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Inflationsprämie

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letzte Antwort am 12.01.2023 10:09:05 von Uwe_Lutz
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TanjaGGUlm
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Hallo, 

 

bin Neuanwender bei Lodas und hab sicher immer wieder mal fragen..

 

Ist es möglich einzelner Mitarbeiter die Inflationsprämie auszuzahlen?

 

Liebe Grüße und vielen Dank,  Tanja 

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Die IAP (Inflationsausgleichsprämie) kann technisch für jedem MA einzeln gezahlt werden, über Erfassung -> Bewegungsdaten. Ob es rechtlich zulässig ist, einzelne MA davon auszuschließen, ist etwas anderes. 

 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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TanjaGGUlm
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Hallo,  danke für die Rückmeldung.  Technisch ist mir klar.. mich interessiert das Rechtliche.. da gehen die Meinungen auseinander..

 

Vg Tanja 

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Da in einem Unternehmen der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, ist die IAP grundsätzlich allen MA zu gewähren.  Die Höhe kann variieren, zum Beispiel bekommen VZ-MA mehr als ein Mini-Jober.

 

Interessant dürfte auch folgender Ansatz sein:

 

Im Monat XX bekommen alle Teilzeitkräfte etwas von der IAP.

Im Monat YY bekommen die VZ-Kräfte etwas von der IAP.

Solange im gesamten Gewährungszeitraum dann alle MA die IAP (auch in unterschiedlicher Höhe) bekommen haben, sollte es passen.

 

Allerdings habe ich noch keine abschließenden Urteile dazu finden können, weil die Thematik noch zu frisch ist. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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TanjaGGUlm
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Vielen Dank! Das klingt plausibel...

 

Einen schönen Abend!

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JuWa_01
Beginner
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Guten Morgen in die Runde,

 

ich weiß nicht, ob es hierzu schon eine andere Runde gibt, habe nichts dazu gefunden.

 

Ich habe das Thema Inflationsprämie an Leiharbeitnehmer zahlen.

Allerdings gibt es folgendes Problem- Leiharbeitnehmer soll Prämie über den Arbeitgeber erhalten, Arbeitgeber erhält die Prämie aber zurück vom Entleiher- einem dritten Betrieb.

Meiner Meinung nach handelt es sich dann nicht um die Inflationsprämie, sondern um einen durchlaufenden Posten.

Wer hat so einen Fall gehabt?

Die Begründung Equal Pay durch den Entleiher erschließt sich mir auch nicht, müsste dann nicht der Arbeitgeber die Prämie wegen Equal Pay zahlen?

 

Dankeschön schon einmal...

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie in diesem Fall zu verfahren ist, kann durch uns leider nicht beurteilt werden.


Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@JuWa_01  schrieb:

 

Allerdings gibt es folgendes Problem- Leiharbeitnehmer soll Prämie über den Arbeitgeber erhalten, Arbeitgeber erhält die Prämie aber zurück vom Entleiher- einem dritten Betrieb.

 


So ganz verstehe ich das Problem nicht. 

 

Der Entleiher ist der Arbeitgeber, nur dieser kann m.E. den Inflationsausgleich zahlen. Und das dieser die Kosten vom Einsatzbetrieb erstattet bekommt, ist doch völlig normal. Allerdings dürfte dies kein durchlaufender Posten sein, sondern umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme.

 

Und wer ist in diesem Zusammenhang der "dritte Betrieb"?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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JuWa_01
Beginner
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Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort. Der 3. Betrieb ist der Kunde der Zeitarbeits- bzw. Personalvermittlungsfirma, der den MA ausgeliehen hat.

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JuWa_01
Beginner
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Situation ist so:

 

AN erhält Inflationsprämie i.H. 500€ auf der Gehaltsabrechnung vom AG ausgewiesen (als einziger AN)mit entsprechender Lohnart

AG erhält  500 € vom Kunden (Entleiher)

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@JuWa_01  schrieb:

 

AN erhält Inflationsprämie i.H. 500€ auf der Gehaltsabrechnung vom AG ausgewiesen

 


Nach meiner Kenntnis macht bei einem Leiharbeitnehmer die Gehaltsabrechnung der Entleiher die Leiharbeitsfirma, da diese der AG des entliehenden AN ist. Nur dieser Entleiher diese Leiharbeitsfirma kann also dem AN die IP zahlen.

 

Zur "Refinanzierung" der Kosten des Entleihers der Leiharbeitsfirma schreibt diese eine Rechnung an den Betrieb, in dem der AN eingesetzt ist. Und wenn dies entsprechend vereinbart ist, wird die Zusatzzahlung der IP gesondert in Rechnung gestellt. Dies dürfte aber kein durchlaufender Posten sein, sondern normales Honorar für die Bereitstellung des AN, d.h. ganz normal mit USt berechnet.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

nachträglich angepasst, da ich mit den Begrifflichkeiten durcheinander geraten bin

 

Es bleibt aber dabei, dass ein durchlaufender Posten nicht vorliegt.

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letzte Antwort am 12.01.2023 10:09:05 von Uwe_Lutz
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