider) nicht aus Deutschland, sondern dem EU-Ausland geliefert wird.

 

Damit ist das Konto 3425 (SKR03) relevant.

 

Wie muss ich in diesem Fall buchen??

 

P.S.: Die Umsatzsteuerautomatik, also die eigenständige Berechnung der MWSt. oder Vorsteuer aus dem Nettobetrag ist in Anwalt Classic nicht vorhanden. Nur der umgekehrte, hier nicht relevante, Fall der Berechnung aus dem Bruttobetrag geht.

 

Viele Grüße

Matthias May

cro
Experte
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4930 bebuchen und den steuerlichen Berater mal nach dem Steuerschlüssel fragen.

DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ramay,

 

nachfolgend verlinke ich das Dokument zur Zahlungserfassung in DATEV Anwalt.

 

Grundlagen der Zahlungserfassung 

 

Ich schließe mich dem Tipp von Cro an: den steuerlichen Berater fragen.

 

Freundliche Grüße

Renate Nutsch

Rechtsanwaltsmarkt

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UnknownPanda
Beginner
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Aus meiner Sicht sind die Steuerschlüssel interessant: 701 für Waren und 506 für sonstige Leistungen. Bei 701 sollte sich auch die Maske für die UST-ID öffnen.

 

Aber keine steuerliche Beratung hier im Forum 😉 daher an den entsprechenden Berufsträger wenden.

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ramay
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Hallo Frau Nutsch,

 

ja, die Antwort von Cro hat wahrscheinlich die Lösung im Kern in sich.

 

Aus meiner Sicht ist hier aber nicht der Steuerberater gefragt, sondern die DATEV.

 

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb, der uns vom Verkäufer ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, ist ein zunehmend üblicher Vorgang auch bei Anwälten. Daher sollte die DATEV diesen Steuerschlüssel auch in Anwalt Classic und Rechnungswesen standardmäßig zur Verfügung stellen.

 

Leider war dies auch für Rechnungen aus dem EU-Ausland nicht der Fall. 

 

Könnten Sie das bitte abklären?

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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ramay,

 

zur Ergänzung durch ich Ihnen noch den

 

Überblick Aktenkonto in DATEV Anwalt classic 

 

anbieten.

 

Hier ist genau beschrieben, welchen Zweck das Aktenkonto erfüllt und welche Vorgänge abgebildet werden können.

 

Freundliche Grüße

Renate Nutsch

Rechtsanwaltsmarkt

 

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ramay
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Hallo Zusammen,

 

die Lösung für Datev Anwalt Classic sieht (hier für Bürobedarf mit € 100,00 netto) leider nur wie folgt aus, da das Programm - anders als Rechnungswesen - die automatischen Umsatz-/Vorsteuerverbuchungen nicht selbst vornimmt:

 

  1. Der Nettoaufwand
  • Soll: 4930 (Bürobedarf) oder 4980 (Betriebsbedarf) — 100,00 €
  • Haben: 1200 (Bank) oder Kreditorenkonto — 100,00 €
  • Effekt: Der Aufwand und die tatsächliche Geldzahlung sind korrekt erfasst.
  1. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)
  • Soll: 1360 (Interimskonto / Geldtransit) — 19,00 €
  • Haben: 1774 (Umsatzsteuer aus innerg. Erwerb 19%) — 19,00 €
  • Effekt: Die Steuerpflicht für den EU-Einkauf wird für das Finanzamt eingebucht.
  1. Der Vorsteuerabzug
  • Soll: 1574 (Abziehbare Vorsteuer aus innerg. Erwerb 19%) — 19,00 €
  • Haben: 1360 (Interimskonto / Geldtransit) — 19,00 €
  • Effekt: Die Vorsteuer wird für das Finanzamt eingebucht

 

@ Frau Nutsch:

 

Bitte klären Sie doch in der Entwicklungsabteilung ab, ob nicht wie im Rechnungswesen auch in Anwalt Classic die automatische Verbuchung von Vorsteuer- / Umsatzsteuerverbuchung implementiert werden kann.

 

Wir bezahlen seit Jahren viel Geld für das Programm, da sollten die vom Gesetzgeber, bzw. der EU (leider) entwickelten Vorgaben auch entsprechend im Programm umgesetzt werden.

 

Viele Grüße
Matthias May

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agmü
Experte
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@ramay  schrieb:

....

@ Frau Nutsch:

 

Bitte klären Sie doch in der Entwicklungsabteilung ab, ob nicht wie im Rechnungswesen auch in Anwalt Classic die automatische Verbuchung von Vorsteuer- / Umsatzsteuerverbuchung implementiert werden kann.

