Hallo,
ich habe bei einem Mandantenübertrag gerade eine sehr ungewöhnliche bAV entdeckt.
Der monatliche Gesamtbeitrag setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- bAV Basisbeitrag §100 EStG (AG finanziert)
- Entgeltumwandlung (AN)
- Arbeitgeber(pflicht)zuschuss
Der Vorberater hat diese bAV über zwei Verträge abgerechnet. Der erste Vertrag, nur arbeitgeberfinanzierter Anteil, wurde nach §100 EStG begünstigt angelegt. Vertrag Nr. 2, nur die Gehaltsumwandlung zzgl. Arbeitgeberpflichtzuschuss, ist nach §3 Nr. 63 steuerfrei.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das so nicht stimmen kann.
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei nur um einen einzigen Vertrag der nach §100 EStG förderfähig wäre.
Sehr ihr das auch so?
Hallo, ich bin der Meinung, dass sich diese Konstellation in LODAS in einem Vertrag abbilden lässt.
Hast Du den Vertrag vorliegen? Läuft die Berechnung trotzdem richtig?
Hallo @NinaJ,
rechtlich können wir das nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten den bAV-Vertrag vorlegen und klären das ggf. direkt mit dem Anbieter.
Hintergrundinformationen und Anleitungen zur bAV-Abrechnung in LODAS finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1020917