Ich bin auch dagegen hier zu basteln. Denn wenn du einen Freibetrag manuell einträgst, bleibt das ganze dem Grunde nach trotzdem steuerpflichtiger Arbeitslohn der in der Lohnsteuerbescheinigung auch entsprechend ausgewiesen wird. Außerdem weißt du ja noch nicht mit Sicherheit, welche Lohnbestandteile alle auf die Aktivrente angerechnet werden dürfen. Im schlimmsten Fall hast du 'ne Kfz-Überlassung die am Ende nicht anrechenbar ist und schon ist deine Lohnsteuerfalsch. Weiterhin gibt es ja auch noch das Problem mit den SV-Beiträgen auf die Aktivrente. Die dürfen ja auch nicht als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Falls die Rentner vor Veröffentlichung der Programmlösung aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen die im Zweifelsfall eben eine Einkommensteuererklärung machen. Man könnte hier aber auch mit dem AG sprechen, ob man trotzdem noch eine Nachberechnung anstoßen soll. Somit würde man das bereits über die Lohnsteuerbescheinigung glatt ziehen und der AN bekommt eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuern zurück. Ich sage meinen Mandanten bei Rückfragen auch nur, dass es grundsätzlich so ist, aber ich das eben noch nicht abrechnen kann. Sobald von Datev was da ist, wird rückwirkend korrigiert.
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