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Abmeldung wegen Systemwechsel

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letzte Antwort am 20.09.2023 09:30:34 von Uwe_Lutz
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Gummibärchen
Beginner
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Nachricht 1 von 8
2413 Mal angesehen

Hallo zusammen.

Ich gebe zum Januar 2021 die Lohnbuchhaltung an den StB ab. Jetzt habe ich den Dezember schon gerechnet, da hier nix mehr passiert. Der Monatsabschluss ist durchgeführt. Jetzt wollte ich das System gern abmelden... über ABRECHNUNG > WECHSEL ENTGELTABRECHNUNGSSYSTEM > DEÜV > ABMELDUNG ... jetzt öffnet sich ein Fenster und ich muss den NEUEN ABRECHNUNGSMONAT DER ABMELDUNG eingeben. Was soll denn dort rein???

 

Danke für die Hilfe!

 

 
 
 

datev.JPG

 

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
2386 Mal angesehen

Hallo,

 

nutzt Ihr Steuerberater auch Datev?

 

Wenn ja, welches Programm? Vielleicht auch Lohn und Gehalt?

 

Viele Grüße

T. Reich

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Gummibärchen
Beginner
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Nachricht 3 von 8
2362 Mal angesehen

Hallo...

 

nein, er nutzt LODAS.

 

VLG

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 8
2355 Mal angesehen

Dann schauen Sie mal in die folgenden Dokumente:

 

Übertrag von Mandantendaten von Lohn und Gehalt nach LODAS

 

Daten übernehmen aus Lohn und Gehalt nach LODAS

 

Ich wundere mich allerdings, dass hier Ihr Berater nicht die entsprechende Hilfestellung leistet, damit der Übergang reibungslos funktioniert.

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Gummibärchen
Beginner
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Nachricht 5 von 8
2352 Mal angesehen

... angeblich wäre ein Übertrag von LuG auf LODAS nicht möglich bzw. zu kompliziert. Ich soll alle Mitarbeiter mit 36 abmelden. Das geht aber erst mit der Januar 2021 Version wie mir scheint.

 

VLG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
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Moin,

 

wenn es sich um -wie es scheint- gerade mal 2 Mitarbeiter handelt, würde ich bei einem Wechsel von LuG nach LODAS auch immer die Abmeldung wg. Systemwechsel und manueller Neueinrichtung in LODAS vorziehen. Das geht m.E. deutlich schneller.

 

Wenn der Wechsel aber zum Jahreswechsel vorgenommen wird, ist m.E. gar keine Systemwechselmeldung notwendig. Sie können in dem Fall die normale Jahresmeldung erstellen und der Berater macht dann die Abrechnungen ohne SV-Anmeldung. Nur für ELStAM müsste der Berater dann die Wechselmeldung erstellen - aber da erfolgt ja keine Abmeldung im alten Programm.

 

Letztlich müssten Sie dies aber mit Ihrem Berater, der die Abrechnungen ab 01/2020 besprechen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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JuWa_01
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Guten Morgen in die Runde,

 

vielleicht gehört die Frage auch woanders hin.

 

Wir haben ein Problem mit der Abmeldung wg. Systemwechsels durch den Vorberater, der sich-aus welchen Gründen auch immer- verweigert.

 

Die Gehälter müssen aktuell abrechnet werden.

 

Ist dies bei einer Neuanlage dennoch möglich? (Ummeldung ELSTAM/ oder werden Mitarbeiter automatisch im alten System abgemeldet bei Neuanlage als Hauptarbeitgeber?)

 

Mir geht es nicht um die rechtliche Sache, sondern nur, ob dies programmtechnisch möglich ist.

 

Vielen Dank.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 8
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Bei ELStAM gibt es keine Abmeldung wg. Systemwechsel. Hier ist die Anmeldung wg. Systemwechsel ausreichend.

 

Nur bei den KK würde eine Anmeldung wg. Systemwechsel ohne die dazugehörige Abmeldung Probleme machen.

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letzte Antwort am 20.09.2023 09:30:34 von Uwe_Lutz
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