 

Wir bezahlen seit Jahren viel Geld für das Programm, da sollten die vom Gesetzgeber, bzw. der EU (leider) entwickelten Vorgaben auch entsprechend im Programm umgesetzt werden.

 

Viele Grüße
Matthias May


Sehr geehrter Herr Kollege May,

 

Im Hinblick darauf, dass die Software bis Ende 2029 vollständig von on premise (lokale Installation) in eine Version abgelöst werden muss, die nur noch im DATEV-Rechenzentrum läuft, wage ich die Prognose, dass an dieser Stelle keine Ressourcen mehr in die Weiterentwicklung investiert werden.


Zumal aus steuerlicher Sicht, Anwalt classic wohl nur ein "Vorerfassungsprogramm", vergleichbar einem Warenwirtschaftssystem, zur eigentlichen Buchhaltung darstellt.  

Aus eigener Erfahrung frage ich mich allerdings, warum Sie die kostenfreie Lizenz von Rechnungswesen nicht nutzen.

 

Ich selbst habe mich viele Jahre ebenfalls dagegen gewehrt, Aktenbuchhaltung und Kanzleibuchhaltung in der Kanzlei selbst zu machen; bis ich bemerkt habe, wie unrichtig die Buchhaltung im Anwaltsbereich durch das Steuerbüro war (wegen fehlender Informationen).  

Das Zusammenspiel von Zahlungsverkehr, Rechnungswesen mit der Soforterfassung und Anwalt classic ist so ausgereift, dass jede Zahlungsbewegung auf der Bank nur genau einmal bearbeitet werden muss. 

Die verhältnismäßig wenigen Buchungen die nicht Aktenbezogen sind und bei denen wir nicht wissen, wie diese zu verbuchen sind, besprechen wir maximal noch einmal jährlich mit unserem steuerlichen Berater oder eben bei Bedarf.  Der Rest wird kanzleiintern erledigt.  Der steuerliche Berater erhält einmalig im Monat die Buchhaltung und erledigt u.a. die USt-VA, etc. 

Den mit der Umstellung verbundene Effizienzgewinn und die Reduzierung von Fehlern auf allen Ebenen hatte ich damals in dieser Form nicht erwartet; obwohl keiner in der Kanzlei während seiner Ausbildung mit den Untiefen einer echten Buchhaltung konfrontiert wurde.  Zwischenzeitlich würde die gesamte Kanzlei meutern, müssten wir zurück zur alten Vorgehensweise.


mfkg

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
ramay
Beginner
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

 

wir nutzen Rechnungswesen über "Übergabe an FIBU".

 

Allerdings müssen wir aus kanzleispezifischen Gründen Anwalt Classic als "Buchungsprogramm" nutzen, da wir einen großen Anteil an aktenbezogene Buchungen haben, weil ein Großteil unserer Mandanten in Raten bezahlt, mit entsprechender Verzinsung. Die Aufteilung einer Zahlung in Hauptforderung und Zinsen und ein Transfer in das entsprechende Forderungskonto in Anwalt Classic ist aus unserer Sicht in Rechnungswesen nicht möglich.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Matthias May

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agmü
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@ramay  schrieb:

Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

Allerdings müssen wir aus kanzleispezifischen Gründen Anwalt Classic als "Buchungsprogramm" nutzen, da wir einen großen Anteil an aktenbezogene Buchungen haben, weil ein Großteil unserer Mandanten in Raten bezahlt, mit entsprechender Verzinsung. Die Aufteilung einer Zahlung in Hauptforderung und Zinsen und ein Transfer in das entsprechende Forderungskonto in Anwalt Classic ist aus unserer Sicht in Rechnungswesen nicht möglich.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Matthias May


Die Erfassung von Zahlungen nach § 367 BGB ist tatsächlich für die eigenen Akten eine Herausforderung, die hoffentlich im Rahmen der Neuentwicklung auch angegangen und und umgesetzt wird. 

In diesen Fällen muss der Zahlungseingang tatsächlich zunächst im FOKO erfasst, die Teilbeträge ermittelt und dann bei der Verbuchung der Bank richtig aufgeteilt werden; allein der Kontrollmechanismus der Zahlungsaufteilung führt jedoch dazu, dass mit Abschluss der letzten Buchung des Tages das Bankkonto stimmt; und nicht, wie in der Vergangenheit Differenzen zwischen dem Kontostand lt. Bankauszug und dem Kontostand lt. kanzleiinterner Buchhaltung über Stunden gesucht werden müssen.

