Guten Tag in die Runde,
wer hatte schon einen ähnlichen Fall.
Mandant ist Künstlerin, zahlt seit Jahren Beiträge in die KSK.
Jetzt hat sie zusätzlich einen Blumenladen eröffnet, der Kunsthandel läuft zwar noch mit dem Mindestumsatz der KSK, aber die Einkünfte für den Blumenladen überwiegen und sind das Kerngeschäft.
Kann die Mandantin überhaupt in der KSK versichert bleiben?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten und Erfahrungen.
Moin,
dies führt vermutlich dazu, dass die Rentenversicherungspflicht bei der KSK bestehen bleibt, die Krankenversicherung aber direkt über die Krankenkasse für das Einkommen aus dem Blumenladen abgewickelt werden muss, d.h. hier kein KSK-Zuschuss mehr gezahlt wird. Siehe hierzu Merkblatt der KSK, dort Beispiel d): Informationsschrift abh. Besch. (kuenstlersozialkasse.de)
Viele Grüße
Uwe Lutz