Hallo,
bin Neuanwender bei Lodas und hab sicher immer wieder mal fragen..
Ist es möglich einzelner Mitarbeiter die Inflationsprämie auszuzahlen?
Liebe Grüße und vielen Dank, Tanja
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die IAP (Inflationsausgleichsprämie) kann technisch für jedem MA einzeln gezahlt werden, über Erfassung -> Bewegungsdaten. Ob es rechtlich zulässig ist, einzelne MA davon auszuschließen, ist etwas anderes.
Hallo, danke für die Rückmeldung. Technisch ist mir klar.. mich interessiert das Rechtliche.. da gehen die Meinungen auseinander..
Vg Tanja
Da in einem Unternehmen der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, ist die IAP grundsätzlich allen MA zu gewähren. Die Höhe kann variieren, zum Beispiel bekommen VZ-MA mehr als ein Mini-Jober.
Interessant dürfte auch folgender Ansatz sein:
Im Monat XX bekommen alle Teilzeitkräfte etwas von der IAP.
Im Monat YY bekommen die VZ-Kräfte etwas von der IAP.
Solange im gesamten Gewährungszeitraum dann alle MA die IAP (auch in unterschiedlicher Höhe) bekommen haben, sollte es passen.
Allerdings habe ich noch keine abschließenden Urteile dazu finden können, weil die Thematik noch zu frisch ist.
Vielen Dank! Das klingt plausibel...
Einen schönen Abend!
Guten Morgen in die Runde,
ich weiß nicht, ob es hierzu schon eine andere Runde gibt, habe nichts dazu gefunden.
Ich habe das Thema Inflationsprämie an Leiharbeitnehmer zahlen.
Allerdings gibt es folgendes Problem- Leiharbeitnehmer soll Prämie über den Arbeitgeber erhalten, Arbeitgeber erhält die Prämie aber zurück vom Entleiher- einem dritten Betrieb.
Meiner Meinung nach handelt es sich dann nicht um die Inflationsprämie, sondern um einen durchlaufenden Posten.
Wer hat so einen Fall gehabt?
Die Begründung Equal Pay durch den Entleiher erschließt sich mir auch nicht, müsste dann nicht der Arbeitgeber die Prämie wegen Equal Pay zahlen?
Dankeschön schon einmal...
Hallo,
wie in diesem Fall zu verfahren ist, kann durch uns leider nicht beurteilt werden.
Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
@JuWa_01 schrieb:
Allerdings gibt es folgendes Problem- Leiharbeitnehmer soll Prämie über den Arbeitgeber erhalten, Arbeitgeber erhält die Prämie aber zurück vom Entleiher- einem dritten Betrieb.
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Der Entleiher ist der Arbeitgeber, nur dieser kann m.E. den Inflationsausgleich zahlen. Und das dieser die Kosten vom Einsatzbetrieb erstattet bekommt, ist doch völlig normal. Allerdings dürfte dies kein durchlaufender Posten sein, sondern umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme.
Und wer ist in diesem Zusammenhang der "dritte Betrieb"?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort. Der 3. Betrieb ist der Kunde der Zeitarbeits- bzw. Personalvermittlungsfirma, der den MA ausgeliehen hat.
Situation ist so:
AN erhält Inflationsprämie i.H. 500€ auf der Gehaltsabrechnung vom AG ausgewiesen (als einziger AN)mit entsprechender Lohnart
AG erhält 500 € vom Kunden (Entleiher)
@JuWa_01 schrieb:
AN erhält Inflationsprämie i.H. 500€ auf der Gehaltsabrechnung vom AG ausgewiesen
Nach meiner Kenntnis macht bei einem Leiharbeitnehmer die Gehaltsabrechnung der Entleiher die Leiharbeitsfirma, da diese der AG des entliehenden AN ist. Nur dieser Entleiher diese Leiharbeitsfirma kann also dem AN die IP zahlen.
Zur "Refinanzierung" der Kosten des Entleihers der Leiharbeitsfirma schreibt diese eine Rechnung an den Betrieb, in dem der AN eingesetzt ist. Und wenn dies entsprechend vereinbart ist, wird die Zusatzzahlung der IP gesondert in Rechnung gestellt. Dies dürfte aber kein durchlaufender Posten sein, sondern normales Honorar für die Bereitstellung des AN, d.h. ganz normal mit USt berechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
nachträglich angepasst, da ich mit den Begrifflichkeiten durcheinander geraten bin
Es bleibt aber dabei, dass ein durchlaufender Posten nicht vorliegt.