 

mfkg

Andreas G. Müller
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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Rechtsanwalt May,

wann und weshalb wir vom Innergemeinschaftlichen Erwerb ins Forderungskonto umgestiegen sind, habe ich nicht erfasst. Unabhängig davon:

Melden Sie sich gerne im Service und teilen uns mit, welches Aufwandskonto Ihr Steuerberater für den Innergemeinschaftlichen Erwerb angelegt haben möchte und mit welchem Steuerschlüssel. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anlage.

 

Freundliche Grüße

Renate Nutsch

Rechtsanwaltsmarkt

 

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ramay
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Hallo Frau Nutsch,

 

da nicht nur unsere Kanzlei davon betroffen sein dürfte, versuche ich die Situation nochmals zu erklären, da dies überhaupt nichts mit dem Steuerberater und Steuerschlüsseln, sondern ausschließlich mit dem Programm Anwalt Classic und der dort fehlenden Steuerautomatik auf dem Konto 3425 zu tun hat.

 

Wir haben eine Vielzahl von Mandanten, die das Honorar nur in Raten zahlen können. Hierfür legen wir dann zusätzlich zur Mandatsakte eine Akte "Eigene ./. Mandant" an. Die Zahlungseingänge werden dann dort über das Forderungskonto gem. § 367 ZPO aufgeteilt, die Zinsen in der Akte "Eigene" auf das Konto 2650, die Zahlung des Honorars dann auf die ursprüngliche Mandatsakte umgebucht. So ist alles transparent und vom Finanzamt akzeptiert.

 

Aus diesem Grunde können wir nicht originär über Rechnungswesen buchen (da auch viele Mandanten falsche oder gar keine Aktennummern angeben). Wir müssen also alles in Anwalt Classic buchen und danach an die FIBU übergeben.

 

Hier tritt dann das geschilderte Problem mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb auf. Während im Rechnungswesen eine Umsatzsteuerautomatik auf dem vorgesehenen Konto 3425 stattfindet, ist dies in Anwalt Classic nicht möglich. Hier wird die Zahlung ganz normal als "Brutto" behandelt, was ja falsch ist. Zudem fehlt hier das Feld für die Eingabe der USt-ID des Verkäufers aus dem Ausland.

 

Dementsprechend müssen wir, wie in meiner letzten Antwort dargelegt, über die normalen Konten, z.B. 4930, buchen und dann Umsatzsteuer und Vorsteuer umständlich nochmals separat.

 

Daher die Bitte um die Nachfrage bei der Entwicklung, ob man nicht für das Konto 3425 auch in Anwalt Classic wie im Rechnungswesen die Steuerautomatik einbauen kann.

 

Viele Grüße

Matthias May

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ramay,

 

ergänzend zu den bisherigen Ausführungen, insbesondere von @agmü übersende ich Ihnen nachfolgend einen Auszug aus dem Überblick zum Aktenkonto in DATEV Anwalt classic:

 

„2 Grundlagen

Im Aktenkonto erfassen Sie alle Zahlungen. Zu jeder Akte wird hierfür ein Kontoblatt angelegt. Dort wird der Stand des finanziellen Verhältnisses zu Ihrem Mandanten übersichtlich in den vier Bereichen Salden, Offene Posten, Zahlungen sowie Nicht abgerechnete Aufwände und steuerfreie Auslagen angezeigt.

Sie verwalten außerdem im Aktenkonto offene Posten und können Umbuchungen und Stornobuchungen durchführen. Mit einer Vielzahl von Auswertungen haben Sie jederzeit den Überblick.

Mit dem Aktenkonto wird eine korrekte Buchführung unterstützt.“

 

Darüber hinaus stellt DATEV für verschiedene Berufsgruppen Standardkontenrahmen mit den jeweiligen branchenspezifischen Konten zur Verfügung. Zu Rechnungen aus dem EU-Ausland mit Aktenbezug liegen uns derzeit keine konkreten Erkenntnisse oder entsprechenden Rückmeldungen vor.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Rechnungswesen verfügbare Sachkonten in das Aktenkonto zu importieren. Hierbei unterstützen wir Sie im Service gerne im Rahmen eines Auftragsservice.

 

Ich gebe Ihre Anregung an die zuständige Entwicklung weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass für die On-Premises-Lösung aktuell keine weiteren Anpassungen vorgesehen sind.

 

Freundliche Grüße

Renate Nutsch

Rechtsanwaltsmarkt

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letzte Antwort am 30.07.2026 16:16:38 von Renate_Nutsch
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