@JuWa_01 schrieb: AN erhält Inflationsprämie i.H. 500€ auf der Gehaltsabrechnung vom AG ausgewiesen Nach meiner Kenntnis macht bei einem Leiharbeitnehmer die Gehaltsabrechnung der Entleiher die Leiharbeitsfirma, da diese der AG des entliehenden AN ist. Nur dieser Entleiher diese Leiharbeitsfirma kann also dem AN die IP zahlen. Zur "Refinanzierung" der Kosten des Entleihers der Leiharbeitsfirma schreibt diese eine Rechnung an den Betrieb, in dem der AN eingesetzt ist. Und wenn dies entsprechend vereinbart ist, wird die Zusatzzahlung der IP gesondert in Rechnung gestellt. Dies dürfte aber kein durchlaufender Posten sein, sondern normales Honorar für die Bereitstellung des AN, d.h. ganz normal mit USt berechnet. Viele Grüße Uwe Lutz nachträglich angepasst, da ich mit den Begrifflichkeiten durcheinander geraten bin Es bleibt aber dabei, dass ein durchlaufender Posten nicht vorliegt.
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